Tipps & Tricks

Bis 31.12.: Hol Dir unzulässige Bauspar-Gebühren zurück

Neues BGH-Urteil: Die Servicepauschale in der Ansparphase eines Bausparvertrags ist unzulässig. Finanztip hilft Dir, die Kontogebühren der letzten Jahre zurückzuholen.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Nicht alle Gebühren bei Bausparverträgen sind erlaubt: Schon 2017 hat der Bundesgerichtshof eine Servicepauschale in der Darlehensphase einkassiert. Jetzt gibt es ein weiteres Urteil (Az. XI ZR 551/21), in dem der BGH dasselbe für die Ansparphase festlegt. Auch dort ist die Servicepauschale unzulässig – ein Urteil mit Signalwirkung für die ganze Branche und viele Millionen Bausparer. 

Mit der Klausel zur Servicepauschale sieht der BGH die Bausparer unangemessen benachteiligt. Denn einen echten Service bekommst Du gar nicht: Deine Bausparkasse ist dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung zu kümmern und die Kosten dafür selbst zu tragen. 

Das bedeutet das Urteil für Dich als Bausparer 
Du kannst sofort Geld von der Bausparkasse zurückfordern, und zwar für die letzten vier Jahre. Warte damit nicht zu lange – für 2019 endet die Frist nämlich schon am 31. Dezember 2022. Ältere Gebühren sind nach unserer Auffassung bereits verjährt. Prüf also in deinen Jahreskontoauszügen, ob Du eine Servicepauschale bezahlt hast. Die kann dort auch anders heißen, z. B. Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt. 

Wie viel Dir das bringt? Im vor dem BGH verhandelten Fall ging es um eine jährliche Pauschale der BHW-Bausparkasse von 12€. Mit einem einzigen Brief an die Bausparkasse kannst Du für die vier Jahre dort also 48€ einfordern. Die BHW will im Einzelfall prüfen, ob ein Anspruch auf besteht.

Finanztip-Musterbrief: Hol Dir Gebühren zurück
In Deinem Fall kann die Summe auch höher ausfallen als bei der BHW, je nach Bausparkasse beträgt die Gebühr bis zu 30€ pro Jahr. Das Schreiben musst Du nicht selbst formulieren – das haben wir für Dich erledigt: Hier geht’s direkt zum Musterbrief (Word-Dokument).

Sollte sich Deine Bausparkasse weigern, kannst Du Dich vor einem Rechtsstreit an einen Ombudsmann wenden. Der versucht dann, den Streit vorab zu schlichten. Das ist für Dich kostenlos. Gerade wenn es um die Gebühren aus 2019 geht, kann das interessant sein. Hast Du einen Ombudsmann beauftragt, wird nämlich die Verjährung gehemmt, sodass Du die Gebühren auch noch nach der dreijährigen Frist mit Stichtag 31. Dezember zurückfordern kannst.

Mehr Infos zu unzulässigen Servicepauschalen in Bausparverträgen findest Du in unserem Ratgeber

(jfe)

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