Frau am Computer
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Am Dienstag urteilte der Bundesgerichtshof grundsätzlich über SMS-TAN-Gebühren. Das Urteil enthält eine schlechte und eine gute Nachricht. Die schlechte: Banken dürfen grundsätzlich für SMS-TAN Geld verlangen.

Die gute: Sie dürfen das nur, sofern die SMS-TAN tatsächlich für eine Geldtransaktion genutzt wurde, also zum Beispiel für eine Überweisung. Insofern sind die meisten AGB ungültig, mit denen die Banken die Kosten für SMS-TAN regeln. Mit der Konsequenz, dass Sie als Kunde die gezahlten TAN-Gebühren zurückverlangen können. Und zwar von Anfang 2014 bis heute. 

Bei manchen werden das in der Summe nur ein paar Euro sein. Wer aber 15 SMS-TAN im Monat zugeschickt bekam und dafür jeweils 10 Cent bezahlte, für den wären das nach drei Jahren glatte 54 Euro.

Eine Mail oder ein Schreiben an die Bank, das 54 Euro einbringt, ist die Mühe wert. Den Musterbrief und wie Sie im Detail vorgehen, finden Sie in unserem Ratgeber.

Sie haben uns in den vergangenen Wochen über 170 Hinweise auf Banken geliefert, die ihre SMS-TAN mit Gebühren zwischen 9 und 25 Cent bepreisen. Darunter auch große wie die Stadtsparkasse München oder die Berliner Volksbank. Inzwischen haben wir daraus eine von uns geprüfte Liste von Banken zusammengestellt, die diese Gebühren erheben. Sie finden diese hier. Wir werden die Liste weiter vervollständigen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Finanztip-Redaktion
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