Domain Übertragungsvertrag
zwischen
- hinfort: Veräußerer -
und
- hinfort: Erwerber -
I.
Vorbemerkung
Der Veräußerer ist Inhaber der Internet Domain "...", eingetragen bei der DENIC eG. Nach Maßgabe dieser Vereinbarung überträgt der Veräußerer sämtliche Rechte an dieser Internet Domain auf die Erwerber.
II.
Schuldrechtliche Vereinbarungen
1. Übertragung
Der Veräußerer überträgt auf den Erwerber sämtliche ihm an der Internet Domain "..." zustehenden Rechte. Übertragen werden insbesondere die Namens-, Firmen- und Markenrechte, soweit sie begründet wurden.
Der Veräußerer ist verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen und Handlungen vorzunehmen, die für die Übertragung der Internet Domain erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere:
Der Veräußerer wird seinen Provider, die Name, mit der Umschreibung der vertragsgegenständlichen Internet Domain auf den Erwerber beauftragen oder den Provider anweisen, die Domain für die Übernahme durch einen anderen, vom Erwerber zu benennenden Provider freizugeben.
Der Veräußerer verpflichtet sich, sämtliche für die Umschreibung der Internet Domain auf den Erwerber erforderlichen Anträge zu stellen sowie Erklärungen und Zustimmungen abzugeben. In diesem Zusammenhang wird der Veräußerer die Aufhebung der Zuordnung des Domain Namens "..." zu der IP-Nr. ... veranlassen, um so die Zuordnung des Domain Namens zu der IP Nr. des Erwerbers zu ermöglichen. Für den Fall, daß die Aufhebung der Verknüpfung nicht möglich ist oder fehlschlägt, verpflichtet sich der Veräußerer, die zum Domain Namen "..." gehörenden IP Nrn. mitzuteilen und auf den Erwerber zu übertragen. Die Übertragung der IP Nr. ist mit dem unter Ziffer 3 vereinbarten Kaufpreis abgegolten.
2. Übertragungszeitpunkt
Die Übertragung der Rechte an der Internet Domain erfolgt mit sofortiger Wirkung. Der Veräußerer ist mit der Unterzeichnung dieses Vertrages nicht mehr berechtigt, die Internet Domain für eigene Zwecke zu nutzen.
3. Vergütung
Für die Übertragung der Internet Domain und aller sonstigen vom Veräußerer in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen erhält der Veräußerer eine einmalige Vergütung in Höhe von ... EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zahlbar bis spätestens zum Datum.
4. Gewährleistung
Der Veräußerer steht dafür ein, daß er über die Rechte an der Internet Domain "..." frei verfügen kann und Rechte Dritter an dieser Domain nicht bestehen. Auch sonstige Rechte Dritter wie Markenrechte, Firmenrechte oder Namensrechte bestehen an der Bezeichnung "..." nicht.
Sollten Dritte Ansprüche aufgrund ihnen zustehender Domain-, Firmen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte geltend machen und die eingeschränkte oder vollständige Unterlassung der Verwendung der Internet Domain "..." verlangen, wird der Veräußerer den Erwerber von diesen Rechten freistellen. Dabei steht es dem Veräußerer frei, ob er die von dritter Seite geltend gemachten Ansprüche erfolgreich abwehrt oder die Nutzung der Internet Domain "..." beeinträchtigenden Rechte erwirbt oder auf sonstige Weise dafür Sorge trägt, daß der Erwerber die Internet Domain uneingeschränkt gemäß dieser vertraglichen Vereinbarung nutzen kann.
5. Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Die Schriftform wird auch durch Telefaxschreiben oder E-Mail gewahrt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Berlin, den
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