
Fast 90 Prozent aller Steuerzahler bekommen aufgrund einer Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurück. Im Schnitt weist ein Steuerbescheid mehr als 1.000 Euro Rückerstattung aus. Es lohnt sich also fast immer, eine Steuererklärung abzugeben – auch wenn Du nicht dazu verpflichtet bist.
Hier die vier wichtigsten Punkte, die Du für Deine Steuererklärung 2021 kennen musst:
Punkt 1: Bis wann musst Du abgeben?
Am 31. Oktober endet in diesem Jahr die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021, falls Du sie abgeben musst (und vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt nächsten Freitag zu). Abgabepflichtig bist Du beispielsweise, wenn Du voriges Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld, (Kinder-)Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistung bekommen hast. Diese ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und könnte daher eine etwas höhere Steuer für Deine steuerpflichtigen Einkünfte zur Folge haben.
Die gesetzliche Abgabefrist musst Du auch beachten, falls Du als Erbin die letzte(n) Einkommensteuererklärung(en) für eine im vorigen Jahr Verstorbene machen musst.
Sofern Du die Erklärung freiwillig abgibst, kannst Du Dir bis Silvester 2025 Zeit lassen. Übrigens: Mit dem Steuerhilfegesetz werden auch die Abgabefristen nochmals verlängert in den Fällen, in denen Du Dich jetzt oder in den nächsten Jahren von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen unterstützen lässt. Im diesem Ratgeber findest Du eine tabellarische Übersicht über die neuen Fristen.
Punkt 2: Was kannst Du absetzen?
Berufliche Ausgaben über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr 2021 können Dein zu versteuerndes Einkommen enorm drücken – und zu einer Steuererstattung führen. Geltend machen kannst Du zum Beispiel ein Arbeitszimmer oder die bis Ende 2022 verlängerte Homeoffice-Pauschale. Auch die deutlich erhöhten Pauschbeträge bei einer Behinderung, Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen (weil Du 2021 etwa Flutopfer warst) und Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen oder Kinderbetreuungskosten wirken sich aus.
Kostenpflichtige Steuersoftware gibt Dir weitere Tipps, was Du absetzen kannst. Und sie füllt im Hintergrund an den richtigen Stellen im passenden Formular Deine Steuererklärung aus.

Punkt 3: Wie machst Du Deine Steuererklärung?
Falls Du keine Einkünfte aus einer selbstständigen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit hast, kannst Du in der Regel weiterhin Papierformulare nutzen. Doch bequemer ist es, die Erklärung digital zu erstellen und elektronisch abzugeben. Kostenlos geht das über das Portal „Mein Elster“ der Finanzverwaltung. Rentner und Pensionäre ohne Zusatzeinkünfte können das neue kostenlose Einfach Elster nutzen.
Kaufst Du eines der von uns empfohlenen Steuerprogramme, dann erhältst Du hilfreiche Steuertipps bei einer deutlich besseren Nutzerführung. Ein kleines Investment, das Zeit und Geld spart – Wiso Steuersparbuch 2022* (alternativ Steuer-Web als Online-Variante), Tax 2022 Professional*, Steuersparerklärung Plus 2022* sind die empfehlenswerten Alleskönner, Taxfix*, Smartsteuer* und Steuerbot* die empfehlenswerten Einfachmacher.
[Hinweis der Redaktion: Diesen Satz haben wir nachträglich korrigiert, weil zunächst versehentlich die Einfachmacher nicht als solche gekennzeichnet waren.]
Punkt 4: Wer bekommt die Mobilitätsprämie?
Warst Du 2021 Fernpendlerin (also hattest einen einfachen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern) und lagst mit Deinen steuerpflichtigen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags von 9.744 Euro, kannst Du mit einer freiwilligen Steuererklärung die neue Mobilitätsprämie beantragen. Dann erhältst Du Geld vom Finanzamt, obwohl Du gar keine Steuern zahlst.
Wie alle unsere Steuersoftware-Empfehlungen hilft Dir auch App Taxfix* dabei. Leider zeigt das Programm dies nicht an und unterscheidet sich damit von unseren anderen Einfachmacher-Empfehlungen Smartsteuer und Steuerbot.
Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.
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