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Individuelle Gesundheitsleistungen

Bei verschiedenen medizinischen Leistungen zahlt die Krankenkasse nicht. Die Begründung: Es handelt sich um Wunschleistungen des Patienten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Solche Wunschleistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Man bezeichnet diese Leistungen auch als Individuelle Gesundheitsleistungen. Der Gesetzgeber hat diese Leistungen in der so genannten IGEL-Liste zusammengestellt.

Deshalb berechnen die Ärzte solche Wunschleistungen dem Patienten auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat. Der Patient trägt damit die Kosten der Behandlung selbst, weil er die Leistung persönlich gewünscht hat.

Übersicht der wichtigsten "Individuellen Gesundheitsleistungen"

Im Internet werden an verschiedenen Stellen Igel-Leistungen veröffentlicht. Besonders gelungen finden wir die Darstellung des Laborzentrums Ettlingen - Karlsruhe, weil hier die Individuellen Gesundheitsleistungen sehr übersichtlich aufgelistet sind und weil vor allem hinter jeder Igel-Leistung eine PDF-Datei mit Erklärungen zur medizinischen Maßbahme aufrufbar ist.

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