Pflege
Bild: Dean-Mitchell / Getty Images

Am Donnerstag hat der Bundestag ein weiteres Corona-Gesetz verabschiedet, das einige Erleichterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige enthält. Hier die wichtigsten Änderungen:

Müssen Sie wegen Corona eine Auszeit vom Job nehmen, um einen Angehörigen zu pflegen, dann können Sie nun für 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld bekommen (vorher waren es 10). Für wen der Lohnersatz infrage kommt, erklären wir in unserem Ratgeber zur Pflege in Zeiten von Corona.

Menschen mit Pflegegrad 1 dürfen den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat bis Ende September freier verwenden, etwa für Hilfe im Haushalt oder Unterstützung von Nachbarn. Normalerweise geht das nicht ohne Weiteres.

Alle Pflegebedürftigen, die im vergangenen Jahr ihren Anspruch auf die 125 Euro Zuschuss nicht jeden Monat voll ausgeschöpft haben, können den Restbetrag in diesem Jahr verwenden. Sie haben bis Ende September Zeit, das Geld aufzubrauchen (drei Monate mehr als sonst).

Auch für privat Krankenversicherte birgt das Gesetz eine Neuerung. Wer in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann oft die Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Vielen bleibt dann nur ein Wechsel in den Basistarif. Neu ist: Sie können innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren Ursprungstarif zurück – sofern Sie wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts nach dem 15. März in den Basistarif gewechselt sind. So müssen Sie nicht dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.

Julia Rieder
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Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

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