Pfleger
Bild: photothek / IMAGO

Eine Angehörige zuhause zu pflegen, kostet viel Kraft. Wenn Du als Pflegender eine Auszeit brauchst, zum Arzt musst oder selbst gesundheitlich angeschlagen bist, kann Dir die sogenannte Verhinderungspflege helfen. Damit können Verwandte, Bekannte oder ein professioneller Pflegedienst tage- oder stundenweise für Dich einspringen. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet dafür bis zu 1.612 Euro im Jahr. Lässt Du Dich mehrere Tage am Stück vertreten, wird allerdings das Pflegegeld in dieser Zeit um die Hälfte gekürzt.

Kannst Du Deinen Angehörigen vorübergehend nicht zuhause pflegen, kommt Kurzzeitpflege in Betracht. Er wird dann übergangsweise in einem Pflegeheim betreut, während Du im Krankenhaus oder in der Reha bist oder die Pflege neu organisierst. Das geht bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegekasse zahlt auch dafür höchstens 1.612 Euro jährlich.

Die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege kannst Du kombinieren: Hast Du beispielsweise den Anspruch auf Verhinderungspflege noch nicht ausgeschöpft, lässt sich das restliche Budget für die Kurzzeitpflege nutzen. Für all diese Leistungen muss Dein Angehöriger aber mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Wie Du die Leistungen bei der Pflegekasse beantragst und was Du dabei beachten musst, liest Du in unseren Ratgebern zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

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Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

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