Verschneiter ICE
Bild: Ole Spata / dpa

Wer in der vergangenen Woche mit der Deutschen Bahn unterwegs war, hatte wieder den üblichen Ärger. Wegen Schnee und Eis kam es vielerorts zu Verspätungen und Zugausfällen.

Die gute Nachricht: Die Bahn muss Dir auch bei Unwetter eine Entschädigung zahlen. So bekommst Du beispielsweise die Hälfte des Fahrpreises zurück, wenn Dein Zug mehr als zwei Stunden Verspätung hat. Die schlechte Nachricht: Um an Dein Geld zu kommen, musst Du Dich bislang durch ein unnötig kompliziertes Verfahren arbeiten. Zunächst musst Du Dir Deine Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen lassen und es im Anschluss per Post an das Servicecenter schicken. Wenn Du ein Online-Ticket hast, musst Du es am PC ausdrucken und mit in den Brief stecken.

Ab Juni soll der Prozess einfacher werden, hat die Bahn kürzlich angekündigt. Dann soll es endlich möglich sein, die Erstattung online zu beantragen.

Falls Du noch Entschädigung von der Bahn bekommen kannst, stress Dich also nicht. Du hast nämlich ein Jahr Zeit, um sie einzufordern. Warte also einfach bis Juni und nutze dann die (hoffentlich) einfachere Online-Erstattung. Wie das genau funktioniert, ist noch unklar. Wir informieren Dich hier im Newsletter, sobald die Bahn das Verfahren vorstellt.

 

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Dorian Obst war von 2020 bis 2023 PR-Manager bei Finanztip. Das Handwerk dafür erlernte er in der hauseigenen PR-Ausbildung. Dorian studierte Politik- und Wirtschaftswissenschaften und sammelte erste Presseerfahrung beim SWR Tigerenten Club und der Vaihinger Kreiszeitung.

1 Kommentar

  1. „Zunächst musst Du Dir Deine Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen lassen und es im Anschluss per Post an das Servicecenter schicken. Wenn Du ein Online-Ticket hast, musst Du es am PC ausdrucken und mit in den Brief stecken.“

    => Das ist falsch. Stand jetzt muss keine Verspätung bescheinigt oder bestätigt werden. Das ist auch gar nicht möglich, da nicht immer ein Zugbegleiter kommt. Die Verspätung zieht das Servicecenter selbst im System nach. Was auch falsch ist, dass das Online-Ticket ausgedruckt werden muss. Man kann auf dem Antrag einfach die Auftragsnummer des Tickets notieren.

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