Eine Patientenverfügung sollte rechtzeitig gemacht werden
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Keinen Schadensersatz bekommt ein Kläger, dessen Vater lange Zeit künstlich am Leben gehalten wurde. Der Vater litt an Demenz, lag reglos im Bett, konnte nicht sprechen und musste mehr als fünf Jahre lang über eine Magensonde ernährt werden. Der Sohn verklagte den Hausarzt, weil dieser nicht zuließ, dass der Vater früher stirbt: Die künstliche Ernährung habe seinen Vater sinnlos leiden lassen.

Der Kläger verlangte Schmerzensgeld als Erbe desjenigen, der Schmerzen erlitten hat, sowie Ersatz für Behandlungs- und Pflegekosten. Der Bundesgerichtshof lehnte beides ab. Das menschliche Leben sei ein „höchstrangiges Rechtsgut“ und absolut erhaltungswürdig. Deshalb könne ein längeres Leben – auch wenn es mit Leiden verbunden ist – niemals als Schaden eingestuft werden (Az. VI ZR 13/18).

Das ganze Dilemma hätte vermieden werden können, wenn klar gewesen wäre, was der Vater wollte. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig eine Patientenverfügung zu erstellen. Ärzte sind daran gebunden.

Wichtig: Die Verfügung muss wirksam formuliert sein. Falls Sie sich das nicht zutrauen, können Dienstleister helfen. Gut machen das Patientenverfügungplus* und meine Patientenverfügung*. Die führen Sie durch ein leicht verständliches Frage-Antwort-System. Besprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen, was die Ärzte im Fall der Fälle tun sollen – damit die Ihren Wunsch auch durchsetzen.

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Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

1 Kommentar

  1. Wichtig ist es neben einer Patientenverfügung unbedingt auch eine Vertrauensperson zu bestimmen und diese mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten, so dass die Patientenverfügung im Erstfall auch durchgesetzt wird.

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