Klageflut gegen VW
Bild: Peter Steffen /dpa

Kommen wir zum zweiten Skandal der Autoindustrie: dem Abgasskandal. Der Rechtsdienstleister Myright* hat die erste „Sammelklage“ von mehr als 15.000 unzufriedenen Dieselfahrern gegen den VW-Konzern eingereicht. Fünfzig Betroffene gaben die Klagen am Montag in roten Umzugskartons beim Landgericht Braunschweig ab (siehe Foto). Die Anwälte bereiten eine zweite Klage vor, der Sie sich noch bis zum 30. Juni 2018 anschließen können.

Auch die Rechtsanwälte von vw-verhandlung.de* vertreten bereits mehr als 10.000 Geschädigte. Nicht im Wege einer gesammelten Klage, sondern jeden Einzelfall mit unterschiedlicher rechtlicher Taktik. Anders als Myright* fordern sie nicht nur Schadensersatz, sondern machen auch Gewährleistungsansprüche geltend. Diese können schon Ende dieses Jahres verjähren. Verlieren Sie also keine Zeit, wenn Sie dabei sein wollen.

Die Kanzleien hinter vw-verhandlung.de* halten es zudem für wahrscheinlich, dass Verbraucher auch gegen Daimler, BMW und andere Hersteller vorgehen können. Wenn Sie so ein Auto besitzen, können Sie sich bei dem Rechtsdienstleister mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren, dann erhalten Sie Informationen über aktuelle Entwicklungen. Lesen Sie auch unsere FAQs zum Thema.

 

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Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

2 Kommentare

  1. Bitte, teilen Sie mir mit, wie ich mich an der „Sammelklage“ beteiligen kann und ob dies auch als VW Aktionär möglich ist. Vielen Dank.
    Mit freundlichn Grüßeen
    Karin Teichmann

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