Gas- und Strompreisbremse schon ab Januar
Die geplante Gaspreisbremse sollte Haushalte ursprünglich ab März 2023 entlasten. Aus einem Gesetzentwurf geht jetzt hervor, dass sie rückwirkend schon ab Jahresbeginn greifen soll. Das bedeutet: Die Entlastungen für Januar und Februar sollen Dir im März rückwirkend angerechnet werden. Die Bremse deckelt den Preis für Gas bis zu einer Menge von 80% Deines Vorjahresverbrauchs auf 12 ct/kWh. Wenn Du 2023 z. B. einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh hast und laut Vertrag 19 ct/kWh für Gas zahlst, entlastet sie Dich monatlich um knapp 100€. Die Berücksichtigung von Januar und Februar 2023 würde also eine zusätzliche Entlastung von rund 200€ für Dich bedeuten.
Zusätzlich soll auch die Strompreisbremse kommen. Sie soll ebenfalls ab März gelten und rückwirkend für Januar und Februar abgerechnet werden. Final beschlossen sind die beiden Preisbremsen aber noch nicht.
Alle Infos bekommst Du in unserem Ratgeber zur Gaspreisbremse. Mit unserem Tool kannst Du schnell und einfach ausrechnen, was Dir die Preisbremsen bringen.
Payback-Punkte bei Amazon
Als Payback-Nutzer kannst Du bei Amazon jetzt wieder Punkte sammeln. Dafür musst Du Dich bei Payback einloggen und Amazon über den dortigen Link aufrufen. Je 2€ Einkaufswert erhältst Du dann einen Payback-Punkt. Einige Produktkategorien (z. B. Bücher und Lebensmittel) sind von der Bepunktung ausgenommen. Payback sammelt Deine Daten – wenn Du aber ohnehin Payback-Nutzer bist und demnächst bei Amazon einkaufst, kann das eine nette Ersparnis sein. Übrigens: Zum Black Friday erhältst Du mit Coupons auf manche Produkte fünffach Punkte.
Bürgergeld-Kompromiss: Hartz-IV-Nachfolger doch noch pünktlich
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch einen Kompromiss zum Bürgergeld gebilligt. Das war nötig, weil die Union im Bundesrat das Bürgergeld zuvor blockiert hatte. Heute (Freitag) stimmten Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zu. Das Bürgergeld soll ab Januar schrittweise das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ablösen. Was sich dadurch konkret ändert, liest Du in unserem Ratgeber zum Bürgergeld.
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Investmentstrategien und Anlagetricks gibt es in den sozialen Medien zuhauf – doch Du solltest diesem Informationssturm besser nicht erliegen. Saidi zeigt Dir, welche fünf Eigenschaften Du als ETF-Anleger brauchst.
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Sie nennen sich „Bankberater“ – doch eigentlich sind sie eher „Bankverkäufer“. Trotzdem sind sie für viele Menschen immer noch die erste Anlaufstelle in Sachen Geld. Ein Insider verrät Anja und Anika, worauf Du bei Bankberatern achten solltest.
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