Vertragsmuster - gemeinschaftliches Testament


1. (Name),
geboren am (Datum),
wohnhaft (Anschrift),

2. (Name),
geboren am (Datum),
wohnhaft ebenda.

Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt/wiesen sich durch Vorlage ihrer gültigen Personaldokumente aus.

Der Notar erläuterte das Mitwirkungsverbot nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Er fragte die Erschienenen, ob er oder einer seiner Sozien in der Angelegenheit, die Gegenstand dieser Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Erschienenen verneinten eine solche Vorbefassung.

Die Erschienenen erklärten übereinstimmend:

Wir wollen ein gemeinschaftliches Testament errichten und sind durch frühere Verfügungen von Todes wegen hieran nicht gehindert. Wir sind deutsche Staatsangehörige. Wir verlangen keine Zuziehung von Zeugen.

Der Notar überzeugte sich durch die Verhandlung von der erforderlichen Geschäftsfähigkeit der Erschienenen (hinfort Erblasser). Die Erblasser erklärten dem Notar mündlich zur Niederschrift folgendes

gemeinschaftliches Testament:

I.
Widerruf

Alle Verfügungen von Todes wegen, die wir bisher errichtet haben, widerrufen wir.

II.
Erbeinsetzung

(1)
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vorerben ein. Der Vorerbe ist von allen Beschränkungen befreit, von denen er nach dem Gesetz befreit werden kann.

(2)
Nacherbe ist unser gemeinschaftlicher Abkömmling (Name), geboren am (Datum). Ersatzerben sind seine Nachkömmlinge.

(3)
Als Vorausvermächtnis erhält der Überlebende vom Erstversterbenden frei von der Nacherbfolge alle zum ehelichen Haushalt gehörenden Sachen im weitesten Umfang, soweit sie in seinem Eigentum stehen.

(4)
Der Längstlebende von uns setzt auf seinen Tod unseren gemeinschaftlichen Abkömmling gemäß der gesetzlichen Erbfolge erster Ordnung zu seinem Erben ein.

Der Längstlebende darf nach dem Tode des Erstversterbenden diese Erbeinsetzung nicht abändern. Die Erbeinsetzung in Absatz (1) soll auch für den Fall des gleichzeitigen Versterbens von uns beiden gelten.

(5)
Sollten nicht nur wir beide, sondern auch unser Abkömmling aufgrund eines einheitlichen Ereignisses (Unfall, Naturkatastrophen u.ä.) versterben, gleichgültig, ob wir zeitnah versterben, so gilt statt der vorstehenden Erbeinsetzung folgendes:

Erbe soll dann ausschließlich (Name, Anschrift) werden.

(6)
Sämtliche Bestimmungen dieses Testaments sind, soweit nichts anderes bestimmt und soweit gesetzlich zulässig, wechselbezüglich. Ferner erfolgen sämtliche Verfügungen unabhängig davon und welche Pflichtteilsberechtigte beim Ableben eines jeden von uns vorhanden sind.

(7)
Den Wert unseres gemeinsamen Vermögens geben wir zwecks Berechnung der Kosten mit ________________ EUR an.

Die Erblasser beantragen die Erteilung einer beglaubigten Abschrift des Testamentes.

(8)
Der Notar weist darauf hin, daß die wechselbezüglichen Verfügungen in diesem Testament zu Lebzeiten beider Ehegatten durch einseitig notarielle Urkunde widerrufen werden können, jedoch nach dem Tod eines von ihnen der andere seine Verfügungen nach Annahme der Erbschaft nicht mehr widerrufen kann. Er weist ferner darauf hin, daß die Beschränkung jedoch Verfügungen unter Lebenden nicht hindern.

Die Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:

RA-Kanzlei Merleker & Mielke  bei  Finanztip.de   Keine Haftung.
Finanztipps