Bulle und Bär
Bild: IMAGO / Future Image

Schon mal was von einem Freistellungsauftrag gehört? Vor allem, wenn Du dieses Jahr neu an der Börse losgelegt hast, solltest Du ihn kennen. Denn Deine Bank führt automatisch Steuern ab von jedem Gewinn, den Du machst, wenn Du Aktien verkaufst oder Dividenden bekommst. Es sein denn, Du hast bei der Depot-Bank eben jenen Auftrag eingerichtet. Und wenn Du ihn jetzt noch schnell stellst, bekommst Du eine Steuererstattung.

Das Finanzamt gewährt Dir einen Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete). So viel kannst Du an Gewinn, also Kapitalerträgen, erzielen, ohne dass die Bank dafür Steuern abführen muss. Das ist der sogenannte Sparerpauschbetrag. Da wollen die Ampel-Parteien übrigens eine Schippe drauflegen, so steht es im Koalitionsvertrag. Er soll künftig 1.000 Euro pro Person betragen.

Du kannst Deinen Freibetrag auf mehrere Banken verteilen. Etwa wenn Du ein Tages- oder Festgeldkonto bei einer Bank und ein Depot bei einer anderen hast. Zusammengerechnet darfst Du aber nicht mehr als 801 Euro freistellen lassen. Im Ratgeber findest Du eine Vorlage (als Excel-Tabelle), um den Überblick zu behalten.

Der Freistellungsauftrag für 2021 sollte spätestens bis 15. Dezember erteilt werden. Bei den meisten unserer Depot-Empfehlungen geht das online. Beispiel Trade Republic*: Hier kannst Du im Bereich „Einstellungen“ der App den Auftrag eintippen. Bei der Comdirect* findet er sich im Menüpunkt „Verwaltung“. Bei Smartbroker* ist ein PDF-Formular auszufüllen. Ungeschickt verteilte Freistellungsaufträge kannst Du später mit der Steuererklärung ausbügeln.

Zum Ratgeber

Hendrik Buhrs
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Redakteur im Team Bank und Versicherung. Vor seiner Zeit bei Finanztip berichtete er für die Radioprogramme des Hessischen, später des Westdeutschen Rundfunks über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Hendrik hat in Münster und Exeter VWL studiert. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er bei Radio Q und im Lokalfunk Recklinghausen. Gespartes Geld investiert er gern in Reisen.

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