Mutter am Telefon während des Frühstücks
Und plötzlich hat Sie einen Vertrag abgeschlossen. Bild: zeljkosantrac, iStock.com

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Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters soll möglichst einfach sein. Unternehmen müssen nur Name, Anschrift und Zählernummer kennen. Im Handumdrehen ist der bestehende Vertrag gekündigt. Doch der einfache Wechsel hat auch seine Kehrseite.

So passiert es immer wieder, dass Verbrauchern Verträge untergejubelt werden. Einer unserer Leser zum Beispiel berichtet uns von einem unbekannten Anrufer, der forsch nach seinem Stromanbieter und der Nummer seines Zählers fragte. Falls Ihnen das auch passiert, legen Sie (wie unser Leser) gleich wieder auf. Wer Auskunft gibt, könnte sich einen Strom- oder Gasvertrag einhandeln – den er schnell schriftlich widerrufen sollte.

Diese Woche warnen die Marktwächter Energie vor dem Anbieter Mivolta und seinen Vertriebspartnern: Mivolta habe Verbraucher anrufen lassen, es wurden die Daten erfragt – und anschließend stellte sich die Firma als neuer Versorger vor. Das Landgericht München hatte Mivolta bereits 2017 untersagt, Verbraucher ohne Erlaubnis zu Werbezwecken anrufen zu lassen (Az. 37 O 5551/17). Mivolta wollte sich zu dem neuen Vorwurf nicht öffentlich äußern.

Und im April untersagte das Landgericht München dem Energieversorger Eon, nach einem Werbeanruf den bisherigen Stromvertrag eines Verbrauchers zu kündigen. Die Angerufenen hätten keine Zustimmung zum Wechsel ihres Vertrages gegeben. Deshalb hätte Eon erst noch eine schriftliche Bestätigung einholen müssen. Eon widersprach uns gegenüber der Darstellung – und hat Berufung eingelegt.

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Ines Rutschmann
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Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

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