Bundeskanzleramt
Bild: Gregor Bauernfeind / dpa

Die Frisur sitzt wieder, nur unter Leute dürfen wir damit noch nicht – so könnte man das Ergebnis der Bund-Länder-Runde zur Corona-Pandemie zusammenfassen. Denn Bundeskanzlerin, Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen haben diese Woche entschieden, den Lockdown im Großen und Ganzen bis 7. März zu verlängern. Friseursalons dürfen aber schon am 1. März wieder öffnen. Private Treffen eines Haushalts sind weiterhin nur mit einer Person zur selben Zeit erlaubt.

Dafür wird erstmals der Rahmen für einen Ausstieg aus dem Lockdown genauer skizziert: Einzelhandel, Museen, Galerien und Kosmetikstudios dürfen öffnen, sobald in ihrem Bundesland die Zahl der Neuinfektionen stabil bei höchstens 35 pro 100.000 Einwohner pro Woche liegt. Zurzeit liegt der Bundesschnitt noch bei 62. Für Kultureinrichtungen, Sportvereine, Gastronomie und Hotels wurden noch keine Öffnungspläne vorgelegt.

Dagegen sollen Schulen und Kitas als erste schrittweise wieder geöffnet werden. Aber auch das entscheidet jedes Bundesland selbst. Immerhin: Es könnte sein, dass bald auch Grundschullehrer und Kita-Mitarbeiterinnen bevorzugt geimpft werden. Außerdem sollen schon bald Schnelltests zum Selbermachen zu kaufen sein.

Das Tragen medizinischer Masken (OP- oder FFP2-Masken) in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten – soweit es geht – weiter Homeoffice ermöglichen. Und spätestens Ende des Sommer soll sich jeder impfen lassen können, der will.

 

Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:

Maskenpflicht Alles über FFP2- und OP-Masken
Selbständig – Wie Du die Krise überbrückst
Kinderbetreuung – Was tun, wenn Kita und Schule dicht sind?
Arbeitsrecht – Was im Job jetzt wichtig ist
Zahlungsunfähig – Was Du tun kannst
Reisen – Was Du jetzt beachten musst
Lieblingsläden – So kannst Du sie unterstützen

Nina C. Zimmermann
Autor

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