Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Prämiensparer in zwei wichtigen Punkten gestärkt: Er erließ klare Richtlinien, wie Banken variable Zinsen in den beliebten Sparverträgen anpassen müssen. Außerdem stellte der BGH klar, dass Ansprüche der Sparer nicht so schnell verjähren: Wenn Du Deinen Anspruch auf einen Zinsnachschlag von Deiner Sparkasse prüfen und diesen dann einfordern willst, hast Du dafür nach Vertragsende drei Jahre Zeit (Az. XI ZR 234/20).
Formal ging es am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof nur um die Sparkasse Leipzig: Rund 1.300 Kunden hatten sich einer Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen angeschlossen. Deren Sparzinsen hatte die Sparkasse von Jahr zu Jahr nach „Gutsherrenart“ festgelegt, wie das Gericht feststellte. Das ist nicht erlaubt. Der Sparzins muss sich klar an einem sogenannten Referenzzins orientieren – etwa einem der Bundesbank für langfristige Spareinlagen.
Mehr noch: Der Sparzins muss relativ zum Referenzzins sinken, nicht mit absolutem Abstand. Nehmen wir an, der Bundesbankzins lag zu Anfang bei 6 Prozent und der Sparkassenzins bei 4. Sinkt dann mit den Jahren der Bundesbankzins auf die Hälfte (3 Prozent), dann darf der Sparzins nicht ebenfalls um 3 Prozentpunkte sinken. Er kann auch nur um die Hälfte sinken, also auf 2 Prozent (statt nur 1 Prozent). Am Ende sind laut der Verbraucherzentrale mehrere Tausend Euro Unterschied möglich.
Welcher Bundesbankzins als Referenz dienen soll, hat der BGH leider nicht festgelegt. Darum muss sich die vorige Instanz, das Oberlandesgericht Dresden, kümmern. Das wird wohl etwas dauern. So lange dürfte sich auch in den übrigen Musterklagen nichts bewegen. Wie Du Deinen Vertrag überprüfen kannst, erfährst Du im Ratgeber Prämiensparen.
Redakteur im Team Bank und Versicherung. Vor seiner Zeit bei Finanztip berichtete er für die Radioprogramme des Hessischen, später des Westdeutschen Rundfunks über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Hendrik hat in Münster und Exeter VWL studiert. Erste berufliche Erfahrungen sammelte er bei Radio Q und im Lokalfunk Recklinghausen. Gespartes Geld investiert er gern in Reisen.
VERWANDTE ARTIKEL
1 Kommentar
Comments are closed.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Wie gut, dass es „Finanztip News“ gibt. Danke.