Vertragsmuster - Website-Produktionsvertrag

Website-Produktionsvertrag

zwischen
- hinfort "Auftraggeber" -

und
- hinfort "Auftragnehmer" -

I.
Vorbemerkung

Der Auftraggeber benötigt eine Website, um sein Unternehmen und dessen Leistungen über das Internet darzustellen. Der Auftraggeber beauftragt deshalb den Auftragnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen mit der Entwicklung und Produktion dieser Website.

II.
Schuldrechtliche Vereinbarung

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Konzeption und Gestaltung der Website des Auftraggebers. Die Produktion der Website umfaßt sowohl ein Konzept für die Struktur der Website, also die Gliederung der einzelnen Seiten, die Entwicklung des Layouts, der grafischen Gestaltung als auch die vollständige technische Realisation und alle hierfür erforderlichen Programmierungsarbeiten. Die inhaltliche Gestaltung der Website ist/ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers.
Die den Vertragsgegenstand definierenden Daten der Website sind in Anlage 1, die wesentlicher Vertragesbestandteil ist, aufgeführt.

2. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer wird zunächst ein Konzept der Struktur der Website und ihrer Gestaltung erarbeiten. Zu diesem Konzept gehört auch das Design der Website, also insbesondere deren Erscheinungsbild. Das Konzept ist spätestens bis zum (Datum) dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber hat das Konzept unverzüglich zu prüfen und Änderungswünsche innerhalb einer Frist von (Tagen) ab der Vorlage dem Auftragnehmer mitzuteilen. Das endgültige Konzept ist vom Auftraggeber abzunehmen und bildet die Grundlage für die darauf aufbauenden Entwicklungsleistungen des Auftragnehmers. Die Abnahme des Konzepts hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine Unterzeichnung des Konzeptes durch den Auftraggeber als Abnahme ausreicht.

Nach Abnahme des Konzeptes entwickelt und produziert der Auftragnehmer eine Grundversion der Website innerhalb von (Tagen) nach Abnahme des Konzepts. Bei der Entwicklung der Grundversion stimmt sich der Auftragnehmer regelmäßig mit dem Auftraggeber ab und zwar mindestens einmal pro Woche/alle 14 Tage/pro Monat. Das Ergebnis der jeweiligen Abstimmung wird vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber bestätigt die Besprechungsprotokolle durch Unterzeichnung, die damit zur verbindlichen Arbeitsunterlage werden.

Die Grundversion ist wiederum schriftlich abzunehmen und auf der Basis der Grundversion entwickelt der Auftragnehmer die Endversion bis spätestens (Tage) nach Abnahme der Grundversion.

Wünscht der Auftraggeber nach Abnahme des Konzeptes, der Basisversion oder der Endversion Änderungen, die zu erhöhten Kosten führen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl diese Änderungen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auch auf die durch die Änderung entstehende zeitliche Verzögerungen hinweisen. Die vereinbarten Fertigstellungszeiträume verlängern sich dementsprechend.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Produktion der Website erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, soweit nicht auch die inhaltliche Gestaltung Teil der Vertragsleistungen des Auftragnehmers ist. Insbesondere die Texte, Bilder, Grafiken und Logogramme, die in der Website erscheinen sollen, werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Sämtliche Daten sind in digitaler Form im (Dateiformat) dem Auftragnehmer spätestens bei Abnahme des Konzeptes zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Bereitstellung der Dateien, verlängern sich die Fristen für die Entwicklung der Basisversion und der Endversion entsprechend.

Soweit der Auftraggeber die Inhalte der Website dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, ist ausschließlich der Auftraggeber für diese Inhalte verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Website auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen, auf offensichtlich Rechtsverstöße soll der Auftragnehmer den Auftraggeber jedoch hinweisen.

4. Abnahme

Der Auftragnehmer übergibt die abnahmefähige Website dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website unverzüglich zu prüfen und - sofern er keine Mängel feststellt - die Abnahme schriftlich zu erklären.
Die schriftliche Abnahme wird durch eine Ingebrauchnahme der Website ersetzt.

Etwaige Mängelrügen sind schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen.

5. Rechtseinräumung

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche ihm an der von ihm entwickelten Website zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstige Leistungsschutzrechte und zwar inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt. Übertragen werden, soweit nachstehend nicht abweichend geregelt, ausschließliche Nutzungsrechte, wobei sich der Auftragnehmer jedoch vorbehält, die von ihm erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen. Insoweit verbleibt beim Urheber ein einfaches Nutzungsrecht.

Die Rechte an den der Gestaltung der Website zugrundeliegenden Ideen und die Rechte an den der Website zugrundeliegenden Programme werde nur in Form eines einfachen Nutzungsrechte auf dern Auftraggeber übertragen.

Eine Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte ist jederzeit auch ohne Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Die vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der gemäß Ziff. 5 vereinbarten Vergütung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Website auf seine Urheberstellung hinzuweisen. Eine Entfernung dieses Hinweises ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig. Art und Umfang des Hinweises müssen die Interessen des Auftraggebers an seiner Website berücksichtigen.

6. Vergütung

Für seine vertragsgegenständlichen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine einmalige pauschale Festvergütung in Höhe von EUR (in Worten: Euro) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Vergütung ist in Höhe von 30 % bei Abnahme des Konzeptes, in Höhe von weiteren 30 % bei Abnahme der Grundversion und in Höhe von 40 % bei Abnahme des Gesamtwerkes gegen Rechnungstellung fällig.

oder

Der Auftragnehmer erhält folgende Vergütung:

a) pro gestalteter Seite einen Betrag in Höhe von EUR zzg. Mehrwertsteuer
b) pro Einarbeitung eines Fotos oder einer Grafik eine Vergütung in Höhe von EUR zzgl. Mehrwertsteuer
c) pro Einarbeitung eines Links eine Vergütung in Höhe von EUR zzgl. Mehrwertsteuer
d) sonstige Leistungen eine Vergütung in Höhe von EUR zzgl. Mehrwertsteuer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für die bereits geleisteten Leistungen zu verlangen.

oder

Die Leistungen des Auftragnehmers werden per Aufwand vergütet. Vereinbart ist ein Honorar in Höhe von EUR zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde. Einzelheiten regelt die als Anlage 2 beigefügte Preisliste, die wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Erreicht der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers einen Betrag in Höhe von EUR, hat er den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu verständigen. Die Vertragsparteien werden sich dann umgehend darüber einigen, ob und welchem Umfang der Auftragnehmer noch weitere Leistungen erbringen soll.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für die bereits geleisteten Leistungen zu verlangen.

Reisekosten und im Zusammenhang mit Reisen entstehende Spesen wie Unterkunft und Verpflegung werden gegen Kostennachweis erstattet. Erstattungsfähig sind die Reisekosten mit einem Pkw, Bahnfahrten zweiter Klasse und Unterkunft in einem Mittelklassehotel.

7. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts (§§ 633 ff. BGB).

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

8. Vertragsbeendigung

Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung - soweit dies möglich ist - zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.

9. Verschwiegenheit

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über Erkenntnisse, die sie über den jeweils anderen Geschäftsbetrieb im Rahmen der Zusammenarbeit anläßlich dieser Vereinbarung erlangen. Sie verpflichten sich auch, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit diesem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die eine Vertragspartei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhält oder die bei Vertragsabschluß bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne daß ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

10. Schlußbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis. Die Schriftform wird auch durch e-mail oder Telefaxschreiben gewahrt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zur ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Berlin, den



------------------------------------ ------------------------------------
(Auftraggeber) (Auftragnehmer)

RA-Kanzlei Merleker & Mielke  bei  Finanztip.de   Keine Haftung.
Finanztipps