Wer eine Baufinanzierung hat, kann nach Ende der Zinsbindung sowie nach zehn Jahren die Bank wechseln. Für diesen Wechsel darf die alte Bank keine zusätzlichen Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Das Gericht erklärte ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100 Euro für unwirksam, das die Sparkasse laut Preisverzeichnis für einen sogenannten Treuhandauftrag bei der Ablösung eines Verbraucherdarlehens verlangte (Urteil vom 10. September 2019, AZ. XI ZR 7/19).
Was ist genau ein Treuhandauftrag? Bei der Umschuldung einer Baufinanzierung zahlt die neue Bank den Restkredit an die bisherige Bank. Im Gegenzug gibt die alte Bank die Grundschuld als Sicherheit frei – und zwar zu „treuen Händen“. Das bedeutet: Die neue Bank darf über die Kreditsicherheit erst nach Zahlung der Restschuld verfügen. Für diesen Service darf die alte Bank aber keine gesonderte Gebühr in Rechnung stellen. Nach Einschätzung der Bundesrichter zahlt der Verbraucher bereits mit den Kreditzinsen für diesen Service.
Wer in der Vergangenheit eine Gebühr bei der Umschuldung seiner Baufinanzierung gezahlt hat, kann Erstattung samt Zinsen verlangen. Das gilt für alle Gebühren, die Ihnen Ihre Bank im Jahr 2016 und später in Rechnung gestellt hat. Den Posten finden Sie meist in der Endabrechnung des Darlehens. Zur Rückforderung können Sie unser Musterschreiben verwenden.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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Weshalb geht die Rückforderung nur bei Gebühren ab dem Jahr 2016?
Ich habe am 24.10.2019 mit dem Musterschreiben meinen gezahlten Betrag angefordert. Zwischenzeitlich wurde die Veröffentlichung auch durchgeführt und heute der Betrag zzgl. Zins zurückerstattet.
Herzlichen Dank für den finanztip und das Musterschreiben.
Ich habe meine Sparkasse sofort mit dem Musterschreiben aufgefordert, den Betrag zzgl. Zinsen zurückzuzahlen. Sie schrieb darauf, dass sie das Urteil nicht kannten und auch noch keine Urteilsbegründung vorliegt. Sie melden sich zu gegebener Zeit. Die Frist ist natürlich ergebnislos verstrichen.
Es ist richtig, dass die Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht sind – bisher gibt es nur die Presemitteilung. Wir werden an dieser Stelle umgehend einen Link bereit stellen, sobald der Bundesgerichtshof das Urteil in gedruckter Form zur Verfügung stellt. Sie müssen sich nur ein wenig gedulden. Die Erstattung steht Ihnen zu.