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RECHTSANWÄLTIN INGEBORG-COPP-MENTH |
Seit
1984 Anwältin, hat Frau Ingeborg Copp-Menth bereits reichhaltige Erfahrungsfelder
mit den Studienfächern Rechts- und Politikwissenschaften und Stationen in München,
Freiburg, Lausanne, Mexico-City und Würzburg.
Dort war sie zunächst auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den
Instituten für Völker- und Europa- wie auch Arbeitsrecht sowie als Dozentin
bei der Juristenausbildung tätig.
Nach der Geburt von zwei Kindern erfolgte nunmehr die Weiterqualifizierung zur
Fachanwältin für Steuerrecht mit den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten auf den Gebieten
des Erb- und Steuerrechtes mit begleitender Referententätigkeit auf den Gebieten
des Erbrechtes und der Vermögensnachfolge für verschiedene Institutionen.
Ihre Spezialität: Die Bewältigung komplexer Vermögensnachfolgegestaltungen
unter Einbeziehung auch unternehmerischer Aktivitäten und steuerlicher Aspekte.
Weiterhin
widmet sich Frau Copp-Menth der rechtlichen und steuerrechtlichen Beatung von
Erbinnen, wobei sie bei Bedarf zeitweise in deren Vertretung die
gesellschaftliche Unternehmer- oder Mitunternehmerfunktion übernimmt, um im
Sinne der Erbin die gewünschte längerfristige Vermögensstrukturierung auf den
Weg zu bringen.
Kanzlei Copp-Menth-Throll-Meder
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