+++ Die App „Luca“ (siehe Bild oben) steht wegen Mängeln beim Datenschutz in der Kritik. Sie soll helfen, Corona-Kontakte zu verfolgen. Der Chaos Computer Club fordert nun die staatliche Förderung für die App einzustellen. Schwachstellen seien die Möglichkeit, die vergangenen Besuche der Nutzer nachzuvollziehen und die zentrale Speicherung der Daten. Rund 300 Gesundheitsämter wollen die Luca-App einsetzen, um Infektionsketten in Gaststätten, Geschäften und Konzerten nachzuverfolgen. Ikea zum Beispiel benutzt sie bereits in einigen Filialen zum Check-in. Verpflichtend ist die Nutzung nicht. Mehr Informationen findest Du hier und hier. +++
+++ Der Depotanbieter Flatex hat seine Preisstruktur verändert – erfreulich für Sparplan-Fans: Die bisherige Pauschale von 1,50 Euro pro Sparplan-Ausführung fällt seit dieser Woche für ETFs und Fonds weg. Auf Fonds und ETFs zahlst Du als Flatex-Kundin nun auch keine Depotgebühr mehr, für übrige Wertpapiere bleibt es aber bei 0,1 Prozent pro Jahr. +++
+++ Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, um den Anspruch auf Kinderkrankengeld für dieses Jahr noch einmal zu verlängern. So will sie berufstätige Eltern unterstützen, die wegen der Corona-Pandemie ihr Kind zuhause betreuen müssen – auch wenn es nicht krank ist. Hatte jedes Elternteil bislang bereits einen wegen Corona verlängerten Anspruch auf 20 Tage pro Kind (Alleinerziehende 40 Tage), sollen es künftig 30 Tage werden (beziehungsweise 60). Das verlängerte Kinderkrankengeld wurde in Verbindung mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das in Kürze in Kraft treten soll. +++
+++ Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den Rechtsschutzversicherungen der Arag für teilweise unwirksam erklärt. Mit der Klausel in ihren Allgemeinen Bedingungen „ARB 2016″ hatte sich die Arag die Möglichkeit gesichert, einem Versicherten den Rechtsschutz zu verweigern, wenn die Gegenseite Argumente anführt, die in die Zeit zurückreichen, als der Rechtsschutz noch nicht bestand. Im konkreten Fall ging es um den Widerruf einer Lebensversicherung (Az. IV ZR 221 2019). Von dem Urteil kannst Du eventuell auch profitieren, wenn Du bei einer anderen Rechtsschutzversicherung bist – und womöglich sogar nachträglich Rechtskosten einfordern. Der Tarif „Aktiv Komfort“ der Arag ist eine Empfehlung von Finanztip. +++
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