Coronavirus
Bild: Fabian Strauch / dpa

Ostern ist vorbei, die Kontaktsperren gehen aber weiter. Nur langsam werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche gelockert. Diese Woche ist klar geworden, dass wir nicht so schnell zur Normalität zurückkehren können, wie erhofft.

Wer vor Corona einen Kredit aufnahm, hat mit normalen Zeiten kalkuliert. Wird das Geld für die Raten jetzt zu knapp, gibt es einen Ausweg: Sie können den Kredit stunden lassen, also die Raten aufschieben. Ganz egal, ob Sie damit ein Auto, eine Küche oder gar ein Haus finanziert haben.

Möglich macht das ein Gesetz von Ende März. Für Kredite, die Sie vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben, gilt: Die Raten von April bis Juni können Sie sozusagen nach hinten verschieben. Raten, die schon gezahlt sind, lassen sich aber nicht mehr schieben.

Weitere Bedingung: Die Corona-Krise trifft Sie so stark, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Das müssen Sie Ihrer Bank darlegen, etwa mit einer Mitteilung über Kurzarbeit. Sie können die Stundung in der Filiale beantragen, zumeist aber auch online.

Während der Stundung zahlen Sie weder Tilgung noch Zinsen. Und das Gesetz sieht nach unserer Einschätzung auch keine nachträglichen Zinsen auf den gestundeten Betrag vor. Die Bankenverbände würden die aber gerne nehmen und haben die Politik aufgefordert, das Gesetz nachzubessern (PDF).

Es kann also sein, dass Ihre Bank Ihnen zusätzliche Zinsen berechnen möchte. Der Verband der Volksbanken hat das für seine Mitglieder ausgeschlossen. Uns sind aber eine Sparkasse und eine Privatbank bekannt, die solche Zinsen berechnen.

Das funktioniert ungefähr so: Die Zinskosten für den letzten Monat werden mit der Anzahl der gestundeten Monate multipliziert. (Dazu kommen noch Zinseszinsen, die aber nur bei einer Baufinanzierung wirklich ins Gewicht fallen.)

Zwei Beispiele: Ein Kredit, bei dem Sie noch 5.000 Euro offen haben und der noch drei Jahre läuft, würde sich für Sie um rund 70 Euro verteuern. Ein Baukredit, für den Sie noch 140.000 Euro über 14 Jahre abzahlen müssen, würde etwa 800 Euro teurer werden (davon rund 100 Euro Zinseszins).

Es lohnt sich also, darauf zu achten, dass Ihre Bank die Raten nicht komplett neu berechnet, sondern lediglich die bisherigen nach hinten schiebt. Verhandeln Sie im Zweifel nach. Schauen Sie vor allem genau hin, falls Ihre Bank eine längere Stundung anbietet, etwa sechs Monate. Denn dann hat sie freie Hand.

Sind Sie nicht auf eine längere Stundung angewiesen, dann bestehen Sie auf die oben beschriebenen Regeln, um zusätzliche Zinsen zu vermeiden. Sie sind in Paragraf 3 Absatz 1 des neuen Gesetzes festgelegt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Unsere Beiträge zur Corona-Krise:

1. Arbeitsrecht – was im Job jetzt wichtig ist
2. Reisen – wann Sie kostenlos stornieren können
3. Hilfe für Selbstständige – wie Sie die Krise überbrücken
4. Knappe Finanzen – wie Sie Zahlungen aufschieben können
5. Abgesagte Veranstaltungen – so kriegen Sie Ihr Geld zurück
6. Tenhagens Podcast – so läuft das Homeoffice rund

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Josefine Lietzau
Autor

Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

1 Kommentar

  1. Es gibt von Brüssel Richter ein Gesetz über nicht rechtmäßige Kredite ,weil die widerspruchsklausel rechtsunwirksam ist somit lassen sich alle Verträge anfechten,Immobilienkredite uns so weiter,das müssten sie mal in ihrem finanzkräftigen hier bringen ode im Fernsehen ,das hat für Millionen Menschen hier im Land einen riesigen Mehrwert,Grüsse ansonsten topp Newsletter

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