Hörsaal
Bild: IMAGO / photothek

Zwei Jahre ist die Bafög-Reform schon alt, doch erst jetzt greifen entscheidende Änderungen: Die Freibeträge werden erhöht. So dürfen die Eltern oder der Partner mehr verdienen. Wenn Dein Antrag bislang abgelehnt wurde, hast Du wieder eine Chance. Versuch es am besten nochmal.

Ein Beispiel: Selbst wenn die Eltern (Arbeitnehmer, keine weiteren Kinder) rund 60.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ist künftig eine geringe Teilförderung möglich. Am besten lässt Du Dir Deine Chancen von diesem (unverbindlichen) Bafög-Rechner ermitteln.

Schüler, Azubis und Studierende können Bafög beantragen: Bis zu 861 Euro im Monat sind drin. Im Durchschnitt gab es im vergangenen Jahr 574 Euro pro Kopf – 60 Euro mehr als im Jahr davor.

Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt. Stell den Antrag daher spätestens im ersten Studienmonat, besser schon vorher, dann musst Du nicht so viel Zeit überbrücken, bis die erste Zahlung kommt. Den Antrag kannst Du auch digital stellen. Worauf Du dabei achten solltest und was Du sparst, wenn Du Dein Bafög später auf einen Schlag zurückzahlst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Seit Jahren sinkt die Zahl der Bafög-Empfänger, zuletzt auf knapp 640.000 – ein Drittel weniger als zum Höchststand 2012. Das lag auch daran, dass die Freibeträge zuletzt sehr knapp gerechnet waren. Derzeit prüfen die Verfassungsrichter auf Antrag des Bundesverwaltungsgerichts sogar, ob die Bafög-Sätze teilweise unter dem Existenzminimum lagen. Das wäre verfassungswidrig.

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Arne Düsterhöft
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