Cyberangriff auf Banken – wer betroffen ist
Vergangene Woche wurde ein Cyberangriff auf mehrere Banken bekannt, bei dem Vor- und Nachnamen sowie die IBAN – nicht die Zugangsdaten zum Konto – von vermutlich Tausenden Kundinnen und Kunden gestohlen wurden. Verantwortlich war laut “Finanzszene” der Kontowechsel-Dienstleister Majorel, der die Sicherheitslücke sofort behoben hat. Mittlerweile ist klar, dass neben der Deutschen Bank und Postbank auch die ING und Comdirect betroffen sind. Hast Du ein Konto bei einer dieser Banken und in den letzten Jahren den Kontowechselservice genutzt? Auch wenn das nicht heißt, dass Deine Daten sicher gestohlen wurden, solltest Du Deine Kontobewegungen im Blick behalten. Wenn tatsächlich irgendwas nicht passt, kontaktiere Deine Bank. Wegen dieser Sache fehlendes Geld bekommst Du dann in der Regel wieder.
Riesterrente gekürzt: Gericht gibt Versicherer Recht
Wurde der Rentenfaktor Deines Riester-Vertrags vom Versicherer gekürzt? Das kann ungültig sein – muss es aber nicht: Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz wegen der Herabsetzung des Rentenfaktors in einem Riester-Vertrag abgewiesen (Az. 53 O 214/22). Das Landgericht Köln hatte in einem anderen Fall bei der Zurich Lebensversicherung noch entschieden, dass die Versicherung den garantierten Rentenfaktor nicht rückwirkend senken darf.
Es bleibt also spannend: Falls der Rentenfaktor in Deinem Vertrag gesenkt wurde und Du kein Zurich-Kunde bist, solltest Du abwarten. Es ist gut möglich, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil dazu sprechen wird – dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du den Versicherungsombudsmann einschalten oder sogar klagen willst.
Wann Deine Ansprüche verjähren und was Zurich-Kunden jetzt tun sollten, erfährst Du hier.
Sammelklagen bald auch in Deutschland möglich
Bei Massenschäden – wie z. B. im Dieselskandal oder bei fehlerhaften Produkten – kannst Du künftig einfacher mit Sammelklagen gegen Unternehmen zu Deinem Recht kommen. Verbände wie z. B. die Verbraucherzentralen klagen dann gesammelt für Dich und andere Betroffene und können so Schadensersatz, einen niedrigeren Kaufpreis, Erstattung oder Umtausch durchsetzen. Du kannst Dich so einer Klage einfach anschließen, wenn ein Verbraucherverband die Rechte von mindestens 50 Betroffenen einklagt. Der Gesetzentwurf muss den Bundesrat aber noch passieren, bevor er im Oktober in Kraft treten soll.
Balkonkraftwerke: Wichtiges Bauteil bei beliebten Wechselrichtern fehlt
Einigen Wechselrichtern für Balkonkraftwerke des chinesischen Herstellers Deye fehlt ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Konkret geht es um einen Schalter (Relais), der den Strom vom Stecker nimmt, sobald die Anlage vom Netz getrennt wird. Die Bundesnetzagentur ist informiert und hat gegenüber Finanztip bestätigt, dass der Hersteller bereits eine Lösung vorschlagen hat. Ob das reicht, wird nun geprüft. Falls Du betroffen bist: keine Panik, es gibt noch einen zweiten eingebauten Sicherheitsmechanismus. Allerdings dürfen betroffene Wechselrichter und damit die ganze Anlage nicht am Stromnetz betrieben werden, weil sie gegen die wichtige Norm (VDE-AR-N 4105) verstoßen. Du hast in jedem Fall ein Recht auf Umtausch oder Mängelbehebung. In unserem Ratgeber halten wir Dich auf dem Laufenden.
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