Verpflegungszentrum
Bild: Thomas Frey / dpa

Flutkatastrophe: So habt Ihr geholfen

Die Bilder von zerstörten Häusern und Bahnstrecken in der Eifel und an der Ahr haben wir alle noch im Kopf. Im Juli hat Tief Bernd eine der schlimmsten Flutkatastrophen in Deutschland verursacht. Wir haben zur Unterstützung der Flutopfer in den Schnäppchen auf eine Aktion hingewiesen: Der Lebensmitteldiscounter Penny verdreifachte Eure Spenden an die DRK-Hochwasserhilfe. Mehrere Leser haben uns gefragt, ob Penny wirklich bezahlt hat. Mittlerweile hat das Rote Kreuz bestätigt, die Spenden und den verdreifachten Betrag empfangen zu haben: insgesamt 1,35 Millionen Euro. Das DRK hat mit dem Geld zum Beispiel eine temporäre Kläranlage betrieben und ein Verpflegungszentrum im rheinland-pfälzischen Grafschaft (oben im Bild) eingerichtet.

 

Corona in mehr als 100.000 Fällen als Berufskrankheit anerkannt

Seit Ausbruch der Pandemie wurde 103.000 Covid-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hast Du Dich auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit Corona angesteckt, gilt das je nach Deinem Job als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Du solltest die Ansteckung umgehend Deiner Unfallkasse (im öffentlichen Dienst) oder Berufsgenossenschaft (in der Privatwirtschaft) melden. Darüber haben wir bereits im Frühjahr berichtet.

Arbeitest Du in einem Beruf, in dem die Infektion nur als Arbeitsunfall gilt, hast Du es schwerer: Dann musst Du außerdem genau nachweisen, wie Du Dich angesteckt hast. Dementsprechend akzeptierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bisher erst 10.000 Corona-Infektionen als Arbeitsunfall.

 

Werbeanrufe: Firmen müssen Einwilligung belegen

Das Telefon klingelt, ein unbekannter Mensch meldet sich und will Dir etwas verkaufen. Solche Werbeanrufe sind nur erlaubt, wenn Du zuvor einem Anruf eingewilligt hast. Doch zu beweisen, dass das nicht so war, ist praktisch unmöglich. Ab 1. Oktober dreht der Gesetzgeber daher den Spieß um: Firmen müssen dokumentieren, dass Du zu Werbezwecken angerufen werden darfst – und den Nachweis fünf Jahre lang vorlegen können. Hält sich eine Firma nicht daran, dann beschwere Dich bei der Bundesnetzagentur.

 

Trade Republic: Aktien jetzt auch am PC kaufen

Bisher ließ sich das Wertpapierdepot von unserer Online-Broker-Empfehlung Trade Republic* ausschließlich per Handy nutzen. Einerseits innovativ – andererseits auch abschreckend für manche Leute, die größere Käufe lieber am normalen Computer oder zumindest am Tablet erledigen. Das ist nun auch möglich. In den kommenden Wochen schaltet Trade Republic schrittweise eine Desktop-Version für Browser frei, Kunden werden per Mail informiert. Mehr über Trade Republic erfährst Du hier.

 

Musterklage gegen Inkassofirma der Otto-Group zugelassen

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen EOS Investment zugelassen. Dabei handelt es sich um eine Inkasso-Firma der Otto-Gruppe. Der Vorwurf: Weil Otto nicht selbst Forderungsschreiben verschickt, sondern das einem Schwesterunternehmen überlässt, entstehen unnötig hohe Gebühren – von bis zu mehreren hundert Euro (wir haben berichtet).

Bist Du betroffen? Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale kannst Du prüfen, ob Du Dich der Musterfeststellungsklage anschließen kannst.

Finanztip-Redaktion
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