Urlaub
Bild: IMAGO / Dieter Mendzigall

Viele hatten sich auf Sonnenuntergänge am Meer gefreut, doch dann kam vor zwei Jahren Corona und zahlreiche Pauschalreisen fielen ins Wasser. Um die Veranstalter vor Insolvenzen zu schützen, führte der Bundestag im Juli 2020 staatlich versicherte Gutscheine ein. Die Idee: Dann würden nicht alle Reisenden direkt ihr Geld zurückverlangen – und die Veranstalter in die Insolvenz treiben. Die Gutschein-Regel galt nur für Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht worden waren.

Die Regel lief zum Jahresende 2021 aus: Die Veranstalter sind deshalb verpflichtet, Dir den Wert des Gutscheins auszuzahlen, falls Du ihn noch nicht eingelöst hast. Stichtag ist der 14. Januar, also heute.

Falls Du am Wochenende noch keine Zahlung auf Deinem Konto findest, solltest Du den Betrag bei Deinem Veranstalter anmahnen. Nutze dafür am besten unser Musterschreiben. Deine Ansprüche verjähren nach drei Jahren – gerechnet ab dem Termin, an dem die Reise abgesagt wurde. Aber solange solltest Du nicht warten.

Auf ein Angebot, den Gutschein zu verlängern, solltest Du verzichten. Der Voucher ist dann in der Regel nicht mehr vor einer Insolvenz des Veranstalters geschützt. Wenn Du Deinen Reiseveranstalter unterstützen möchtest, kannst Du natürlich auch auf die Auszahlung verzichten.

Wichtig: Die Gutscheinregelung gilt nicht für Pauschalreisen, die nach dem 8. März 2020 gebucht wurden. Auch Gutscheine für einzeln gebuchte Hotels und Flüge sind ausgenommen.

Für Konzerte, Theater und Sportveranstaltungen, die vor der Pandemie gebucht wurden, gilt eine ähnliche Regel. Allerdings musst Du dafür das Geld selbst einfordern. Wie das funktioniert, kannst Du in diesem Beitrag nachlesen.

Zum Ratgeber

Max Mergenbaum
Autor

Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.