Es sieht also so aus, als könnten wir im Sommer auch wieder ins Ausland reisen (siehe weiter oben). Haben Sie das vor, sollten Sie unbedingt eine Reisekrankenversicherung im Gepäck haben. Die meisten Anbieter zahlen, wenn Sie an Covid-19 erkranken – so auch unsere Empfehlungen DKV (Reise Med Tarif RD) und Debeka (Tarif AR). Aber eben längst nicht alle Anbieter. Schauen Sie deshalb in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob Leistungen bei Epidemien, Pandemien oder einer Reisewarnung ausgeschlossen sind.
Eine solche Reisekrankenversicherung ist immer sinnvoll, auch wenn Sie in andere EU-Länder reisen. Dort haben Sie zwar einen Basis-Schutz, aber die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht immer die vollen Kosten. Sie bekommen nur das erstattet, was die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung bekämen und müssen den ortsüblichen Eigenanteil tragen. Privatrechnungen – etwa von einem Arzt, der ins Hotel kommt – zahlt die Kasse gar nicht. Und in abgelegenen Küstenorten gibt es manchmal nur Privatkliniken.
Mehrere tausend Euro kann es kosten, falls Sie so krank werden, dass Sie per Ambulanzflug nach Deutschland transportiert werden müssen. Dafür zahlt die gesetzliche Krankenkasse nie – auch wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist. Mit einer guten Reisekrankenversicherung für etwa 20 Euro im Jahr sind Sie und Ihre Familie auf der sicheren Seite. Auch Privatversicherte sollten prüfen, ob sie den zusätzlichen Schutz brauchen.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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Hinweise Auslandskrankenversicherung Debeka: Auszug aus: https://www.debeka.de/corona.html
Sind Pandemien versichert?
Da eine Pandemie ein nicht kalkulierbares Risiko darstellt, können wir in solchen Fällen keinen Versicherungsschutz anbieten. Ihre Beiträge würden immens steigen, da kein relatives Verhältnis zwischen Kosten und Leistungen in solchen Ausnahmesituationen besteht.
Ich kehre nach meinem Urlaub bzw. einem Aufenthalt in einem Risikogebiet nach Hause zurück. Aufgrund behördlicher Anordnung muss ich mich in Quarantäne begeben oder einen negativen Coronatest vorweisen. Werden die Kosten für diesen Test übernommen?
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie eine Quarantänemaßnahme am Heimatort vermeiden möchten um unter Umständen direkt nach Ihrer Rückkehr wieder arbeiten bzw. am „normalen“ Alltag teilnehmen zu können. In diesen Fällen können wir uns an den Kosten für den Corona-test leider nicht beteiligen. Diese Leistung bieten wir ausschließlich an, um eine Quarantänemaßnahme am Urlaubsort zu vermeiden.
Fragen und Antworten zum „Bring me Home“ Paket
Ich bin am Urlaubsort und darf nicht zurückreisen, weil ich mich in Quarantäne befinde. Erkrankt bin ich nicht. Die Quarantänemaßnahme am Urlaubsort kann nur vorzeitig beendet werden, wenn ich einen negativen Coronatest vorweise. Werden die Kosten für den Test sowie die entgangenen Reiseleistungen und den neu gebuchten Rückflug übernommen?
Ich bin am Urlaubsort und bin nicht erkrankt. Damit eine Quarantänemaßnahme am Urlaubsort umgangen werden kann, muss ein Coronatest gemacht werden. Das Ergebnis ist positiv. Daher muss ich meinen Aufenthalt verlängern und einen neuen Rückflug buchen bzw. den bereits gebuchten Flug umbuchen. Werden die Kosten für den Coronatest sowie der verlängerte Aufenthalt und der neu gebuchte bzw. umgebuchte Rückflug übernommen?
Ein Rundum-Schutz unserer Mitglieder liegt uns am Herzen. Die Reisebranche ist aufgrund der aktuellen Geschehnisse völlig auf den Kopf gestellt. Gerade in dieser Zeit möchten wir Ihnen ein Stück Sicherheit auf Reisen zurückgeben. Wir stellen Ihnen daher – kostenlos und über den bestehenden Versicherungsschutz in Ihrer Debeka-Reiseversicherung hinaus – ein „Bring me Home“-Paket zur Verfügung, das für versicherte Personen folgende Leistungen enthält:
Debeka Schadenshotline: +49 (0)2 61 4 98 – 46 60
Kostenübernahme für einen COVID-19-Test auf Reisen oder am Urlaubsort, um dort einer Quarantänemaßnahme zu entgehen, wenn keine eindeutigen Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen.
Kosten für einen verlängerten Aufenthalt im Reiseland, wenn dort eine Quarantäne behördlich angeordnet wurde und keine Rückreise möglich ist bis max. 1.000 Euro pro versicherte Person.
Im Krankheitsfall (COVID-19-Test ist positiv) oder um eine Quarantäne am Urlaubsort zu verhindern (negativer Test) die zusätzlichen Kosten der Rückreise gleicher Art und Güte und die entgangenen Reiseleistungen bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise für alle versicherten Personen.
Die Leistungen werden von uns erbracht, wenn vor der Abreise keine Reisewarnung für das Reisegebiet bestanden hat oder konkret drohte und Quarantänemaßnahmen nicht vorhersehbar waren. Dieses Angebot gilt vorerst bis zum 31.12.2021.
Hallo, auch mich würde interessieren, ob das jetzt geklärt ist….
Vielleicht kann das bitte nochmal jemand von Finanztip recherchieren !
Wir haben natürlich vor der Veröffentlichung dieses Artikels bei allen erwähnten Anbietern angefragt. Die DKV hat uns versichert, dass Reisende mit dem von uns empfohlenen Tarif auch im Falle einer durch die WHO zur Pandemie erklärten Erkrankung (wie Covid-19) abgesichert sind. Der Versicherungsvertrag sieht im Pandemie-Fall keine Leistungseinschränkungen vor.
Viele Grüße,
Julia Rieder
Auf DKV-Seite fehlt leider jegliche Information darüber, ob Behandlungskosten bei Erkrankung an COVID-19 bei einer Auslandsreise außerhalb der EU übernommen werden. Es geht um DKV-Auslandsreisekrankenversicherung, die Finanztip empfehlt. Auch bei DKV-Hotline gab es keine Antwort auf meine direkte Frage über Versicherungsschutz bei COVID-19 (ich soll morgen anrufen, wenn zuständiger Mitarbeiter da sei). Fazit: ich bezweifle es sehr, dass DKV Kosten für COVID-19 rückerstatten wird. Wahrscheinliche Begründung – Auslandsreise ins Risikogebiet (RKI und AA-Reisewarnung) heißt Vorsatz.
Kyryl, hast du inzwischen neue Informationen dazu? Ich bin auch bei der DKV versichert und möchte in ein Risikogebiet reisen.
Aber die DKV HAT ES IN IHREN Bestimmungen nicht ausgeschlossen.. also zahlt die bei Covid….