RAin Ingeborg Copp-Menth


RECHTSANWÄLTIN INGEBORG-COPP-MENTH

Seit 1984 Anwältin, hat Frau Ingeborg Copp-Menth bereits reichhaltige Erfahrungsfelder mit den Studienfächern Rechts- und Politikwissenschaften und Stationen in München, Freiburg, Lausanne, Mexico-City und Würzburg.

Dort war sie zunächst auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Instituten für Völker- und Europa- wie auch Arbeitsrecht sowie als Dozentin bei der Juristenausbildung tätig.

Nach der Geburt von zwei Kindern erfolgte nunmehr die Weiterqualifizierung zur Fachanwältin für Steuerrecht mit den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten auf den Gebieten des Erb- und Steuerrechtes mit begleitender Referententätigkeit auf den Gebieten des Erbrechtes und der Vermögensnachfolge für verschiedene Institutionen.

Ihre Spezialität: Die Bewältigung komplexer Vermögensnachfolgegestaltungen unter Einbeziehung auch unternehmerischer Aktivitäten und steuerlicher Aspekte.


Weiterhin widmet sich Frau Copp-Menth der rechtlichen und steuerrechtlichen Beatung von Erbinnen, wobei sie bei Bedarf zeitweise in deren Vertretung die gesellschaftliche Unternehmer- oder Mitunternehmerfunktion übernimmt, um im Sinne der Erbin die gewünschte längerfristige Vermögensstrukturierung auf den Weg zu bringen.

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