Im Januar ist der Energieversorger BEV – Bayerische Energieversorgung – insolvent gegangen. Nach und nach erhalten immer mehr der über 600.000 ehemaligen Kunden ihre Schlussrechnung.
Einige unserer Leser haben dabei den versprochenen Neukundenbonus selbst verrechnet. Den Restbetrag haben sie der BEV überwiesen – oder aber der Bonus hat die Nachzahlung in eine Gutschrift verkehrt. Diese Kunden erhalten jetzt Mahnungen des Inkassobüros Creditreform. Begründung: Der Bonus werde nur angerechnet, wenn man volle 12 oder 24 Monate (je nach Vertrag) Gas oder Strom bezog.
Dass die Belieferung von einem Tag zum anderen endete, dafür können die Kunden aber nichts. Ob der Anspruch auf Bonus im Insolvenzfall erlischt oder bestehen bleibt, war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BEV nicht geregelt. Nur ein Gericht kann hier die Rechtslage klären.
Selbst sollten Sie jedoch keine Klage anstreben. Auch wenn Sie gewinnen, bleiben Sie auf den Gerichtskosten sitzen – die BEV ist schließlich zahlungsunfähig. Sie können aber auch die Zahlung zurückhalten und warten, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Klage einleitet.
Wägen Sie zuerst gut ab, ob sich die rechtliche Klärung für Sie lohnt: Den Neukundenbonus werden Sie niemals in voller Höhe erhalten. Sie können ihn nur in Höhe der auf der Schlussrechnung ausgewiesenen Nachforderung verrechnet bekommen. Ergibt sich durch den Bonus ein Guthaben, können Sie dieses wiederum nur zur Insolvenztabelle anmelden.
Rechtliche Klärung: So gehen Sie vor
Wünschen Sie eine rechtliche Klärung der Sache mit dem Bonus, sollten Sie zunächst der Schlussrechnung der BEV widersprechen. Erhalten Sie trotzdem die erste Mahnung von Creditreform, widersprechen Sie gegenüber dem Inkassounternehmen nochmals der Forderung der BEV sowie auch der Berechnung der Mahngebühr von 5 Euro – schließlich haben Sie der Abrechnung bereits widersprochen und die BEV hätte daraufhin eine rechtliche Klärung einleiten können, anstatt ein Inkassobüro einzuschalten.
Spätestens nach zwei Mahnungen können Creditreform oder der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht stellen. Das Mahnverfahren klärt allerdings nicht, ob eine Forderung zu Recht besteht. Geht Ihnen der Mahnbescheid zu, sollten Sie das beiliegende Widerspruchsformular ausfüllen und innerhalb von zwei Wochen zurück ans Amtsgericht schicken. Liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid im Briefkasten, ist das Ihre letzte Möglichkeit, sich gegen die Forderung zu wehren. Auch der Vollstreckungsbescheid enthält ein Widerspruchsformular.
Ist Ihr Widerspruch am Amtsgericht eingegangen, hemmt dieser das Verfahren – ein Gericht muss dann klären, ob die Forderung in ihrer Höhe rechtens ist. Geht die insolvente BEV ins Klageverfahren, können Sie sich einen Anwalt nehmen oder auch selbst verteidigen – am Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Verlieren Sie die Klage, müssen Sie nicht nur die Forderung der BEV bezahlen – sondern auch die Kosten des Mahnverfahrens und des Klageverfahrens.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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107 Kommentare
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Hallo,
mein BEV Lieferbeginn lag im Oktober 2018 kurz vor der Insolvenz. Die Abschlagzahlung im Jan2019 hatte ich mir per Lastschriftrückzug zurückbuchen lassen.
Auf der Webseite des BEV-Insolvenzverwalters hatte ich seiner Endabrechnung und der Zahlungsaufforderung stets widersprochen, da weder der vertragliche
Soforbonus noch der Neukundenbonus auf der Rechnung aufgeführt war.
Stattdessen habe ich eine eigene Endabrechnung ausformuliert und dabei die Boni eingerechnet, sie sind ja fester Vertragsbestandteil und es steht im Liefervertrag z.B., dass der Sofortbonus spätestens am 60 Tag nach Lieferbeginn gezahlt wird.
Da ich sowohl den Sofortbonus wie auch meinen zurückgebuchten Januar-Abschlag berücksichtigt habe, fällt meine „angemeldete Betrag“ (Forderung) entsprechend geringer aus.
Diese – nach meiner Auffassung korrekte Endabrechnung – habe ich auf der BEV Seite hochgeladen und auch meine angemeldeten geringeren Betrag online korrigiert.
Natürlich bekam ich weitere Zahlungsaufforderungen, in denen kein Bonus berücksichtigt wurde; nachfolgend auch vom Inkasse – diesem habe ich ebenfalls widersprochen.
Doch dann war fast ein Jahr Ruhe.
Heute gab es dann Post vom Amtsgericht München:
Angemeldete Forderungen – Auszug aus der Niederschrift zum Prüfungstermin 2.11.21
Hier hat der Insolventsverwalter meine geringeren angemeldeten Betrag übernommen, aber andererseits seine Forderung wegen „unberechtigter Rücklastschrift“ weiterhin stehen lassen.
Meine Frage wäre : besteht für mich jetzt irgendwelcher Handlungsbedarf – insbesondere, weil vor Gericht falsche Forderungen, bzw. nur die vom Insolvenzverwalter mittels falscher Abrechnung erstellten Forderungen vorliegen?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael
Hallo,
ich habe auch letzte Tage den Mahnbescheid bekommen, ich hatte auch Rückbuchungen vornehmen lassen, weil die BEV teilweise doppelt in einem Monat abgebucht hatte und ebenfalls noch für den Februar 2019, obwohl sie da schon insolvent waren…
Die Forderung belief sich auf 191,87, jetzt sind wir mit allen Kosten wie Gerichtskosten, Zinsen etc. bei genau 458,58 Euro im Mahnbescheid angekommen.
Was soll ich tun? REchtschutzversicherung ist vorhanden….
Die pikante Nebenbaustelle ist, dass wir hier von unserem Stromvertrag sprechen, wir hatten aber auch noch einen Gasvertrag, der aber auf den Namen meines Mannes (gleicher Name, gleiche Adresse alles!!) lief, die Aussage ist, dass aus diesem Vertrag noch Guthaben für uns besteht, dies aber nicht verechnet werden kann!!!!
Das heißt, zahlen sollen wir, das ausstehende Guthaben bekommen wir aber nicht!!!!
Liebe Frau Cordes,
wenn die Forderungen der BEV zu unrecht bestehen, dann bestreiten Sie die Forderung des Insolvenzverwalters schnellstmöglich. Führen Sie aus, dass Sie lediglich doppelt abgebuchte oder unzulässig eingezogene Zahlungen zurückgebucht haben und legen Sie dar, dass alle offenen Forderungen seinerzeit beglichen wurden.
viele Grüße
Ines Rutschmann
Liebe Frau Rutschmann,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mich jetzt nochmals mit der Materie befasst, alle Unterlagen und eMails herausgesucht und festgestellt, dass die BEV am 1.2.19 zwei Abbuchungen für den Dezember 2018 und den Februar 2019 vorgenommen hat, war am 1.2.19 nicht schon Insolvenz beantragt? Außerdem war kommuniziert worden, dass für den Februar AUF GAR KEINEN FALL weitere Abbuchungen erfolgen würden… Da ich dann eine Rückbuchung für Dezember, Januar und Februar vorgenommen habe, stellt sich die Frage, ob die Forderung des Insolvenzverwalters rechtens ist, da natürlich die Belieferung im Dezember und Januar stattgefunden hat, aber auch hier ist nicht der Neukundenbonus eingerechnet…Was passiert, wenn ich jetzt die 191,87 Euro bezahle, aber alle anderen Forderungen im Teilwiderspruch ablehne? Oder lieber alles bezahlen oder allem widersprechen? Ich weiß langsam gar nichts mehr….
Frohe Weihnachten, vor allem auch für den Insolvenzverwalter Bierbach,der uns heute am 24.Dezember…Heiligabend also…einen Vollstreckungsbescheid hat zustellen lassen…und das, obwohl ich die geforderte Summe am 10.12.überwiesen habe…und natürlich ist nirgendwo jemand erreichbar, es ist ja Weihnachten 🎄 🎄 🎄
Ich bin entsetzt, wie man so agieren kann, unfassbar!!!!!
Quelle: vzbv – Ronny Jahn
Am 21. Juli 2020 erteilte das Oberlandesgericht München der Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters des Energieversorgers BEV, Axel Bierbach, eine deutliche Absage: zunächst in der mündlichen Verhandlung und dann auch im schriftlichen Urteil. Gegen diese Entscheidung hat der Insolvenzverwalter am 10. August 2020 Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Bindendes Urteil erst 2021 zu erwarten
Die Revision hat zur Folge, dass das Urteil des Oberlandesgerichts in naher Zukunft keine Bindungswirkung entfalten kann. Die abschließende Entscheidung des BGH ist für das Jahr 2021 zu erwarten. Der vzbv rechnet mit einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.
Rechtlich ungeklärt ist die Frage, ob das laufende Verfahren den Insolvenzverwalter daran hindert, Forderungen gegen registrierte Verbraucher gerichtlich geltend zu machen. Ungeachtet dessen wäre ein solches Vorgehen aus Sicht des vzbv jedoch nicht verantwortungsvoll und auch nicht im Interesse des Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzverwalter würde ohne Not Kosten verursachen, obwohl absehbar ist, dass der BGH die streitigen Rechtsfragen zum Neukundenbonus klären wird. Es besteht also keine Notwendigkeit parallel dazu auch noch Einzelverfahren zu führen.
Kein Handlungsbedarf für Verbraucher
Für registrierte Verbraucher besteht kein Handlungsbedarf. Die einmal erklärte Anmeldung gilt auch für die Revisionsinstanz. Eine An- oder Abmeldung ist im derzeitigen Verfahrensstadium nicht mehr möglich.
Leider ist diese Kanzlei genau diesem Weg gefolgt und verschickt nun Mahnbescheide des Amtsgerichts. Ich bin im Klageregister eingetragen und habe natürlich Widerspruch eingelegt, bin gespannt was zuerst passiert: Revision scheitert oder ich bekomme auch noch einen Vollstreckungsbescheid!
Haltet durch, denn dieser RA ist ein Rechtsverdreher!
Habe auch vom Amtsgericht Coburg vor wenigen Tagen einen Mahnbescheid erhalten. Mein Neukunden-Bonusanspruch ist etwas höher als die Restforderung der BEV. Ich werde Widerspruch einlegen. Ärgerlich ist die Sache trotzdem. – Insbesondere deshalb, da sich diese Rechtsanwälte (Bloningen, Poerting, Kleiber aus Essen) implizit an der eventuell vorhandenen Insolvenzmasse „bedienen“.
Moralisch für mich sehr fragwürdig!
Aber der eine oder andere wird vermutlich „einknicken“ und bezahlen.
21.07.2021
Quelle: vzbv – Ronny Jahn
Neukundenbonus muss gewährt werden
Ehemalige Kunden des Energieversorgers BEV, die ihren Anspruch auf den Neukundenbonus geltend gemacht haben, brauchten einen langen Atem: Beharrlich verweigerte der Insolvenzverwalter ihnen den Neukundenbonus, weil eine dafür angeblich erforderliche Mindestlaufzeit nicht eingehalten worden sei. Dieser Rechtsauffassung hat das Oberlandesgericht München heute eine deutliche Absage erteilt. Im Rahmen der vom vzbv erhobenen Musterfeststellungsklage entschied das Gericht, dass der Bonus auch dann in der Endabrechnung berücksichtigt werden muss, wenn der Kunde kürzer als ein Jahr beliefert wurde.
Außerdem stellte es verbindlich fest, dass der Bonus etwaige Ansprüche des Insolvenzverwalters automatisch reduziert. Die Endabrechnung muss also um den Bonus gekürzt werden.
Bindung für angemeldete Verbraucher
Das Urteil gilt für alle Verbraucher, die sich in das Klageregister hatten eintragen lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Die Möglichkeit einer Abmeldung besteht zwar bis zum Ende des heutigen Tages, dürfte aber auf Grund der positiven Entscheidung des OLG für die Verbraucher kaum in Betracht kommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Insolvenzverwalter kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen und vor den BGH ziehen.
Auszug aus :….. musterfeststellungsklagen.de/aktuelles/positives-signal-fuer-verbraucher-gericht-haelt-musterfeststellungsklage-gegen-bev
Positives Signal für Verbraucher: Gericht hält Musterfeststellungsklage gegen BEV bislang für begründet
28. April 2020
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Das Oberlandesgericht ist von der Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters derzeit nicht überzeugt. Der vzbv sieht darin ein positives Signal für Verbraucher.
Quelle: vzbv – Sebastian Reiling
Der Insolvenzverwalter des Energieversorgers BEV hat sich nun im Klageverfahren erstmals zur Musterfeststellungsklage geäußert. Demnach hätten die betroffenen Verbraucher keinen Anspruch auf den Neukundenbonus. Schon gar nicht hält sich der Insolvenzverwalter für verpflichtet, den Bonus von seinen Forderungen abzuziehen. (Dies spielt angesichts der Insolvenzsituation eine besondere Rolle.)
Beides sieht das Oberlandesgericht nach vorläufiger Einschätzung anders. Der zuständige Senat teilte mit, er neige nach dem Ergebnis der Vorberatungen der Auffassung zu, dass es sich bei dem Neukundenbonus um einen unselbständigen Rechnungsposten handelt, der zugunsten der Verbraucher anzurechnen ist. Im Übrigen ergebe sich weder aus der Mitteilung der vertragsrelevanten Daten noch aus den AGB, dass die Anrechnung des Bonus nur in Frage kommt, wenn der jeweilige Kunde mindestens ein Jahr beliefert worden ist.
Auch wenn ein Urteil frühestens am 21. Juli 2020 zu erwarten ist, sind die aktuellen Äußerungen des Gerichts eine positive Nachricht für geschädigte Verbraucher. Sollte der Senat an seiner vorläufig geäußerten Auffassung festhalten, bedeutet dies, dass der Insolvenzverwalter die Endabrechnungen um den Neukundenbonus kürzen muss, obwohl die Verbraucher nicht für die gesamte Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr beliefert wurden.
Alle wichtigen Informationen zur Musterfeststellungsklage finden Sie auf der Website http://www.musterfeststellungsklagen.de. Dort können Sie sich auch für einen News Alert anmelden, der Sie per E-Mail über das Verfahren auf dem Laufenden hält. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der vzbv keine Verbraucherberatung im Einzelfall erbringen kann. Wenden Sie sich dafür bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale.de.
Der Termin der Musterfeststellungsklage wurde ja bekanntermaßen auf den 23.07.2020 verlegt.
Her Bierbach hat die Fertigstellung der Endabrechnung jetzt auf den 31.07.2020 verlegt.
Zufall?
Korrektur: Der Termin der Musterfeststellungsklage wurde auf den 21.07.2020
ich habe auch der Nachforderung widersprochen. Auch bei Inkasso.
Wie sieht es bei euch aus?
Ein Widerspruch muss den Insolvenzverwalter nicht davon abhalten, trotzdem das Amtsgericht einzuschalten. Wie ein Gericht entscheidet, ist dabei offen. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen konnte dem Insolvenzverwalter kein Zugeständnis abringen, auf diesen Schritt zu verzichten, so lange die Musterfeststellungsklage läuft. Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage gibt es hier: https://www.musterfeststellungsklagen.de/bev/faq#inkasso
Mit besten Grüßen
Ines Rutschmann
Hallo allerseits,
in diesem Forum tut sich leider nicht so viel.
Ich empfehle diese geschlossene Facebook Gruppe:
https://www.facebook.com/groups/Bevinso/
Hallo zusammen,
ich habe bislang auch der Nachforderung widersprochen, da der 15 % Bonus insgesamt zu einer Forderung von meiner Seite aus führt. Zur Musterfeststellungsklage habe ich mich schon angemeldet. Jetzt kam ein Schreiben der Creditreform.
Frage: Ist schon ein Fall bekannt, dass der Insolvenzverwalter Klage einreicht, bevor die Musterfeststellungsklage abgeschlossen ist. der Will doch nur Geld zu Lasten der Insolvenzmasse verdienen.
Bitte um zeitnahe Info.
vielen Dank und Lg
Andreas
Hallo nochmal,
ich bin mir jetzt eigentlich sicher dass mein Fall genau zur Musterfeststellungsklage passt. Hab den Klage-Check (https://www.musterfeststellungsklagen.de/bev/klage-check) gemacht der das bestätigt.
Umso frecher der Mahnbescheid.
Jedenfalls hab ich mich jetzt beim Bundesamt für Justiz zur Eintragung in das Klageregister angemeldet.
Hallo zusammen,
ich habe die Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und diese Antwort erhalten:
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vielen Dank für Ihre Anfrage und Unterlagen.
Streng genommen – auch wenn Sie nicht gekündigt haben – sind die Bedingungen des Bonuses nur entstanden, wenn das Wirtschaftsjahr und Lieferjahr abgeschlossen worden sind. Dies ist bei vielen Kunden nicht der Fall, weshalb der Abschlussbonus nicht verwirklicht wurde.
Abschlagszahlungen können nicht eigenständig zurück oder gekürzt werden.
Zur Gleichberechtigung gegenüber allen anderen Gläubigern sind für den Insolvenzverwalter zur Ermittlung der Insolvenzmasse die Abschlagszahlungen maßgeblich und diese sind nur wenn diese vertragsgemäß reduziert worden sind und nicht einseitig von Ihnen gekürzt worden sind, aufrechnungsfähig.
Es gibt in der Insolvenzordnung ein Aufrechnungsverbot, danach müsste Ihr Anspruch fällig sein und Sie müssten diesen Anspruch gegen Ihren Energieträger geltend machen können, was Sie allerdings nicht können, da Sie die Abschlagszahlung eigenmächtig reduziert haben und eine Forderung eine vertragsgemäße Endabrechnung voraussetzt. Daher besteht hier ein Aufrechnungsverbot.
Sie müssen diesen Betrag, unabhängig von Ihrem Guthaben, nachzahlen, so will es das Insolvenzrecht.
Sie haben durch Rückbuchung und eigener Berechnung des Neukundenbonuses, sich selbst ein Guthaben errechnet, was aufgrund des Aufrechnungsverbots im Insolvenzrecht nicht möglich ist, daher hat Ihre Klage zumindest teilweise keine Erfolgsaussichten. Hinsichtlich des Neukundenbonuses ist es jedenfalls streitig, ob dieser überhaupt entstanden ist, weil Sie das Leistungsjahr aufgrund der Insolvenz der BEV gar nicht erreichen konnten.
Aufgrund des Widerspruchs wird die Gegenseite nun die Anspruchsbegründung an das Gericht schicken, welche Ihnen zugestellt wird. Spätestens dann sollten, Sie wieder Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Für Sie macht daher die Musterfeststellungsklage keine Sinn mehr, da Sie dies nun direkt vor Gericht verhandeln müssen.
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Nach meinem Verständnis bin ich jetzt der Mops. Hätte ich mal besser bezahlt.
Was soll ich jetzt tun?
Hallo,
da ich mittlerweile tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen habe, möchte ich mich hier kurz zu Wort melden.
Mein Stromvertrag lief wegen der Insolvenz kürzer als 12 Monate (01.05.2018 – 30.01.2019). Die letzte Monatsrate habe ich von der Bank zurückbuchen lassen. Dadurch habe ich nach meiner Berechnung unter anteiliger Berücksichtigung des Neukundenbonus (etwa 149,-€) nur ein kleines Restguthaben von knapp 20,-€ (das ich natürlich nie zurückbekommen werde). In der Endabrechnung von der BEV wird der Neukundenbonus nicht berücksichtigt und von mir eine Nachzahlung von 131,-€ gefordert.
Ich habe dem und auch den nachfolgenden Mahnungen jedes Mal widersprochen unter Hinweis auf den unberücksichtigten Neukundenbonus mit der Bitte um eine korrigierte Endabrechnung. Inhaltlich beantwortet wurde das nie.
Mittlerweile habe ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg über 322,-€ erhalten, dem ich natürlich widersprechen werde.
Wie stehen die Chancen dass BEV tatsächlich Klage erhebt? Müsste nicht die Musterfeststellungsklage abgewartet werden?
Hätte ich die Rückbuchung nicht veranlassen sollen? In der Endabrechnung wird aber dazu nichts extra aufgeführt. Da wird nur die geleistete Stromlieferung mit den Abschlägen verrechnet und es bleiben die 131,-€ Forderung übrig. Es fehlt halt der Neukundenbonus und genau darum geht’s doch in der Musterfeststellungsklage, oder?
Hallo, habe ein ähnliches Problem und zwar war ich von 01.02.2018 bis 31.012019 Kunde bei der BEV im Tarif (BEV Energie 25).Da mir am Anfang der Abschlag zu hoch erschien wollte ich ihn ändern was aber nicht akzeptiert wurde. Also habe ich es erstmal so hin genommen, da man mir sagte das am Ende sowieso alles verrechnet wird. Mein Vertrag habe ich vorzeitig am 19.10.2018 gekündigt und mir schriftlich bestätigen lassen. Am Ende meiner Vertragsdauer hat BEV Insolvenz angemeldet, daraufhin habe ich die Abschläge in höhe des Bonus zurückbuchen lassen. Jetzt habe ich die Endabrechnung erhalten und soll die Abschläge zurück zahlen und den Bonus als Insolvenzanforderung anmelden, eine Pin dazu habe ich erhalten.
Kann mir jemand sagen ob ich nur die Differenz zahlen soll die ich zu viel zurück gebucht habe oder doch den gesamten Bonus. Vielen Dank
Guten Tag,
ich wurde vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 von der BEV mit Strom beliefert.
Zum 31. Dezember 2018 hatte ich bei BEV den Vertrag gekündigt.
Am 9. Januar 2019 habe ich die Endabrechung für das Jahr 2018 von BEV erhalten.
Der im Vertrag versprochene Neukundenbonus von 25% im Wert von 348,31 € vom ersten Jahr war in der Abrechung unter Punkt 2 zwar aufgeführt, wurde aber in der Endabrechung nicht verrechnet.
Da der Bonus in der Abrechnung nicht berücksichtigt wurde, sollte ich lt. der Endabrechnung noch 106,25€ nachzahlen.
Mit Bonus wäre mir ein Guthaben von 242,06 € zugestanden.
Ich habe die fehlerhafte Abrechung am 12. Januar 2019 bei BEV reklamiert.
Es kam keine Antwort von BEV zurück.
Als ich über die Medien erfahren habe, dass die BEV Ende Februar 2019 insolvenz angemeldet hat, war mir klar, das Guthaben von 242,06€ wirst Du nicht mehr erstattet bekommen.
Ich habe keine weiteren Aktivitäten gestartet.
Gestern kam von Axel Bierbach ein Schreiben mit neuer Endabrechnung.
Ich soll die 106,25 € überweisen und den Bonus von 348,30€ als Insolvenzuforderung nach §38 InsO einfordern.
Kann mir jemand helfen, wie ich mich verhalten soll?
Vielen Dank für eure Unterstütung!!!
Viele Grüße
Jürgen
Lieber Jürgen,
Sie müssen die Nachforderung vermutlich begleichen. Über ihre AGB hatte die BEV in der Regel eine Verrechnung des Neukundenbonus ausgeschlossen. Der Bonus wurde separat ausgezahlt. Prüfen Sie Ihre Unterlagen, welche Regelung enthalten ist. Ist die Verrechnung ausgeschlossen, ist die Forderung des Insolvenzverwalters gerechtfertigt und den Bonus können Sie nur zur Insolvenztabelle anmelden. An der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale NRW können Sie sich nicht beteiligen, da Ihr Vertrag mit der BEV nicht vorfristig endete.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Hallo Ines,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Im Vertrag unter 7. Abrechnung / Bonus steht bei mir folgendes:
7.5
Die Verrechnung eines dem Kunden ggf. von der BEV zu gewährenden Bonus mit Forderungen der BEV aus unterjähriger Abrechnung vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.
Ich verstehe das so, bei den Abschlagszahlungen kann der Bonus nicht berücksichtig werden (… vor der ersten Jahresabrechnung ausgeschlossen).
Aber mit der ersten Jahresabrechnung wird der Bonus verrechnet.
Der Bonus wurde auch in der Endabrechung aufgeführt, aber nicht berücksichtigt.
Wenn Du mir deine eMail Adresse mitteilst, kann ich Dir meinen Vertrag und die Abrechnung zur Überprüfung zusenden.
Vielen Dank für Deine Unterstützung
Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
das ist identisch mit den letzten AGB der BEV. Eine Verrechnung vor Erhalt der Jahresabrechnung ist demnach nicht möglich. Mehr ist aber auch nicht geregelt. Demnach lässt sich schlussfolgern, dass nach Erhalt der Jahresabrechnung eine Auszahlung oder Verrechnung möglich ist. Ausgeschlossen ist es über die AGB jedenfalls nicht und der Anspruch auf Bonus steht sowohl auf der Abrechnung als auch im Vertrag.
Die BEV selbst ging so vor: In der Abrechnung wurde der Neukundenbonus genannt, der mit Zustellung der Rechnung fällig wurde (Aussage BEV). Die Zahlung hat die BEV dann stets separat vorgenommen, aber nicht sonderlich schnell.
viele Grüße
Ines
Kann die creditreform Forderungen per Mahnbescheid durchsetzen, solange die Musterfeststellungsklage anhängig ist bzw. wie sollte man auf Forderungen der creditreform reagieren?
Lieber Thomas,
wenn jemand der Forderung der Creditreform widersprochen hat (mit Verweis auf einen Widerspruch gegen die Abrechnung der insolventen BEV und dieser Widerspruch nicht gelöst wurde), kann die Creditreform keinen Mahnbescheid durchsetzen. Auf die Schreiben der Creditreform sollte man auf jeden Fall reagieren – wer sie unbeantwortet lässt, muss damit rechnen, dass die Creditreform auch einen Mahnbescheid erwirkt.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Ich habe die Tage auch meine Schlussabrechnung erhalten.
Ich hatte Anfang letzten Jahres den letzten Abschlag bei meiner Bank rückbuchen lassen, da ich damals schon erkennen konnte, da ich ansonsten überzahlt hätte. In der Schlussabrechnung ist das nun so aufgeführt, dass der (fehlende) Abschlag gesondert als Nachzahlungsaufforderung ausgewiesen ist und ich dann das daraus ergebende Guthaben (weil der Abschlag beim Stromverbrauch angerechnet wurde) als Forderung im Insovenzverfahren anmelden könnte. Sprich, ich soll den einen fehlenden Abschlag nachzahlen und bekomme dann eine quotale Summe aus dem Insolvenzvermögen, wobei meine Forderung den Abschlag übersteigt. Ich hätte also auch ohne den Abschlag noch eine Forderung zu meinen Gunsten.
Hat sonst noch wer sowas abenteuerliches? Hat jemand Ahnung, wie sowas rechtlich zu bewerten ist. Ist der rückgebuchte Abschlag wirklich ein eigenständiger Forderungsgegenstand oder müssten nicht einfach die tatsächlich gezahlten Abschläge in der Gesamtabrechnung berücksichtigt werden? So wie es jetzt vorliegt, müsste ich ~ 130 € Abschlag nachzahlen und hätte dann ~150 € Insolvenzforderung (die ja eh nie kommen wird). Im anderen Fall hätte ich ganz einfach ne Insolvenzforderung von ~ 20 €.
Hallo Hefra,
ich würde die 130 € nicht nachzahlen. Warte erst einmal ab, was die Musterfeststellungsklage ergibt.
Widerspreche der Berechnung und Zahlungsaufforderung aber unbedingt, sonst kommt das Inkassounternehmen und fordert die Zahlung ein.
Teile dem Insolvenzverwalter mit, dass du auf Verrechnung der geleisteten Zahlungen mit dem Rechnungsbetrag des Verbrauchs bestehst. Geleistete Vorauszahlungen oder Abschläge müssen verrechnet werden.
Schreibe dazu, daß bei dir die Abschlagsbeträge zu hoch berechnet worden sind.
Normalerweise müssen Abschläge an den tatsächlich zu erwartenden Verbrauch angepasst sein.
_______________________________________________________________________________
Das ist meine Meinung, ob ein Gericht das genauso sieht, das kann ich nicht sagen.
Allerdings habe ich das Gefühl, dass der Insolvenzverwalter sein Konto auf jeden Fall füllen möchte, egal wo er das Geld herholt.
Von all dem Geld, welches auf dem Konto landet, erhält zuerst der Insolvenzverwalter sein Geld. Und danach wird für die Geschädigten nichts oder sehr wenig übrig bleiben.
Ob er selber oder das Inkassounternehmen Klage auf Zahlung einreicht, kann ich nicht sagen.
Ich vermurte aber eher nicht, da für jede Klage die Gerichtskosten vorab bezahlt werden müssen. Und wer der Gewinner einer Klage ist, das kann er nicht wissen.
Das ist ja anscheinend auch der Grund, warum der Insolvenzverwalter auf das Ergebnis der Musterfeststellungsklage lauert.
Vorab versucht er den einen oder anderen durch Einschüchterung, zu einer Zahlung zu bewegen.
******* Bitte Widersprechen und abwarten. ***********
Mein mir genau die gleiche Situation, wenn auch niedrigere Beträge: 65€ einbehaltener Abschlag und >90€ ausstehender Bonus.
Die rechtliche Situation kann ich gar nicht bewerten. Auch wenn viele Nutzer hier schreiben, dass man widersprechen soll, bin ich versucht den Stress zu vermeiden und den relativ niedrigen Betrag zu überweisen.
Die Hauptverhandlung in der Musterfeststellungsklage am 23.06.!
Es sieht so aus, als würde der Insolvenzverwalter die Produktion der Endabrechnungen verzögern, bis es ein Ergebnis in der Musterfeststellungsklage gibt.
Das bedeutet, der Insolvenzverwalter geht nicht davon aus, dass es rechtmäßig ist, den Bonus nicht zu verrechnen.
Fazit: alle die die unberechtigten Forderungen nicht gezahlt haben, haben nichts verkehrt gemacht.
Der Insolvenzverwalter schafft das Erstellen und Versenden der fehlenden Endabrechnungen nun auch bis zum 29.02.2020 nicht.
Warum er die Termine ständig verschiebt, ist ein großes Rätsel. Der angegebene Grund: fehlende Zählerstände, glaube ich persönlich nicht.
Irgendetwas soll da vertuscht werden.
Ich vermute einfach, daß für eine Insolvenz von Anfang an nicht genug Masse vorhanden war. Bei Abweisung der Insolvenz verdient der vorläufige Insolvebzverwalter auch sehr wenig.
600.000 Endabrechnungen waren bereits vor 2 Monaten erstellt. Heute sind es immer noch 600.000. Was hat er denn 2 Monate lang getan?
An alle, die noch unberechtigte Forderungen erhalten oder schon erhalten haben, z. B. weil der Neukundenbonus oder Sofortbonus nicht berücksichtigt wurden:
NICHT ZAHLEN und keine Angst vor dem angedrohtem Inkasso oder dem angedrohten Mahn.- oder Klageverfahren. Das sind meiner Meinung nach leere Drohungen. Bitte nicht bange machen lassen.
Eintragen zur Musterfeststellungsklage ist auch noch möglich.
Ich vermute, dass auch dem Insolvenzverwalter bekannt ist, dass die Foderungen unberechtigt sind und er mit seiner Hinhaltetktik nur provozieren möchte, dass der eine oder andere bezahlt und damit noch Geld in die Kasse kommt, damit sein „Einsatz“ honoriert werden kann. Für die geschädigten Strom- und Gaskunden bleiben maximal 5 % eher weniger bis gar nichts.
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Hier ein Auszug aus „bev-inso.de/start“
Bislang konnten rd. 600.000 Endabrechnungen erstellt werden.
Dennoch kann die Produktion der Endabrechnungen bis 29.02.2020 nicht komplett abgeschlossen werden. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass zu vielen Verträgen noch keine Verbrauchswerte von den Messstellenbetreibern übermittelt wurden. Zudem sind viele Verträge vorhanden, zu denen vorab eine Verbrauchsabrechnung erstellt werden muss. In diesem Zuge bittet der Insolvenzverwalter die Kunden der BEV auf Nachfragen der BEV bzgl. fehlender Zäherstände diese zu übermitteln.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird die Produktion der Endabrechnungen daher erst bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein.
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Mich würde es interessieren, ob schon eine Amtsgericht mit der Sache befasst ist. Es ist leider so, dass hier wohl keine obergerichtliche Entscheidung wegen Nichterreichens der Berufungssumme ergehen wird. Es ist daher möglich, dass die jeweils zuständigen Amtsgerichte unterschiedlich entscheiden zur Frage der Berechtigung der Neukundenboni, worauf es in fast allen Verfahren ankommen wird. In meinem Fall hätte nach Berücksichtigung der Boni eine Erstattung, ohne, eine Nachforderung erfolgen müssen. Die Inkassofirma hat mit der Einschaltung des Mahngerichts gedroht. Aus meiner früheren Tätigkeit bei einem Mahngericht ist mir bekannt, dass dieses nur angegangen wird, wenn eine überwiegende Erfolgsaussicht besteht. Ich glaube nicht, dass die Gerichte eingeschaltet werden, da die ich die Erfolgsaussicht für den Inso-verwalter als gering einstufe. Nur nicht bange machen lassen!!!!!
Eintragung zur Musterfestellungsklage wegen Nichtzahlung des Neukundenbonus BEV Strom
hat perfekt geklappt.Heute schon Bestätigung. Alle Betroffenen BITTE umgehend eintragen !!
Wichtig!! Rechnung für BEV Gas bisher noch NICHT erhalten.
Ich habe nun eine korrigierte Endabrechnung zum 18.12.19 erhalten.
Es muss erwähnt werden, dass ich meinen Vertrag bei der BEV fristgerecht zum 30.11.18 gekündigt habe (KEIN außerordentliches Kündigungsrecht). Die Endabrechnung 2018 hatte aber keinesfalls meine Guthaben berücksichtigt aus den beiden Jahren zuvor. Es wurde lediglich erwähnt, dass nach Zahlung der Forderung mein 25%-Neukundenbonus auf mein Konto ausgezahlt wird. Nach mehrmaligen Versuchen, dann noch jemanden am Telefon erreicht und um Korrektur gebeten. Betrag wurde also nicht abgebucht.
Nun flattert mir erneut eine falsche Endabrechnung ins Haus: die Guthaben wurden berücksichtigt, aber der Neukundenbonus unter den Tisch gekehrt. Nach meiner Rechnung wiegt dieser nämlich die Forderung der BEV auf. Habe nun über dieses Online-Kontaktformular Widerspruch eingelegt und Verrechnung gefordert. Mal schauen was passiert…auf Inkassobüro-Forderungen hab ich eigentlich wirklich keinen Bock :(…aber gar nichts tun, geht auch nicht
Mir ist es ebenso ergangen:
nach regulärer Vertragslaufzeit gewechselt, sogar noch einmal den zuviel bezahlten Abschlag zurück erhalten.
Dann nach einem Jahr:
1. Abrechnung vom Insoverw. mit noch nicht gezahlten 25% NK-Bonus erhalten,
2 Wochen später die korrigierte Rechnung mit 1 cent Guthaben erhalten (Bonus gibts nicht mehr, keine Begründung)
Was kann man da tun , ausser widersprechen (per Online-Fragebogen) ?
Für solche Fälle gilt die Musterklage ja dann wohl nicht.
Der Termin 20.12.2019 ist hinfällig. Der Insolvenzverwalter hat alle bekanntgegebenen Termine verschoben.
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Begründung des Insolvenzverwalters: Auszug aus „bev-inso.de/start“
Bislang konnten rd. 600.000 Endabrechnungen erstellt werden.
Dennoch kann die Produktion der Endabrechnungen bis 20.12.2019 nicht komplett abgeschlossen werden. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass zu vielen Verträgen noch keine Verbrauchswerte von den Messstellenbetreibern übermittelt wurden. Zudem sind viele Verträge vorhanden, zu denen vorab eine Verbrauchsabrechnung erstellt werden muss. In diesem Zuge bittet der Insolvenzverwalter die Kunden der BEV auf Nachfragen der BEV bzgl. fehlender Zäherstände diese zu übermitteln.
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Warum nach fast mehr als 10 Monaten immer noch nicht alle Verbrauchswerte von den Messstellenbetreibern vorliegen sollen, ist mir schleierhaft.
Für mich hört sich das alles an, als würde da etwas Vorgetäuscht.
Ich habe ja bereits eine Endabrechnung bekommen mit den richtigen Zählerständen. Diese Abrechnung habe ich reklamiert, da der Neukundenbonus nicht berechnet wurde.
Bei einer weiteren Rechnung war Guthaben und Neukundenbonus ausgewiesen.
Und dennoch habe ich bisher keine Pin erhalten.
Ich werde die Forderung vor dem 10.01.2020 ohne Pin anmelden.
Alle anderen sollten das auch machen.
Sonst hat der Insolvenzverwalter die nächste Erklärung:
Es haben nur wenige Geschädigte von der Anmeldung ohne Pin gebrauch gemacht und aus diesem Grund …. Bla Bla Bla…..
Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen zu Axel Bierbach Insolvenzverwalter BEV, dass wird ja auch seine Gründe haben.
Ich habe bis heute noch keine Pin zur Forderungsanmeldung vom Insolvenzverwalter erhalten und bin sehr gespannt, ob ich tatsächlich bis zum 20.12.2019 Post im Briefkasten habe.
Es interessiert mich sehr, wieviel Geschädigte genauso gespannt warten.
Die Guthabenrechnungen sollen ja bereits seit Monaten fertig sein und nur noch darauf warten, verschickt zu werden. Warum das Versenden Monate dauert, kann ich mir nicht erklären.
Nach dem 20.12. werde ich meine Forderung auch ohne Pin anmelden. Die Berechnung habe ich bereits erstellt.
Und alle anderen, die ebenfalls nichts erhalten haben, sollten das auch machen.
Wie bereits hier im Blog vermeldet wurde, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter der BEV am Oberlandesgericht München eingereicht. Zunächst muss die Klage von geprüft werden. Lässt das Gericht sie zu, können sich die von der Insolvenz betroffenen, ehemaligen BEV-Kunden, denen bislang die Zahlung eines Bonus verweigert wird, der Klage anschließen.
Weitere Informationen zur Klage gibt es bei der Verbraucherzentrale hier: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/neue-musterfeststellungsklage-des-verbraucherzentrale-bundesverbands
Heute auf Bild.de ein großer Artikel.
VZ will musterklage gegen bev starten..
Gruß
An alle BEV-Geschädigten, die wegen der Insolvenz keinen Neukundenbonus erhalten sollen:
Die Verbraucherzentrale macht eine
Musterklage gegen Insolvenzverwalter der BEV – so machen Sie mit
Einzelheiten finden sie auf der Seite der verbraucherzentrale.de
Hallo Zusammen,
heute interessanter Artikel in der BILD.
https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/stromanbieter-bev-muss-sammelklage-fuerchten-66607060.bildMobile.html
Beste Grüße.
Hallo. Ich habe bis heute keine Endabrechnung, weder von der BEV, noch von einer Fremdfirma (Inkassobüro) erhalten. Nach meiner Berechnung müsste ich über ein Guthaben verfügen. Wie kann ich ohne eine Endabrechnung als Gläubiger meine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden? Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass bis zum 20. Dezember alle Endabrechnung verschickt werden. Was soll ich nun machen? Abwarten?
Ich habe auch heute eine Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten mit einem Link und einer PIN wo ich meine Endabrechnung (Guthaben) downloaden kann. Es wird erwähnt, dass noch bis Mitte Dez Endabrechnungen erstellt werden.
Die Forderungsanmeldung soll dann ausschliesslich online bis zum 10.01.2020 erfolgen.
Ich würde abwarten, denn Sachstandsanfragen werden mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes BGHZ 62,1. nicht beantwortet.
Falls Sie bis zum 20.12.19 keine Abrechnung erhalten haben, so melden Sie das Guthaben als Forderung ohne PIN bis spätestens zum 10.01.2020 an. Sie können die Abrechnung mit den Ihnen vorhanden Unterlagen selber erstellen und diese dann über das Kontaktformular –
https://www.bev-inso.de/kontakt – hochladen. Die Anmeldung der Forderung können Sie unter – https://www.bev-inso.de/login vornehmen. Vorab müssen Sie sich registrieren. Das können Sie auch jetzt schon machen.
@Tinka und @Andrea B.: Danke für die Antwort
Für die Anmeldung der Forderung entstehen keine Kosten.
Guten Tag,
ich habe laut Endabrechnung ein Guthaben. Heute habe ich den Pin für die Anmeldung des Guthabens bekommen. Wenn ich das mache, entstehen mir dadurch Kosten die ich dann später zu tragen habe?
Wer kennt sich da aus?
Oben Gesagtes macht vielleicht Sinn für Betroffene, die unberechtigt jetzt noch drauf zahlen sollen
Danke, Andrea, so hab‘ ich mir das auch zurecht gelegt.
Zu der Sammelklage, die man besser lässt, wie Sie meinen: Stimmt, dann wäre noch die Möglichkeit, finanziell abgesichert von vielen Interessierten, eine oder wenige „Pilotklagen“ zu bestreiten, auf deren Urteile sich die restlichen Betroffenen berufen könnten. Für den Fall verlorener Klagen könnten sich so viele Betroffene das Risiko teilen. Und da ist die Frage wie man so etwas organisiert, wer kann das?
Oder ist das alles Quatsch?
Joachim, Hamburg
Creditreform schreibt mir nach meinem Widerspruch an BEV gegen die trotz eingesetztem! Sofortbonus falsche Endrechnung der ausstellenden BEV. Sie fordert von mir, drohend formuliert, den verlangten Restbetrag von 70 € zu zahlen, den NK-Bonus 250 € keinesfalls gegenzurechnen und den Bonus bei der Insolvenztabelle anzumelden. Gerade im Absatz davor hatte sie mir erklärt, dass mir nach nur 3 Monaten Gasbelieferung kein Bonus zustünde! Ich habe die BEV AGB gelesen und meine, bin kein Jurist, die ist hinsichtlich Bonus (nur in Pkt. 7) total kundenfreundlich, ist nur an einen Abrechnungszeitraum gebunden i.Z. mit der Mindestvertragslaufzeit, sonst nichts! Z.B. auch nichts von Lieferungen oder Lieferzeiten.
Bei der Insolvenz von Teldafax vor ca. 10 Jahren wollten die, ebenfalls zusammen mit Creditreform, auch schon Kdn. abziehen. Hatte damals auf allen 10 Aufforderungen widerstanden, den letzten 7 auf anwaltlichen Rat ohne zu antworten und beim gerichtlichen Mahnbescheid natürlich doch widersprochen. Danach war alles gut, nichts ist passiert.
Bei einer weiteren Auseinandersetzung vieler Kdn mit Eon wg Preiserhöhungen war die Verbraucherzentr. viel rühriger als heute und hatte für ca. 50(?)Kunden eine Sammelabwehr auf die EON-Klage auf den Weg gebracht. Der konnte ich nicht mehr beitreten, habe mich aber argumentativ angehängt mit gleich Begründung gegen Eon. Eon hat vollst. vergeigt vor Gericht! … 3 Wochen später erhielt ich eine Mahnung von Eon.
Heute, gegenüber damals, könnten wir Sammelklagen gegen solche Banditen und tun es nicht, warum eigentlich nicht? Warum verstecken sich die VZ!
Ich habe keine Ahnung, wie man so was organisiert.
Sammelklagen gegen insolvente Firmen haben keinen Sinn. Selbst wenn gewonnen wird, bleiben die Gerichtskosten an den Klägern hängen. BEV ist Insolvent. Deshalb unternimmt die Verbraucherzentrale nichts.
EON ist immer noch am Markt.
Wenn Creditreform Rechnungen einfordert ohne die verschiedenen Boni gegenzurechnen, so muß Creditreform klagen. Klagen bedeutet auch, Gerichtskosten vorzustrecken. Die Aussichten, die Klagen zu gewinnen, sind für Creditreform sehr gering. Also abwarten und nur das überweisen, was richtig berechnet wurde. Rechnungsbetrag minus Bonus (eventuell Bonus anteilig). Wenn dann immer noch eine Forderung gegen BEV besteht, diese zur Insolvenztabelle anmelden. Klagen bringt dann ausser zusätzlichen Kosten nichts.
Forderungen, die BEV zu recht einfordert, bitte auch zahlen. Denn in diesem Fall kann BEV (Creditreform) die Klagekosten zusätzlich einfordern.
Weil die VZ auf den Gerichtskosten sitzen bleibt, deshalb streben die kein Gerichtsverfahren an, so einfach ist das.
Ich habe jetzt wieder ein Standardschreiben der Creditreform Düsseldorf bekommen mit einem Standardschreiben des Insolvenzverwalters Bierbach. So wie ich das sehe wollen die den Kunden echt mega Angst machen dass noch viel genug Geld bezahlt wird… (meinte auch so ein Anwalt den ich gefragt habe)
Ausserdem muss ich mal schreiben dass die Creditreform München (zuständig für Strom) sowas von unseriös, unfreundlich und einfach nur inkompetent ist. Auf meine über 10 gesendeten E-Mails (auf die ich nie eine Antwort erhalten habe, die mir nur immer weitere Androhungen geschickt haben) und zig Anrufversuchen habe ich ein äußerst unfreundliches Schreiben erhalten, mit einer lügnerischen Aussage nach der anderen über angebliche Schreiben die mir gesandt worden wären (die ich nie erhalten habe) und dass meine Anrufe bei einer BEV-Mitarbeiterin gewesen wäre (ich habe aber die Telefonnummer der Creditreform gewählt???) Mit der Creditreform Düsseldorf (zuständig für Gas) kann man wenigstens noch telefonieren und diese legen noch ein Grundmaß an Freundlichkeit an den Tag, ausserdem fordern diese auch nicht total überzogenen Gebühren und Kosten. Creditreform München hat ja schon nach kurzer Zeit auf den strittigen Bonusbetrag über 130,00 € noch knapp 100,00 € an Gebühren gefordert, was einfach nur unglaublich dreist ist…
Ich werde trotzdem abwarten und auch mit einem Standardschreiben zum 20zigsten Mal wiedersprechen. Finde es auch totals schade wie Meister08 dass von der Verbraucherzentrale da kein Rat und keine Info`s kommen. Wäre super wenn sich SternTV oder Achtung Abzocke da einschalten würden, besonders da es so unseriöse Inkassobüros wie die Kanzlei Creditreform München gibt…
Hallo Kathi,
wenn Sie der Forderung von BEV und / oder Creditreform und / oder Insolvenzverwalter nachweislich widersprochen haben, macht es wenig Sinn, noch 20 oder auch nur 5 weitere Male zu antworten. Inkassounternehmen sind hartnäckig und wollen einfach nur erreichen, dass man irgendwann aufgibt und die unberechtigte Forderung bezahlt.
Mit dem Wissen, dass Creditreform an den Insolvenzverwalter 3 Millionen bezahlt hat, um die Forderungen eintreiben zu dürfen, ist diese Hartnäckigkeit auch „irgendwie verständlich“. Creditreform will die Investition plus einen satten Gewinn = plus Inkassogebühren wieder reinholen. Dabei ist es Creditreform egal ob Forderungen rechtens sind oder bestritten wurden.
Bitte weisen Sie einfach nur noch darauf hin, dass die Forderung ihrerseits bereits bestritten wurde und die Klärung einem Gericht überlassen werden soll. Zusätzlich noch der Hinweis, dass die Inkassokosten zu Lasten von BEV bzw. Creditreform gehen, da bei einer bestrittenen Forderung gar keine Inkassokosten erhoben werden dürfen.
Und danach auf Schreiben von Creditreform nicht mehr antworten.
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten, so müssen Sie diesem unbedngt widersprehen.
Das Widerspruchsformular liegt dem Mahnbescheid bei.
Sollten Sie eine Klage erhalten, so müssen Sie ebenfalls tätig werden.
Dass Sie eine Klage erhalten, ist meiner Meinung nach eher unwarscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Lassen Sie sich dadurch aber nicht verunsichern.
Zusätzlich verweise ich noch einmal auf ein Urtei von Flexstrom der vor Jahren Insolvent wurde.
Pleite-Firma-Flexstrom-muss-Bonus-auszahlen.
Az. VIII ZR 225/12 und 245/12
BEV beruft sich darauf, dass der Vertrag 12 Monate laufen muss, um den Neukundenbonus zu erhalten.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Vertragsende.
Zu einer „ungekündigten Einstellung der Lieferung durch BEV “ konnte ich in den Vertragsbedingungen nichts finden.
Und unklare Vertragsbedingungen gehen immer zu ungunsten des Anwenders (BEV)
Der Insolvenzverwalter hätte die Verträge von BEV ja auch erfüllen können. Diese Möglichkeit hat er jedoch sofort abgelehnt. Genauso wie ein Kaufinteressent für BEV abgelehnt wurde.
Warum wohl?
Die Insolvenzmasse ist selbstverständlich größer, wenn keine Bonuszahlungen mehr erfüllt werden und stattdessen die geschädigten Kunden diese Summe zahlen sollen.
Wer wird aus der Insolvenzmasse bezahlt:
1. Die Kosten für das Gericht.
2. weitere vorangige Kosten, (Finanzbehörden usw.)
3. Die Kosten für den Insolvenzverwalter (keine Ahnung wieviel Tausende oder Millionen) + die 3 Millionen für Creditreforn.
Alles andere wird auf die restlichen Gläubiger in Prozentpunkten verteilt. Werden vielleicht 1-2 Prozent sein.
Hier meine Meinung warum so vorgegangen wird:
Jeder der sich einschüchtern lässt und unberechtigte Forderungen bezahlt, hilft dem Insolvenzverwalter und Creditreform sein Konto zu füllen.
Gibt es schon bei irgendjemand was neues?
mfg
Heute kam bei mir Post von der Inkasso nachdem ich meiner Endabrechnung Anfang Okt widersprochen habe.
Soll knapp 800€ nachzahlen.. Bonus Wären ca 600€..
Werde jetzt dem schreiben wie Peter oben geschrieben hat widersprechen… und wieder abwarten was kommt..
Da könnte sich auch mal jemand drum kümmern und den betroffenen Verbrauchern sagen wie und was Hand und Fuß hat.. Bin da echt etwas enttäuscht von der Verbraucherzentrale.. Vielleicht wurde SternTV oder so da mehr helfen…
Hallo,
ich bin heut so vorgegangen wie Peter und habe vor wenigen Minuten eine Mail der Creditreform erhalten mit einem Antwortschreiben, indem mir nochmals erläutert wird, dass ich die Zahlung in den nächsten 10 Tagen tätigen soll, da ich nicht 12 Monate beliefert wurde. Ich habe nach dem Erhalt der Rechnung bei dem Insolvenzverwalter der Rechnung widersprochen und dann den Betrag abzüglich des Neukundenbonus überwiesen. Über den abgezogenen Betrag plus 5€ habe ich das Schreiben der Creditreform erhalten. In dem jetzigen Antwortschreiben ist zusätzlich nich einmal eine (aberwitzige) Stellungnahme des Insolvenzverwalters beigefügt. Wie würdet ihr nun verfahren?
Hi,
die Verbraucherzentrale hat mir geraten, jede ungerechtfertigte Forderung umgehend zu widersprechen. Wie, Bezug zu welchen Paragraphen und Formulierungen stehen weiter oben (01.11.19).
Ich bin aber kein Jurist und teile nur meine Erfahrungen.
Grüße
Widersprechen Sie allen ungerechtfertigten Forderungen.
Inkassounternehmen haben jedoch die Eigenschaft ziemlich hartnäckig nach jedem Widerspruch die Forderung erneut zu fordern, mit dem Hinweis: Nach Rücksprache mit unserem Auftraggeber teilen wir mit, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Bitte überweisen Sie den Betrag….. usw. Bla Bla Bla.
Häufig wird auch ein Ratenzahlungsvereinbarung beigefügt, die unterschrieben zurückgesendet werdn soll. Die Ratenzahlungsvereinbarung bitte nicht unterschreiben.
Antworten Sie in diesem Fall, dass die Klärung einem Gericht überlassen werden soll und antworten Sie nicht weiter auf Schreiben von Creditreform.
In der Regel hört man danach nie wieder etwas von dem Inkassounternehmen.
Hallo zusammen,
auch bei mir ergibt sich eine unberechtigte Restforderunge der BEV/ Inkassogesellschaft von 80€ + 5€ wegen nicht berücksichtigtem Neukundenbonus von ca. 250€ (nach 7 monatiger Belieferung).
Stellt sich mir die Aufwandsfrage und worst case Betrachtung: sollte man/ sollten wir das nach dem Mahnverfahren eintretende Gerichtsverfahren verlieren, wie hoch sind dann die Gesamtkosten zusammengesetzt aus den Mahngebühren, möglichen Inkassokosten, Gerichtskosten,….??? Können Sie, Frau Rutschman, das grob überschlagen??? Danke.
Hallo zusammen,
wie vormals schon geschrieben wurde bei mir weder Sofortbonus noch 15% Neukundenbonus auf meine Rechnung angerechnet. So würden mir eigentlich >70€ zustehen. Anstatt dessen kam eine Forderung iHv. ~70€. Dem habe ich mit oben genannten Punkten widersprochen. Creditreform hat mir dann nochmals diese falsche Forderung zugeschickt + 5€ Mahngebühr. Ich habe dem nochmals widersprochen. Dann kam eine Forderung von Creditreform von insg. 160€.
Nun habe ich final folgenden Text am 24.09.2019 geschrieben. Hierfür habe ich mich kostenlos telefonisch bei der Verbraucherzentrale beraten lassen und mir auch folgende Texte formulieren lassen:
Sehr geehrtes Creditreform-Team, Herr Bierbach,
hiermit widerspreche ich Ihrer unangemessenen Forderung aus dem Schreiben vom 19.09.19 in Höhe von 161,61€.
Diese Forderung ist unberechtigt und diese werde ich nicht zahlen.
Diese Summe setzt sich zusammen aus 75,89€ Versorgungsleistung BEV-Vertrag und 85,72€ Creditreform-Forderungen.
Laut meinem BEV-Vertrag stehen mir folgende Boni zu:
– Sofortbonus 140,00 € (140,00 € brutto einmalig Sofortbonus (Auszahlung ca. 60 Tage nach Lieferbeginn)
– Neukundenbonus 148,05 € (15,0 %) (anteilig auf den Zeitraum der Belieferung)
1. Auf der Endabrechnung werden diese Boni weder aufgelistet noch mit Ihren Forderungen ausgeglichen.
2. Ihre Handlungsweise ist ein Verstoß gegen
2.1 § 307 BGB und stellt eine unangemessene Benachteiligung für mir dar, weil das Risiko, dass der Bonus entfällt auch für den Fall einer durch die BEV verursachten vorzeitigten Vertragsbeendigung einseitig auf den Verbraucher abgewälzt wird.
2.2 § 305 c BGB da es sich über eine überraschende Klausel mit der ein Verbraucher nicht zu rechnen hat handelt.
Aufgrund des fehlenden Neukundenbonus (15%) anteilig auf den Belieferungszeitraum ist ihre Endabrechnung falsch.
Demnach erwarte ich eine korrigierte Endabrechnung inkl. Anrechnung des Sofortbonus und anteilig des Neukundenbonus über die Dauer des Vertrages.
Des weiteren habe ich die Verbraucherzentrale eingeschaltet und werde jeglichen Rechtsbeistand bei Bedarf ausschöpfen.
mfG
Vielleicht hilft es dem ein oder anderen von euch. Bis dato habe ich nichts weiter gehört.
Grüße
Hallo
Habe Post vom Insolvenzverwalter mit der Info das ich Guthaben habe erhalten.
Besteht überhaupt die Chance sein zu viel gezahltes Geld zurück zu bekommen indem man sich auf die Liste setzt?
Oder kann man sich die Mühe sparen?
Wie kann ich meine Forderung anmelden?
Guten Tag an alle,
ich habe heute der ersten Mahnung der Creditreform widersprochen, ich müsste fast 300 nachzahlen, nach Abzug des Bonus hatte ich 11.50 angewiesen, weitere Zahlungen leiste ich nicht. Habe auf Klageverfahren verwiesen und warte ab. Natürlich wird jetzt erstmal versucht, möglichst viel Geld einzutreiben, die Verbraucherzentrale hat hierzu einiges geschrieben, dass die AGBs eine Bonuszahlung nicht aufgrund einer Insolvenz ausschließen, der Vertrag wurde ja nicht von mir gekündigt und es kann nicht sein, dass der kleine Mann/Verbraucher so über den Tisch gezogen wird. Wir hatten beim Grundversorger sehr hoche Kosten für nur einen Monat.
Werde auf jeden Fall nicht einfach einknicken und zahlen.
Zu den Themen Aufrechnung, Sofortbonus und Neukundenbonus finde ich den Artikel der Verbraucherzentrale zur Eröffnung des BEV-Insolvenzverfahrens interessant.
G Suche: Verbraucherzentrale BEV
Hallo, was halten Sie von der Idee, den strittigen Neukundenbonus als Schadenersatz geltend zu machen? Die Frage, ob der vereinbarte Neukundenbonus verschuldenunabhängig wirklich erst nach 12 Monaten Vertragslaufzeit fällig wird, könnte so umgangen werden. Der Schaden ist ja nachweislich entstanden, da der IV diesen ja nicht anerkennt. Auch der Hinweis des IV, dass eine Aufrechnung einer Bonusforderung mit einer BEV-Abrechnung gemäß AGB ausgeschlossen wurde, greift dann aus meiner Sicht nicht mehr.
Ich bin auch betroffen mit Gas und Strom. Hab schon Post vom Inkasso mit den überzogenen Gebühren und lügnerischen Aussagen erhalten erhalten. E-Mails und Rückrufbitten wurden von Creditreform München ignoriert, nun schreibe ich dem Abzocke-Inkassounternehmen nur noch per Einschreiben. Angeblich hat sich nun die Staatsanwaltschaft gegen das dreiste Vorgehen von RA Bierbach und Creditreform eingeschaltet. Vielleicht haben wir doch mal Glück und die Dreistheit solcher Abzockefirmen siegt diesmal nicht.
Bitte widersprechen Sie der Rechnung und fordern Sie vom Insolvenzverwalter die Datenprotokolle und die Ablesedaten an. Ich glaube, dass der Insolvenzverwalter überhaupt nicht nach dem Verbrauch abgerechnet hat und tatsächlich nur schätzt.
Dann wäre keine Zahlung aktuell fällig.
Sehr empfehlenswert zu lesen:
https://www.presseportal.de/pm/82125/4399950
Insolvenzverwalter Bierbach und die Inkasso haben eindeutig Dreck am Stecken und auch die zuständige Richterin sieht hier nicht gut aus.
Ich werde die geforderte Nachzahlung von ca. 130,- € jedenfalls nicht bezahlen da dieser ein etwas größerer nicht berücksichtigter Neukundenbonus gegenübersteht.
Kann es sein dass seit einer Weile keine Mahnungen mehr verschickt werden? Meine Endabrechnung kam am 02.09. mit Zahlungs-Frist 14-Tage. Habe den fehlenden Neukundenbonus reklamiert und außer einer Standardantwort nix mehr gehört.
Für alle die es Interessiert:
„BEV: Aufstand der Gläubiger gegen untätige Insolvenzrichterin“ zu finden unter
https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/corporate-news/naima-strategic-legal-services-gmbh/59459052
Die Antwort des Insolvenzverwalters Axel Bierbach findet ihr unter:
https://www.bev-inso.de/pdf/20191014_Stellungnahme.pdf
Ich empfehle alle Guthaben aus Energielieferungen, sowie Neukunden- und Sofortbonus mit den Forderungen zu verrechnen.
Es kann nicht richtig sein, Forderungen einzutreiben und Bonuszahlungen zu unterschlagen, auch wenn der Insolvenzverwalter dies „meint“.
Auf welchen Grundlagen er seine Meinung stützt, gibt Herr Bierbach nicht preis.
Und immer daran denken, es steht noch nicht fest, ob die Insolvenz überhaupt eröffnet wird.
Es muss genug Vermögen vorhanden sein, um die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Erst danach wird weiteres Vermögen (wird sicherlich nicht viel sein) auf die Gläubiger der Insolvenztabelle verteilt.
Jeder der seinen Bonus nicht erhält, soll bitte die Abrechnung reklamieren und die Forderung ersteinmal um diesen Betrag kürzen.
Betreffend die Aufrechnungslage im Kommentar von Martin vom 26.9.2019
habe ich Zweifel, ob die Aussage des (2.) Anwaltes zutreffend sein kann. Gemäß § 94 InsO (Erhaltung einer Aufrechnungslage) gilt: Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht berührt.
Da ich selbst auch betroffen bin, sehe ich dem Klageverfahren in aller Ruhe entgegen und freue mich darüber hinaus, dass bei „Finanztip“ ein Forum besteht, in dem man sich austauschen kann.
So, ich habe jetzt wider Post von der Inkasso bekommen mit der Kopie meiner Endabrechnung.. In der steht jetzt wieder die 7€ Nachzahlung. Von den 5€ mahngebühren wurde nix mehr gesagt, jedoch war es ja auch nur die Kopie der Endabrechnung..
Privat werde ich jetzt die 7€ zahlen. Da sind mir die 15% neukundenboni egal.. Guthaben gäbe es eh nicht.. und wegen 7€ ist mir der Aufwand zu viel.
Zwecks Geschäft habe ich seit widerspruch nichts mehr gehört..
Hinweis. Hatte privat zum Glück meinen letzten Abschlag auch zurück buchen lassen.. Sonst hätte ich fast einen monatsabschlag an Guthaben welches futsch wäre..
Hallo ,
Ich bin auch ein Opfer der BEV Abzocke geworden .
Ich war vom 28.11.2018 bis 29.01.2019 also 2 Monate .
In meinem Fall ist es nicht der Bonus sondern die Endabrechnung die BEV sie haben einfach den
Jahresverbrauch ( 4054 kWh ) auf die 2 Monate verteilt .
Desweiteren die Jahresgrundgebühr ( 254 Euro ) einmal
für Dezember 2018 und einmal für Januar 2019 berechnet , also 508 Euro ! Der einzigste Punk der Abrechnung der richtig war ist der Bonus von 225 Euro den haben abgezogen Plus meiner 2 Abschlägen von 266 Euro ergibt sich eine Nachzahlung von 580 Euro ! Ich habe sofort bei det BEV , Insolvenzverwalter Bierbach und Creditreform
Widerspruch eingelegt . Die enzigsten vo denen ich was Höhrte war die Creditreform mit der 1 Mahnung die ich such Widersprochen habe . Am 30.09.2019 kam die 2 Mahnung der Creditreform ! Mit dem Hinweis das dem Widerdspruch der Bonus Verchnung laut BEV Klausel 7.5 nicht zugestimmt wird ! Und ich den Betrag plus 5 Euro bis zum 10.10.2019 Zahlen mus .( Mein Widerspruch bezieht sich auf die Falsche Berechnung nicht dem Bonus ) Es ist eine Frecheit wie mit uns Kunden umgegangen wird !!!
@ Meikel
so ging es mir auch. ich bin sogar zweimal betroffen. einmal geschäftslich und einmal privat.
geschäftlich soll ich ca 800€ nachzahlen. mein boni wären ca 600€. habe wiedersprochen, bisher keine weitere reaktion.
privat habe ich wie in deinem fall einfach post von creditreform erhalten. ich solle meine 7€ nachzahlung plus 5€ mahngebühren bezahlen.. :DD
habe auch hier wiedersprochen, mit der begründung, dass ich keine schlussrechnung erhalten habe und diese nicht prüfen konnte. habe auch der bev geschrieben, dass ich meine rechnung nicht erhalten habe und direkt post von der inkasso bekommen habe. die meinten ich solle das mit denen klären… scheint mir auch irgendwie masche zu sein.. damit die sich auch noch die taschen voll machen können.. 600.000 kunden mal 5€ gibt auch ne nette summe…
Hallo,
habe heute eine Mahnung von Creditreform erhalten.
Hätte angeblich meine Rechnung ( die ich nie erhalten habe) nicht bezahlt .
Natürlich mit einer Mahngebühr von 5€.
War nur einen Monat bei BEV.
Was soll ich tun?
Hallo,
werden Kontostände von einem Gas- und einem Stromvertrag bei der BEV gegeneinander verrechnet?
z.B. wenn bei Gas 100 EUR zuviel und bei Strom 100 EUR zu wenig gezahlt. Wäre die Forderung der BEV dann 0 EUR?
Hallo,
danke erst mal für die Infos.
Ich habe ebenfalls Post vom Inkassounternehmen erhalten. Zuvor habe ich der Endabrechnung des Insolvenzverwalters widersprochen und eine Verrechnung der Boni gefordert. Keine Reaktion. Nur eine Email mit allgemeinen Floskeln von deren Internetseite.
Habe dann mit einem Anwalt telefoniert. Dieser meinte ich kann die Boni abziehen und müsste den Restbetrag überweisen und dann wäre alles gut. Habe ich dann auch so gemacht. Kurz darauf erneut Post vom Inkassounternehmen mit einer deutlich höheren Forderung und der Androhung eines Gerichtsverfahrens wenn ich nicht innerhalb von wenigen Tagen überweisen würde. Ich habe dann nochmals mit einem Anwalt telefoniert (diesmal ein anderer) und dieser sagte, dass laut Insolventsrecht ich die Boni nicht verrechnen darf und die volle Summe zu zahlen hätte. Die Boni müsste ich dann dem Insolvenzverwalter mitteilen als Forderung. Wenn ich Glück habe würde ich vielleicht 10 Prozent davon zurück erhalten.
Nach einem freundlichen Telefonat mit dem Inkassounternehmen und nachdem ich mitgeteilt habe, dass ich bereits vor längerem der Rechnung widersprochen hätte, wurden dann alle Mahngebühren seitens des Inkassounternehmens wieder aufgehoben. Ich habe dies schriftlich gefordert und am nächsten Tag auch bereits per Post erhalten. Offen ist nun wieder nur die ursprüngliche Abrechnungssumme von der BEV, wovon ich ja bereits einen Teil bezahlt habe.
Auch wenn ich mich hier betrogen fühle was die Boni angeht, so werde ich den Restbetrag jetzt überweisen. Dies schont meine Nerven und meine Zeit ist mir echt zu Schade mich damit weiterhin auseinander zu setzen. Da ich bei einem Gerichtsverfahren eine Selbstbeteilung von 150 Euro hätte, ist es mir wirklich nicht wert da mehr Energie rein zu stecken für am Ende vlt. 30 Euro plus zu machen. Nichts desto totz läuft hier gehörig was schief. Der Kunde ist mal wieder der gelackmeierte. Ich für meinen Teil werde demnächst jedenfalls keine Verträge mehr über Vergleichsportale abschließen denn dort wird man ebenfalls alleine gelassen.
Hat denn irgendjemand die Email Adresse des Insolvenzverwalters? Ich habe alles durchsucht,aber weder Email noch Telefonnummer gefunden
Ich würde noch über 100 € für weniger Verbrauch zurück bekommen.Einen Bonus hatte ich bei Vertragsabschluss nicht dabei.Hatte auch bereits im Dezember gekündigt,wegen einer drastischen Preiserhöhung.Also gekündigt,bevor die Insolvenz bekannt war.Weder eine Telefonnummer noch Emailadresse sind zu finden.Vor 3 Wochen sollte ich meinen Zählerstand angeben mit Beweis darüber.Das habe ich getan,aber man konnte keinen Kommentar in der Mail dazu schreiben. Hätte ich noch was nach zu zahlen,dann würden die sich melden,aber da ich Guthaben habe,ist still schweigen angesagt. Weiß nicht wie ich an mein Geld kommen kann
Frage an Peter: Wurde dein Vertrag von der BEV gekündigt oder wurde die Lieferung eingestellt?
Bei Liefereinstellung ist der Vertrag meiner Meinung nach noch aktiv und befindet sich im Ruhemodus.
Ich persönlich bin der Meinung, dass Verträge durch die vorläufige Insolvenz nicht einfach beendet sind und somit ist auch der „Sofortbonus nach 60 Tagen“ und auch der „Neukundenbonus 15 % vom Jahresumsatz“ von den Forderungen abzuziehen.
Hier ein Link zu einem Urtei von Flexstrom der vor Jahren Insolvent wurde. https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article115382213/Pleite-Firma-Flexstrom-muss-Bonus-auszahlen.html
Guthaben die darüber hinaus bestehen, werden nicht mehr ausgezahlt und müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Allerdings steht noch aus, ob die Insolvenz überhaupt eröffnet wird.
Es muss genug Vermögen vorhanden sein, um die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Weiteres Vermögen wird auf die Gläubiger der Insolvenztabelle verteilt.
Schreibe an Creditreform, daß der Bonus mit der Forderung verrechnet wird und der Restbetrag zur Insolvenz angemeldet wird. Mahnkosten von Creditreform werden nicht bezahlt. Sollte Creditreform weiterhin auf Zahlung bestehen, so kann von Creditreform ja Klage eingereicht werden.
Bitte selber keine Klage einreichen, da diese Kosten auf jeden Fall verloren sind, selbst wenn die Klage gewonnen wird, da BEV insolvent ist.
Ich werde auf jeden Fall alle Guthaben mit den Forderungen verrechnen.
Hi,
entschuldige die späte Antwort – zu deiner Frage: ich habe keine Kündigung erhalten und du hast mMn vollkommen recht.
Ich warte nun erstmal eine etwaige Antwort von Creditreform (CR) ab. Wenn nichts mehr von CR kommt, ist das Thema für mich erledigt.
Bei Updates halte ich euch auf dem Laufenden.
Und danke für den Link 🙂
Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage: mir wird der Sofortbonus seitens BEV nicht gewährt, weil mein Vertrag vor dem Ablauf von 60 Tagen durch die BEV gekündigt worden ist. Steht mir der Sofortbonus trotzdem zu? Ggf. anteilig? Weil weder habe ich selbst den Vertrag gekündigt, noch steht im BEV-Vertrag drin, dass die Belieferung __durchgehend__ 60 Tage für den Erhalt des Sofortbonus durch die BEV erfolgen muss.
Dies habe ich auch so an den Insolvenzanwalt geschrieben mit dem Vorschlag, da mein Sofortbonus höher als die Forderungen sind, ich den Bonus nur in der Höhe der Forderungen akzeptiere damit das Thema schnell erledigt ist. Nun habe ich eine Mahnung von Creditreform im Briefkasten mit 80€ Strafe.
Ich finde das unglaublich dreist.
Danke und Grüße
Hallo,
bei mir ist es genauso. Ich habe mich von einem Anwalt beraten lassen, der mir die Empfehlung gab erst bei einem gerichtlichen Mahnverfahren wieder zu ihm zu kommen. Der Sofortbonus sei
Bestandteil des Vertrages.
Viele Grüße
Danke für die Information. Fände es sehr hilfreich, wenn wir hier weiter unsere Fortschritte miteinander teilen. Grüße
Bei mir war es ähnlich (siehe Kommentar weiter unten). Kann dir nur empfehlen das Inkassounternehmen telefonisch zu kontaktieren. Bei mir wurden die Mahngebühren komplett erlassen. Die versuchen natürlich da jetzt so viel Geld wie möglich rauszuschlagen und bestimmt zahlen auch 75 Prozent der Kunden diese Mahnungen einfach.
Wenn du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, besteht natürlich das Restrisiko, dass du die Gerichtskosten ebenfalls zahlen musst. Daher ist es abzuwägen ob sich das lohnt.
Danke für die Information – werde heute dort noch anrufen und mein Ergebnis euch mitteilen. Fände es sehr hilfreich, wenn wir hier weiter unsere Fortschritte miteinander teilen. Grüße
Mein Nachbar hat auch schon gezahlt, er meinte das er den Betrag, ich glaube es waren unter 100,00€ verschmerzen könne.
Und es denken viele so überhaupt die ältere Generation, wenn die schon Inkasso und Gerichtsvollzieher lesen kriegen die Angst, es könnte ja der Nachbar mitbekommen usw.
Also ich denke das der Bonus NUR auf die gelieferte Menge Strom angerechnet werden kann.
Also das sagt mir mein ich hoffe gesunder Menschenverstand
Ich habe am 11.09.2019 der Endrechnung vom 09.09. widersprochen. Bisher noch keine Mahnung von Creditreform erhalten. Die 14-Tagesfrist ist aber auch noch nicht rum. Ich werde aber auch dann nicht nachzahlen.
Ist schon jemand mit der BEV vor Gericht??Habe gerade trotz Widerspruch der Abrechnung 1.Mahnung von creditreform erhalten und erneut widersprochen.
Anwalttip??
nee, bekomme immer wieder neue Post / Mails von denen wo daraufhin gewiesen wird, dass demnächst gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet werden. In der letzten Mail war dann plötzlich das Angebot von Ratenzahlung. Ich habe inzwischen eine Anwaltskanzlei beauftragt weil ich mich mit diesen Vögeln zu Weihnachten nicht rum ärgern möchte.
Das ganze stinkt doch zum Himmel, und dieser Bierbauch scheint auch ein schlimmer Finger zu sein. Hängen doch irgendwie alle zusammen. Schönen Rechtsstaat haben wir hier mittlerweile, aber es bekommt eben jeder das was er wählt
Liebes Finanztip Team, Sie waren es, die in einem Ihrer Newsletter den Ratschlag gaben, den Neukundenbonus zu verrechnen.
Plötzlich sprechen Sie von Eigeninitiative der Kunden/Leser. Es ist mir darüber hinaus unerklärlich, wie man als Verbraucher in einem Sozialstaat derart vorgeführt wird…
Lieber Konsti10,
wir haben darauf hingewiesen, dass rechtlich nicht zweifelsfrei klar ist, ob im Insolvenzfall Anspruch auf Neukundenbonus besteht oder nicht. Daher haben wir geschrieben, dass man sich wehren kann, wenn kein Bonus mit Verweis auf ein vorfristiges Vertragsende gezahlt werden soll. Jeder muss selbst entscheiden, ob er den beschwerlichen Weg auf sich nehmen will.
Die Preise waren bei der BEV nie günstig, sondern teuer. Die Tarife der Firma wirkten aufgrund der hohen Boni günstig. Alle Kunden haben daher ein verständliches Interesse daran, wenigsten einen Teil der versprochenen Boni zu erhalten.
Uns gefällt auch nicht, dass Kunden ein Insolvenzrisiko des Energieversorgers haben. Aber der Sozialstaat kann daran nichts ändern, es sei denn, Sie möchten, dass Energieversorger Staatseigentum werden.
Guten Tag Frau Rutschmann,
ich bin mir relativ sicher, es war in obigem Text (von Konsti10 bzw. DK) nicht „Sozialstaat“, sondern „Rechtsstaat“ gemeint!
Und in einem echten(!) Rechtsstaat könnte/sollte SEHR WOHL dafür gesorgt werden, dass die eh schon wg. der „Geschäftsgebaren“ der BEV (auch vor der Insolvenz) arg gebeutelten Kunden/Bürger, nicht auch noch dazu verdonnert werden können, eine Nachzahlung „blechen“ zu müssen, ohne dass der vereinbarte, berechtigte Bonus angerechnet wird – korrekt?
Was wäre das sonst für ein Signal an andere (Energieversorgungs-)(Groß-)Unternehmen?
Viele Bürger/Wähler sind ja (wie ich) schon der Meinung, und es gibt ja auch hinreichend Fakten dazu (siehe z.B. der unsägliche Verlauf des „Dieselskandals“ etc. pp), dass in Deutschland die Regierung/Politik weitestgehend eine Marionette der Industrie/Lobbyisten/Bonzen/Superreichen ist!
Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen.
Und sollten jetzt auch noch jene Staatsorgane (Judikative), die für das öffentliche Recht juristisch verantwortlich sind, die Bürger/Wähler im Stich lassen, indem sie im vorliegenden Fall, oder ähnlichen Fällen, gestatten, dass Bürger, die nichts verkehrt gemacht haben, „in Masse“ via Bonus-Diskreditierung in die Röhre schauen, und von fahrlässigen Unternehmen quasi über den Tisch gezogen werden, dann dürfte man sich nicht wundern, wenn in absehbarer Zeit, sowohl in Ost- als auch Westdeutschland, Parteien die Mehrheit erhalten, und ans Regieren kommen, die „ihren“ Staat anders führen und formen wollen, als es in einer adäquaten Demokratie zu erwarten/erhoffen wäre…
PS: Unsere Familie ist selbst bzgl. der BEV-Misere betroffen; wir sollten gut 290,- € nachzahlen, vor dem Hintergrund eines Bonuses i.H.v. mindestens 250,- €, den ich bei meiner Zahlung verständlicherweise angerechnet habe.
Hmmm… Ich dachte bislang immer, dass wenn der „kleine Mann“ von Großunternehmen juristisch „in die Mangel genommen“ wird, insbesondere wenn diese offenbar massiv fahrlässig ihr Geschäft gegen die Wand gefahren haben, die Richter (Judikative) bürgernah, bzw. “verbraucherwohlwollend“ urteilen…
Mich, und vermutlich viele andere, würde vor dem Hintergrund sicherlich interessieren, ob man als Rechtsanwalt nicht mal mit einem gut bekannten Richter „plaudern“, und in Erfahrung bringen könnte, wie hoch seiner „fachmännischen Einschätzung“ nach die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein entsprechender Kunde, wenn er von BEV/Insolvenzverwalter Bierbach bzgl. des ausgebliebenen Betrages (nur Höhe des Bonuses) verklagt wird, bei einem Urteil das Nachsehen hat.
Dann würde einem die Entscheidung, „Widerstand“ bzgl. dieses nicht selbst verantworteten „Trauerspiels“ zu leisten, sicher noch leichter fallen, als wenn man dabei nahezu ausschließlich die Einschätzung von bürgerorientierten Verbraucherschutzinstitutionen berücksichtigen kann.
Für Ihre Bemühungen im Voraus schönen Dank & freundliche Grüße
Thorsten B.
Lieber Thorsten B.,
ich bedaure, dass Sie von der Insolvenz der BEV getroffen wurden. Der Rechtsstaat wird aber leider in Zivilangelegenheiten nicht von selbst aktiv, sondern es bedarf einer Klage. Wie ein Gericht zu den Bonuszahlungen urteilen wird, vermag niemand in unserer Redaktion einzuschätzen. Wenn Sie die Erfolgschancen einer Klage ausloten wollen, dann suchen Sie ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Sehr geehrte Frau Rutschmann,
danke für die Hinweise; auch wir sind betroffen.
Leider können wir und sicher auch viele andere diesen Satz aus Ihrem Blog vom 30.08.2019 nicht verstehen:
„Den Neukundenbonus werden Sie niemals in voller Höhe erhalten. Sie können ihn nur in Höhe der auf der Schlussrechnung ausgewiesenen Nachforderung verrechnet bekommen.“
Bitte erläutern Sie, warum der Bonus nur auf die Nachforderung/Nachzahlung erhältlich ist.
Der Neukundenbonus ist mit 15 % vom Jahresumsatz nach 1 Jahr vertraglich vereinbart worden.
Die Nachzahlung ergibt sich aus Gaslieferung (Jahresumsatz in €) abzüglich Abschläge.
Der Neukundenbonus mit 15 % vom Jahresumsatz muss u.E. schon bei der Berechnung der Gaslieferung (also Jahresumsatz x 0,85) berechnet werden. Eine Berechnung von 15 % von der Nachzahlung macht doch keinen Sinn und benachteiligt den Verbraucher exorbitant.
Beste Grüße
M.Krappe & C.Hahn
Sehr geehrte M. Krappe und C. Hahn,
der Bonus wird nicht prozentual auf eine mögliche Nachzahlung berechnet. Sondern der Bonus kann mit einer Nachzahlung verrechnet werden. Sie können von einem versprochenen Bonus aber nur insoweit profitieren, wie er eine Nachforderung aus Ihrem Gasverbrauch verringert. Gleichen sich Bonus und Nachforderung aus Gaskosten aus, wären Sie mit der BEV quitt. Ist der Bonus kleiner als die Nachforderung, müssen Sie die Differenz an die BEV zahlen. Ist der Bonus höher als die Nachforderung, ergibt sich ein Guthaben für Sie. Dieses Guthaben kann Ihnen die BEV aber nicht auszahlen, da sie insolvent ist. Sie können den Betrag nur zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das reguläre Verfahren eröffnet ist. Die Insolvenzquote liegt in Deutschland meist unter 5 Prozent.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Ich habe auch eine Mahnung der Credotreform erhslten, obwohl ich schon dem Insolvenzverwalter gegenüber erklärt habe, dass ich von der geforderten Summe aus der Endabrechnung den anteiligen Neukundenbonus abziehe und er klagen solle, falls er die Forderung aufrechterhält.
Angesichts der Vielzahl gleich gelagerter Fälle stellt sich die Frage, wie man die zu erwartenden Verfahren bündeln kann.
Mir ist das gleiche passiert, auch ich habe von der Creditreform einen Brief mir einer saftigen Forderung erhalten, nachdem ich der Endabrechnung des Insolvenzverwalters widersprochen habe.
Die haben mich einfach als normalen Kunden behandelt, obwohl ich einen Vertrag über ein 6000kw/h Paket abgeschlossen hatte. Das Paket hieß BEV Energie 25 und garantiert mir laut Vertrag 25% Neukundenbonus nach Jahresumsatz, ich wurde 9 Monate beliefert, d.h. der Vertrag wurde von der BEV gebrochen, den Neukundenbonus haben die nicht einmal anteilig für die Monate berechnet, denn dadurch hätte ich sogar Guthaben (kann man eh abschreiben sagt mein Anwalt) aber ich werde keinen Cent und schon gar nichts für ein Inkasso Laden ausgeben,das habe ich dem Typ von Creditreform am Telefon zu erklären versucht aber der blockte einfach nur ab und werden unfreundlich, behauptete ich hätten so einen Vertrag nicht. Ich hab keine Lust mich über die weiter zu Ärgern (so kurz vor Weihnachten) hab den ganzen Kram an meinem Anwalt übergeben.
Dementgegen steht natürlich auch der Aufwand, den man als Kunde mit der Insolvenz und einem Anbieterwechsel hatte.
Den, sowie den Mehraufwand (Forderung des Grundversorgers) sollte man schon aufrechnen. Ansonsten gilt der Satz: Pacta sunt servanda. Und die Verbraucher sind nicht die Vertragsbrecher.
Mit dem Grundversorger kann man ebenfalls sprechen. Mir wurde von meinem Grundevrsorger ein gutes Angebot gemacht für eine Belieferung mit STrom. Ich habe dann den Tarif gewechselt und der Grundversorger hat den vorher teureren Preis der Grundversorgung mit diesem neuen Tarif verrechnet.
Man muss halt nur freundlich Nachfragen.
Kann man sich bei dem Insolvenzfall eigentlich an die Schlichtungsstelle-Energie.de wenden?
Lieber Frank,
nein, das ist leider nicht möglich.
Wo ist den das beiligende Widerspruchsformular gegen den Mahnbescheid. Bei BEV Problemen.
Einem jeden gerichtlichen Mahnbescheid wird ein Widerspruchsformular beigefügt. Wenn Sie diesen erhalten, haben sie auch das Widerspruchsformular in Händen.
Widerspruchsformular bitte an unten aufgeführten Namen und E-Mail Adresse senden