Sparschwein
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Derselbe Unterhalt trotz Kinderzuschlag

Bist Du alleinerziehend und berufstätig, aber das Geld reicht kaum, um über die Runden zu kommen? In diesem Fall kannst Du den Kinderzuschlag beantragen. Bis zu 205 Euro pro Monat zahlt die Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld. Jetzt ist klar: Der Zuschlag mindert nicht den Anspruch auf Unterhalt für Dein Kind, den Du gegenüber dem anderen Elternteil hast. Das hat der Bundestag nun gesetzlich geregelt (hier das PDF).

 

Pflegeheim: Gebühren zurückfordern!

Erst ab dem Tag des Einzugs dürfen Pflegeheime Kosten in Rechnung stellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. III ZR 225/20). Insbesondere Reservierungsgebühren für den Pflegeplatz sind unzulässig – ganz egal ob die Betroffenen privat oder gesetzlich pflegeversichert sind.

Geklagt hatte unter anderem der BIVA-Pflegeschutzbund. Er schätzt, dass nun Zehntausende Heimbewohner Gebühren zurückverlangen können.

Wichtig: Du kannst die Gebühren auch rückwirkend einfordern. Erst am Ende des dritten Jahres nach Zahlung verjährt nach Einschätzung des BIVA Dein Anspruch. Im verhandelten Fall muss das Pflegeheim mehr als 1.000 Euro erstatten.

 

Drei BGH-Urteile gegen VW

Erfolg gegen den VW-Konzern: Auch wer sein Auto weiterverkauft hat, verliert nicht seinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche entschieden (Aktenzeichen VI ZR 575/20). Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Du für Deinen Wagen eine sogenannte „Wechselprämie“ erhalten hast: Der Schadensersatz bleibt gleich (Az. VI ZR 533/20).

Begrenzt hat der BGH in einem dritten Urteil in dieser Woche aber die Frist, in der ein Kunde – statt Schadensersatz – auch ein Nachfolgemodell ohne Abschaltvorrichtung verlangen kann. Das geht nur zwei Jahre lang. VW muss diesem Wunsch nachkommen und darf dafür nicht einmal eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen (Az. VIII ZR 254/2)+++

 

Datenklau bei der Haftpflichtkasse

Hacker haben es geschafft, in das Netzwerk der Haftpflichtkasse einzudringen. Der Umfang des Schadens ist noch unklar. Sicher ist bereits, dass Kundendaten kopiert wurden. Außerdem kann der Versicherer nur eingeschränkt arbeiten, da ein Großteil der Computersysteme abgeschaltet wurde. Als Kunde könntest Du nun das Ziel weiterer Cyberangriffen werden: Sei also noch vorsichtiger als sonst mit E-Mails und bei unerwarteten Anrufen. Die Haftpflichtkasse ist eine unserer langjährigen Empfehlungen für Privathaftpflicht.

Finanztip-Redaktion
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