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Bild: IMAGO / Westend61

Privatversicherte in Notlage besser geschützt

Viele schließen eine private Krankenversicherung ab, weil sie glauben, dann besser versichert zu sein. Doch wer berufliche Schwierigkeiten hat und schon etwas älter ist, dem fällt es nicht selten schwer, die dann hohen Beiträge zu zahlen. Wer mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist, landet meist im Notlagentarif. Dann gibt es Behandlungen nur noch bei akuter Krankheit.

Als Privatversicherter musst Du normalerweise die Kosten vorstrecken. Bislang durften die Versicherer die Erstattung der Kosten mit den Beitragsschulden verrechnen. Das ist seit der jüngsten Gesetzesänderung nicht mehr möglich. Mehr noch: Patienten im Notlagentarif können ihre Ärztin seit 20. Juli auffordern, direkt mit der Versicherung abzurechnen – und die muss es akzeptieren. Mehr dazu in unserem Ratgeber.

 

Kein Stress mit der Steuer

Hast Du Deine Steuerunterlagen für 2020 schnell noch diese Woche zusammengesucht? Weil am Montag Abgabeschluss ist? Dann kannst Du jetzt entspannen: Wegen der Coronakrise hatte der Gesetzgeber die Abgabefrist um drei Monate nach hinten verschoben. Mit anderen Worten: Statt bis Ende Juli hast Du nun Zeit bis Ende Oktober. Und weil der letzte Tag im Oktober ein Sonntag ist, hast Du sogar bis zum 1. November Zeit. (In einigen Bundesländern ist der 1. November Feiertag und die Abgabefrist endet erst am 2.!) Übrigens: Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat sogar bis 31. Mai 2022 Zeit. Die Abgabefristen gelten nur für Leute, die verpflichtet sind, ihre Steuern zu erklären.

Finanztip-Redaktion
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2 Kommentare

  1. Mir gefällt die neue Regelung, dass Patienten im Notlagentarif ihren Arzt auffordern können, direkt mit der Versicherung abzurechnen. Ich bin selbstständig und brauche für meine erste Steuererklärung definitiv Unterstützung. Dafür hole ich mir noch einen erfahrenen Steuerberater an meine Seite.

  2. Zitat: „Denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 81/18) aus dem Jahr 2018 zufolge durften private Kran­ken­ver­si­che­rungen Behandlungskosten mit Beitragsschulden verrechnen. Das ist dank einer Gesetzesänderung seit dem 20. Juli 2021 nicht mehr möglich (GVWG).“

    Ergo: Die Privaten Versicherer bleiben auf den vorgestreckten Zusatzkosten sitzen und werden wieder einmal die Beiträge in den „Normaltarifen“ erhöhen. Oder?

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