Der Bundesgerichtshof
Bild: Uli Deck / dpa

Vorige Woche sprach der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil. Die Konsequenz: Viele Bankgebühren sind ungültig. Denn es reicht nicht, wenn Bankkunden wichtigen Änderungen der AGBs nicht widersprechen. Es braucht eine aktive Zustimmung, damit zum Beispiel Preiserhöhungen gültig werden (wir berichteten). Zu unserem Beitrag habt Ihr uns Hinweise, aber auch viele Fragen geschickt. Die beantworten wir natürlich gerne:

Gilt das Urteil auch für Depot und Kreditkarte?

Falls Deine Bank die Gebühren beim Aktien-Depot oder der Kreditkarte erhöht hat, ist auch diese Änderung vom Urteil betroffen. Du kannst auch dafür Geld zurückfordern. Das geht sogar, wenn Du das Konto, die Karte oder das Depot inzwischen gekündigt hast.

Muss ich sofort handeln?

Das musst Du nicht: Die Banken warten auf die Urteilsbegründung und werden vermutlich nicht sofort auf Deine Forderung eingehen. Du hast also Zeit und kannst beobachten, wie sich die Lage entwickelt. Wir halten Dich hier auf dem Laufenden.

Kann ich jetzt Negativzinsen loswerden?

Das ist eher unwahrscheinlich. Denn bei Negativzinsen haben die Banken sich in der Regel eine direkte Zustimmung geholt. Das Urteil hilft hier also oft nicht weiter. Schau in die Briefe oder Mails, die Dir Deine Bank dazu geschickt hat.

Was tun, falls eine Erhöhung angekündigt wurde?

Falls Du von der Commerzbank (oder einer anderen Bank) Post bekommen hast, mit dem Hinweis, wenn Du nichts sagst, akzeptierst Du neue Gebühren, dann musst Du jetzt nichts machen. Die Banken wissen, dass das nicht mehr geht, und schicken vermutlich bald ein neues Schreiben.

Wir bekamen von Euch rund 200 E-Mails. Vielen Dank! Wir können leider Detailfragen nicht persönlich beantworten. Deshalb haben wir die wichtigsten Fragen in unserem großen Ratgeber beantwortet, zum Beispiel: Wie man eine Rückforderung berechnet. Bitte schreibt uns, wenn Ihr Aussagen Eurer Bank zum Urteil bekommt. Tauscht Euch auch gerne in unserem Forum aus.

Zum Ratgeber mit Musterschreiben

Josefine Lietzau
Autor

Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

1 Kommentar

  1. Unsre Bank, die Sparkasse Grafschaft Bentheim, verlangte von uns rückwirkende Anerkennung der Gebührenerhöhung. Als wir dem nicht nachkamen, hat man uns die Konten mit gesetzlicher Frist gekündigt, dann aber die zuviel erhobenen Gebühren erstattet.

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