Click & Collect
Bild: Hanno Bode / IMAGO

Im Internet, per E-Mail oder telefonisch bestellen und im Laden abholen: In Pandemie-Zeiten bieten viele Einzelhändler ihren Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit an, um ihr eigentlich geschlossenes Geschäft irgendwie am Laufen zu halten. Mal nennt sich das „Click & collect“, mal „Click & reserve“ oder „Click & meet“.

Doch was wie Online-Shopping klingt, ist es nicht unbedingt: Du hast nicht automatisch dasselbe Widerrufsrecht wie beim regulären Internet-Kauf. Der Grund: Bei vielen Click-&-collect-Angeboten gibt es keine systematische Online- oder Telefon-Bestellmöglichkeit. Meist reicht ein schneller Anruf oder eine kurze Anfrage per Mail, ob eine Ware vorrätig ist und wann Du vorbeikommen kannst.

Und damit kaufst Du die Ware erst in dem Moment, in dem der Laden sie Dir aushändigt und Du bezahlst. Du hast also zumindest kurz Zeit, Dir das Produkt anzusehen und zu entscheiden, ob es dir wirklich gefällt. Beim echten Online-Shopping geht das nicht. Deshalb müssen Dir Online-Händlerinnen immer ein Widerrufsrecht einräumen.

Was aber tun, wenn Dir die an der Ladentür gekaufte Ware nicht gefällt? In unseren Augen gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens: Schau nach, ob sich auf der Internet-Seite des stationären Händlers eine Widerrufsbelehrung finden lässt zum „Click & collect“. Falls ja hast Du dieselben Rechte wie beim Online-Shopping. Und zweitens: Bitte um Kulanz – vielleicht räumt Dir das Geschäft freiwillig die Möglichkeit ein, die Ware zurückzugeben.

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Nina C. Zimmermann
Autor

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