
Es gibt weitere Öffnungen, eine Notbremse und bald Schnelltests für alle. So lässt sich die Einigung zusammenfassen, die Bund und Länder am Mittwoch zur Corona-Pandemie getroffen haben. (Hier im Wortlaut.)
Private Treffen: Ab Montag sollen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen können. Kinder nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.
Öffnungen: Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter sollen ab Montag bundesweit öffnen können. Fahrschulen dürfen öffnen, wie auch körpernahe Dienstleister, solange Masken getragen werden.
Weitere Öffnungen sind dort möglich, wo der Inzidenzwert niedrig bleibt. Dieser Wert beschreibt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner. Er wird regelmäßig vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Bei einem Inzidenzwert unter 50 soll ab Montag in den Ländern auch der Einzelhandel unter Auflagen geöffnet werden können, sowie Museen, Galerien und Zoos. Andernfalls geht ein Besuch nur mit Terminbuchung.
Die Notbremse: Ab einer Inzidenz von 100 wird der Öffnungsschritt zurückgenommen. Bleibt die Inzidenz dagegen zwischen 50 und 100, sind ab 22. März weitere Öffnungsschritte auch für Theater, Konzerte und Außengastronomie angekündigt. Dabei sollen Schnelltests helfen.
Schnelltests für alle: Bürgerinnen und Bürgern sollen in Zukunft einmal die Woche einen kostenlosen Schnelltest in Testzentren oder Arztpraxen machen können. Mit der Test-Bescheinigung könnten am selben Tag Veranstaltungen besucht werden. Das soll schrittweise bis Anfang April umgesetzt werden. Außerdem soll in Schulen, Kitas und Firmen ab spätestens April einmal die Woche getestet werden.
Selbst schnelltesten: Wer sich selbst testen will, zum Beispiel vor einem Besuch bei der Familie, kann demnächst Tests in Apotheken, Drogerien und einigen Supermärkten kaufen. Die Tests kosten wahrscheinlich 5 bis 10 Euro pro Stück.
Wie immer liegt es letztlich an den Regierungen der Länder, die Beschlüsse im Detail umzusetzen. Angesichts der zurzeit eher steigenden Infektionszahlen ist völlig unklar, wie lange die Lockerungen durchgehalten werden können.

Tenhagens Corona-Podcast
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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Lieber Herr Killersreiter,
die aktuellen Einreisebestimmungen für Österreich können Sie beim Auswärtigen Amt nachlesen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962
Derzeit (Stand: 29.03.2021) müssen sich Reisende aus Deutschland vor Ihrer Ankunft elektronisch registrieren und einen negativen PCR- oder Schnelltest vorlegen.
Liebe Grüße
Max Mergenbaum
Hallo,
kann man mit einem negativen Schnelltest nach Österreich fahren?
MfG
Johann Killersreiter