Azubi
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Chronische Rückenschmerzen, Depressionen oder andere schwere Krankheiten können das berufliche Ende bedeuten – und ohne Einkommen droht dann auch noch ein Leben in Armut. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kostet aber auch einiges. Es kann sich lohnen, bereits als Schüler oder Student diese Versicherung abzuschließen. In einigen Fällen sparen Sie dadurch erheblich.

Der Grund: Wie teuer eine BU ist, hängt vor allem vom Gesundheitszustand und Beruf ab. Schüler und Studenten haben den Vorteil, dass sie meist noch gesund sind. Und sie arbeiten noch nicht in einem Beruf, der als besonders riskant gilt. Dazu gehören zum Bespiel das Handwerk oder die Pflegebranche. Ganz allgemein gelten körperlich anstrengende Berufe als risikoreicher und sind deshalb teurer in der Versicherung. Wenn Sie schon wissen, dass Sie so einen Job anstreben, lohnt es sich, vorher eine BU abzuschließen. Denn gute Tarife werden zum Berufsstart nicht teurer.

Die Finanztip-Beispielrechnung zeigt: Ein 17-jähriger Tischler-Azubi muss monatlich 83 Euro zahlen, während ein 15-jähriger Schüler schon für 33 Euro im Monat BU-Schutz bekommt. Wenn der Tischler-Azubi den Vertrag vor Beginn seiner Ausbildung abschließt, kostet ihn die Versicherung bis zum Renteneintritt mehrere Tausend Euro weniger.

Eine BU sollten Sie niemals ohne Beratung abschließen; für Schüler und Studenten gibt es weitere Besonderheiten. Was gute Verträge ausmacht und wo Sie sich beraten lassen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

3 Kommentare

  1. @Pötter-Ullmann: Leider können wir zum konkreten Fall keine Stellung nehmen. Hier hilft die Rechtsberatung Ihrer Gewerkschaft oder evtl. ein Anwalt weiter. Prinzipiell ist es aber korrekt, dass Nachzahlungen bestimmter Sozialleistungen mit 4 % p.a. verzinst werden, geregelt ist das in § 44 SGB I. Aber wie gesagt, ob das auch hier so ist, müssten Sie für Ihren Fall klären lassen.

  2. Meine BU-Versicherung der BG wurde um 10 % erhöht. Die Abrechnung hABE ICH bekommen.
    Leider wurden keine Zinsen berechnet. Bei 10 Jahren Nachzahlung macht das einen erheblichen Betrag aus. Auch in dem Sozialgerichtsurteil wurden keine zinsen erwähnt.
    HABE ICH ANSPRUCH auf die Zinsen.
    Ich habe im Internet gelesen, dass generell 4 % Zinsen fällig sind bei Nachzahlungen der
    Berufsgenossenschafts-Zahlungen.
    Können sie mir bitte schnell Antwort. geben. Die Einspruchsfrist endet in 4 Tagen.
    7.6.20

  3. Hallo,
    danke für die Schulung. Das hatte ich schon vergessen. Zum Glück haben Sie hier Deutlichkeit nicht vermissen lassen!

    Dem Autor alles Gute, genießen Sie die schönste Zeit des Lebens (das sagte ein Kollege meines Großonkels, der DLR- Leiter). Trotzdem keine Sorgen machen (wegen später)…ist sicher unnötig zu erwähnen, wa?
    Mit freundlichen Grüßen
    Alex Maria

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