Sozialversicherungsbeiträge & Beitragsbemessungsgrenzen 2024 Das sind die aktuellen Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Hast Du Dich schon mal gefragt, wieso von Deinem Brutto-Gehalt so wenig netto bei Dir ankommt? Wir erklären Dir, wie viel Du von Deinem Lohn in die Sozialversicherung zahlen musst und bis zu welcher Höhe. Denn wer gut verdient, muss nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Die ist an die Lohnentwicklung angepasst und ändert sich jedes Jahr.
Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttogehalt Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung. Dazu gehören die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Pflege-, Unfall- und Krankenversicherung. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet. Der Arbeitgeber trägt je nach Versicherung etwa die Hälfte. Für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt er allein.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt in jedem Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen hinsichtlich Höhe und Bemessungsgrundlagen fest. Sie richten sich nach dem Einkommen aller Versicherten.
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) änderten sich ab Juli 2023 die Beitragssätze in der Pflegeversicherung. Zum einen stieg der reguläre Beitragssatz, zum anderen wird die Anzahl der Kinder in der Familie berücksichtigt, die jünger als 25 Jahre sind. Damit setzte der Gesetzgeber die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts um (BVerfG, 07.04.2022, Az. 1 BvL 3/18). Wie viel von Deinem Lohn für die Pflegeversicherung abgeht, kannst Du ganz einfach mit unserem Pflegebeitragsrechner herausfinden.
Der nachfolgenden Übersicht kannst Du alle Beitragssätze zur Sozialversicherung entnehmen.
Art der Versicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
---|---|---|---|
gesetzliche Rentenversicherung1 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
gesetzliche Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % plus durchschnittlich | 7,3 % plus durchschnittlich |
Pflegeversicherung | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % (für Mitglieder mit einem Kind) |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 2 Kindern)2 | 3,15 % | 1,7 % | 1,45 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 3 Kindern)2 | 2,9 % | 1,7 % | 1,2 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 4 Kindern)2 | 2,65 % | 1,7 % | 0,95 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder mit 5 und mehr Kindern)2 | 2,4 % | 1,7 % | 0,7 % |
Pflegeversicherung (Mitglieder ohne Kinder) | 4,0 % | 1,7 % | 2,3 % |
1 Laut Bundesarbeitsministerium bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 stabil bei 18,6 Prozent.
2 Diese Beiträge gelten mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.
Quelle: Bundesarbeitsministerium (Stand: Dezember 2023)
Jede Krankenkasse legt die Höhe des Zusatzbeitrags grundsätzlich selbst fest. Im Jahr 2023 lag der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 1,6 Prozent. Spätestens bis Ende Dezember muss Deine Kasse ihren neuen Zusatzbeitrag bekanntgeben und Dich informieren, falls sie ihn zum 1. Januar 2024 erhöht. In diesem Fall steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Beispiel: Annika hat zwei Kinder von 8 und 14 Jahren. Sie verdient monatlich 4.000 Euro brutto. Sie zahlt im Jahr 2024 monatlich direkt von ihrem Gehalt: 372 Euro für die Rentenversicherung, 324 Euro für die Krankenversicherung, 58 Euro für die Pflegeversicherung und 52 Euro in die Arbeitslosenversicherung.
Willst Du berechnen, was Du netto ausgezahlt bekommst – zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung, kannst Du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Der berücksichtigt nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Steuer. Wie Du einen guten Rechner findest, erklären wir im Ratgeber für Brutto-Netto-Rechner.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Für den Teil des Gehalts, der über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt, fallen keine weiteren Sozialabgaben an.
Bei welchem Betrag diese Grenze liegt, richtet sich immer nach der Lohnentwicklung im Vorjahr; die Bundesregierung legt den Betrag jedes Jahr neu fest. Wenn das durchschnittliche Einkommen steigt, steigt auch die Grenze, ab der Du keine weiteren Sozialabgaben zahlen musst.
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2024 | West: 7.550 €/Monat (= 90.600 €/Jahr) Ost: 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr) |
2023 | West: 7.300 €/Monat (= 87.600 €/Jahr) Ost: 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr) |
2022 | West: 7.050 €/Monat (= 84.600 €/Jahr) Ost: 6.750 €/Monat (81.000 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022.
Jahr | Beitragsbemessungsgrenze |
---|---|
2024 | Ost + West: 5.175 €/Monat (= 62.100 €/Jahr) |
2023 | Ost + West: 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
2022 | Ost + West: 4.837,50 €/Monat (= 58.050 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022.
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, zum Beispiel eine Gratifikation oder ein Bonus, wird dem Kalendermonat in der Beitragsabrechnung zugeordnet, in dem es ausgezahlt wird. Auch von der Einmalzahlung werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt – allerdings nur bis zur jeweiligen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (§ 23a Abs. 3 SGB IV).
Beispiel: Boris verdient 4.600 Euro brutto im Monat. Im August 2023 bekamen alle Beschäftigten wegen eines Firmenjubiläums 5.000 Euro Sonderzahlung. Ist die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten, dann muss Boris von der Jubiläumszuwendung nur teilweise Beiträge in die Sozialversicherung zahlen.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung belief sich bis August auf 39.900 Euro (59.850 Euro / 12 Monate x 8 Monate). Boris verfügte bis dahin über laufende Einnahmen von 36.800 Euro. Die Jubiläumszahlung von 5.000 Euro ist nur bis 3.100 Euro beitragspflichtig (39.900 Euro – 36.800 Euro), da er die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wegen der Sonderzahlung im August überschritten hat. Ein Betrag von 1.900 Euro ist für Boris in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Jahr 2023 liegt im Westen bei 58.400 Euro (87.600 Euro / 12 Monate x 8 Monate). Hier ist die Einmalzahlung in voller Höhe beitragspflichtig, da Boris mit seinen laufenden Einkünften bis August die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.
Ab einem bestimmten Einkommen hast Du die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Versicherung (PKV) zu wechseln.
Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, richtet sich ebenfalls nach dem Lohnniveau des Vorjahres und ändert sich jedes Jahr (§ 6 Abs. 6 SGB V). Für Menschen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat krankenversichert waren, entspricht die JAEG der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Liegt Dein jährliches Bruttoeinkommen unter diesen Beträgen, bist Du automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Falls Du Dich als Arbeitnehmer privat krankenversichert hast und jetzt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gerutscht bist, kannst Du wieder zurück zur gesetzlichen Kasse wechseln.
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2024 | 5.775 €/Monat (= 69.300 €/Jahr) |
2023 | 5.500 €/Monat (= 66.600 €/Jahr) |
2022 | 5.362,50 €/Monat (= 64.350 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022.
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze |
---|---|
2024 | 5.175 €/Monat (=62.100 €/Jahr) |
2023 | 4.987,50 €/Monat (= 59.850 €/Jahr) |
2022 | 4.837,50 €/Monat (= 58.050 €/Jahr) |
Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen 2024, 2023, 2022.
Auch wenn Du mit Deinem Gehalt oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegst, ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung oft nicht ratsam. Anhand unseres Ratgebers zum Wechsel in die PKV kannst Du prüfen, ob eine private Krankenversicherung für Dich langfristig sinnvoll sein kann.
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