| Vorsorge / Private Krankenversicherung / Krankenkasse bei Finanztip.de |
Eine Zusatzkrankenversicherung kann unterschiedliche ärztliche Leistungen beinhalten, so zum Beispiel Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden.
Es gibt zwei Arten von privaten Zusatzkrankenversicherungen: Ergänzungsversicherung und Modultarif. Bei einer Ergänzungsversicherung sind Leistungen aus verschiedenen Teilbereichen frei wählbar (z.B. ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen, Leistungen bei stationärem Klinikaufenthalt usw.). Die Einholung verschiedener Angebote ist immer noch ein sicherer Weg um in Ruhe einen Leistungsvergleich und erst danach einen Beitragsvergleich für Ergänzungsversicherungen für Ergänzungsversicherungen vorzunehmen.
Ein Modultarif gilt hingegen immer für einen bestimmten festgelegten Leistungsbereich. Eine Krankenzusatzversicherung mit einem Modultarif bietet zwar in der Tendenz etwas umfangreichere Leistungen. Sie ist aber auch etwas teurer. Oder man lässt sich einfach ein Angebot zusenden. Dabei sind aber zumindest Angaben zu der gewünschten Absicherung (Art des ambulanten und stationären Tarifs; Zahnzusatztarif und eventuell Krankentagegeld) zu machen.
Bei
diesen Ergänzungstarifen werden durch die private
Zusatzversicherung die gesetzlichen Zuzahlungen für
folgende Leistungen erstattet:
Jeder einzelne Ergänzungstarif ist untereinander kombinierbar.
|
Zahnbehandlung |
Je
nach Tarif: 100%
Kostenerstattung nach Vorleistung ihrer Krankenkasse
für zahnärztliche Honorare – ohne Begrenzung auf
die Höchstsätze der Gebührenordnung |
|
|
Brillen
und Kontaktlinsen |
|
Brillen
und Kontaktlinsen bis max. 160 Euro Kostenerstattung
nach Vorleistung ihrer Krankenkasse Beitragszuschlag
für Brillen- und Kontaktlinsenträger pro Monat nur
2,50 Euro |
|
Heilbehandlung |
|
Ambulante
Behandlung: 100% Kostenerstattung nach Vorleistung
ihrer Krankenkasse für das ärztliche honorar- ohne
Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung |
|
Hilfsmittel |
|
100% Kostenerstattung für alle Hilfsmittel ( z.B. Bandagen, orthopädische Schuhe und Gehhilfen) bis insgesamt 1.100 Euro jährlich |
|
Heilmittel |
|
100’%
Kostenerstattung nach Vorleistung ihrer Krankenkasse
zum Beispiel für Bäder und Massagen |
|
Heilpraktiker |
|
50%
-100% Kostenerstattung ( für Honorare, Heilmittel,
Arznei – und Verbandmittel) bis zu bestimmten Höchstgrenzen
je nach ‚Tarif |
|
bei
einer Krankenhausbehandlung |
|
· Freie Wahl des Krankenhauses- Übernahme der verbleibenden Restkosten für die Regelleistung · Wahlleistungen: 100% Kostenerstattung für Unterbringung im Einbettzimmer, sowie Behandlung durch den Chefarzt · Aufnahme- und Abschlussuntersuchung als Privatpatient ·
Krankentransporte
zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus ·
Rooming-in:
Erstattung der Kosten für eine Begleitperson bei
versicherten Kindern bis zum vollenden 8. Lebensjahr
|
|
Krankenhaustagegeld |
|
Für
jeden Tag im Krankenhaus und steuerfrei Für
Erwachsene: Die Höhe können Sie individuell
vereinbaren. Kinder
bis 7 Jahren max. 10 Euro, von 8-20 Jahren max. 25
Euro pro Tag |
|
Krankentagegeld |
|
Absicherung
ab dem 43. Tag einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit
durch ein Krankentagegeld in Höhe von 15 Euro täglich.
Die Zahlung erfolgt auch für Sonn- Feiertage und
ist steuerfrei |
|
Fahrten/
Transporte |
|
Fahrten:
100% Kostenerstattung bei Gehunfähigkeit zum nächsten
und vom nächsten erreichbaren Arzt Transporte:
100% Kostenerstattung in Notfällen bis zum nächsterreichbaren
Arzt |
|
für
Kur- und Sanatoriumsaufenthalt |
|
11 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegungskosten bei einem stationären Aufenthalt – bis zu 21 Tagen alle 4 Jahre |
|
Arznei/Verbandmittel |
|
100% Kostenerstattung nach Vorleistung ihrer Krankenkasse |
|
bei
Auslandsaufenthalten |
|
genießen Sie weltweit auf allen Reisen bis zu 6 Wochen vollen Versicherungsschutz inklusive Rücktransport |
2. Beispiel:
Kompaktpaket 1 Zahnersatz ( 30%) Ausland und Brillen/Kontaktlinsen
Ein 30-jähriger Mann zahlt für diese Ergänzung nur 6,47 EUR pro Monat.
Eine 30-jährige Frau zahlt nur 8,37 EUR pro Monat.
3. Beispiel
Stationärpaket 1
|
Chefarztbehandlung,
Einbettzimmer |
|
·
Freie
Wahl des Krankenhauses- Übernahme der verbleibenden
Restkosten für die Regelleistung ·
Wahlleistungen:
100% Kostenerstattung für Unterbringung im
Einbettzimmer, sowie Behandlung durch den Chefarzt ·
Aufnahme-
und Abschlussuntersuchung als Privatpatient Krankentransporte zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus |
|
Fahrten/
Transporte |
|
Fahrten:
100% Kostenerstattung bei Gehunfähigkeit zum nächsten
und vom nächsten erreichbaren Arzt Transporte:
100% Kostenerstattung in Notfällen bis zum nächsterreichbaren
Arzt |
|
Begleitperson
für Kinder |
|
Rooming-in: Erstattung der Kosten für eine Begleitperson bei versicherten Kindern bis zum vollenden 8. Lebensjahr |
|
|