Paketfahrzeuge von DPD, UPS und DHL
Platz für schwere Lasten. Bild: Christian Charisius / dpa

+++ Der EuGH stärkt die Rechte der Kunden bei mangelhafter Ware. Wenn ein Produkt zu sperrig ist, muss der Kunde es nicht zwingend zurückschicken, sondern kann eine Abhilfe bei sich zuhause verlangen. Das urteilte das Gericht im Fall eines Kunden, der 2015 per Telefon ein fünf mal sechs Meter großes Partyzelt bestellt hatte (Az C-52/18). Entscheidend ist: Die Reklamation darf für den Kunden nicht so aufwendig werden, dass er davor zurückschreckt, seine Rechte wahrzunehmen. Der EuGH verlangt nun von den nationalen Gerichten, von seinem Urteil klare Kriterien für solche Fälle abzuleiten. +++

+++ Vergangene Woche haben wir eine kleine Anleitung gegeben, wie Sie Ihre Sparpläne auf Aktienfonds am besten gestalten, um keine Ankaufgebühren zahlen zu müssen. Dabei hatten wir die Preismodelle der sechs Anbieter nicht durchgehend klar genug beschrieben. Weil uns dazu Fragen von Ihnen erreichten, haben wir die entsprechenden Stellen präzisiert und zwei Tabellen ergänzt, die alle wichtigen Daten im Überblick präsentieren. Hier geht’s zum Beitrag! +++

+++ Leserin Dina W. war durch den Newsletter auf die Möglichkeit aufmerksam geworden, im Falle des erfolgreichen Widerrufsjokers bei einer Baufinanzierung auch die von der Bank darauf abgeführte Kapitalertragssteuer zurückzuerhalten. „Ich habe lediglich meiner Steuererklärung ein kurzes, erläuterndes Anschreiben beigefügt und habe vom Finanzamt die Steuern ohne jegliche Nachfrage erstattet bekommen.“ Das habe sie „nicht zu träumen gewagt“. Sie war sicher, einen Anwalt zu benötigen. So einfach kann es manchmal sein. Wir freuen uns für unsere Leserin! +++

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