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[Aktualisiert, erste Fassung vom 29. Dez. 2017]

Zum Jahreswechsel bekamen viele Kunden des Versicherungsanbieters WWK unerfreuliche Post. Der Konzern erhöhte drastisch die Beiträge für seine Versicherung für Berufsunfähigkeit (BU). Zwischen 35 und 40 Prozent mehr müssen viele Kunden nun zahlen. Das bestätigten uns mehrere Versicherungsmakler. Die WWK dagegen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, obwohl wir seit zwei Wochen immer wieder anfragten.

Das Beispiel zeigt, warum Sie sich nicht vom Preiskampf der Versicherungsbranche blenden lassen sollten. Wenn Sie Angebote für einen BU-Vertrag vergleichen, finden Sie immer zwei Preise: Den aktuellen Zahlbeitrag, auch Nettobeitrag genannt, und den maximal fälligen Beitrag, den Bruttobeitrag.

Der niedrige Nettobeitrag kommt dadurch zustande, dass Lebensversicherungen normalerweise Überschüsse machen, an denen sie ihre Kunden beteiligen. Die Überschüsse senken den zu zahlenden Beitrag. Läuft es schlecht, kann eine Versicherung einfach den Preis anheben – bis zum Bruttobeitrag.

Wie weit brutto und netto auseinanderliegen, ist sehr unterschiedlich. Vergleicht man leistungsstarke Verträge für typische Fälle, fällt auf, dass der Bruttobeitrag im Schnitt um die Hälfte höher ist als der Nettobeitrag. Die besser rechnenden Versicherungen sehen nur ein Viertel mehr brutto als netto vor. Andere Versicherer verlangen doppelt so viel brutto wie netto – und mehr.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass einige Versicherer sich bewusst netto billiger darstellen als sie sind, um Kunden zu ködern. Achten Sie also beim Abschluss immer auch auf den Bruttobeitrag: Er sollte (als Daumenregel) nicht mehr als die Hälfte höher sein, also zahlen Sie zum Beispiel 1.000 Euro netto im Jahr, sollte der Bruttobetrag nicht über 1.500 Euro liegen. Unterschiedliche Brutto- und Nettopreise gibt es übrigens auch bei Risikolebensversicherungen.

Bereits Anfang 2016 hatte die WWK den Preis der BU-Versicherung für Handwerker deutlich erhöht. Von der aktuellen Preiserhöhung sind nach unseren Recherchen nun sämtliche WWK-Kunden mit einer Versicherung für Berufsunfähigkeit betroffen. Auch viele Risikolebensversicherungen der WWK wurden deutlich teurer – nach unseren Informationen bis zu 15 Prozent.

Was WWK-Kunden jetzt tun können

Den Kunden der WWK raten wir jetzt: Bewahren Sie Ruhe. Eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung ist eine wichtige und langfristige Absicherung, die Sie nicht unüberlegt kündigen sollten. Sie können sich nach einem neuen, günstigeren Vertrag umschauen. Einen solchen bekommt allerdings nicht jeder problemlos. Denn bei einem Neuabschluss müssen Sie auch wieder zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten. Lassen Sie sich deshalb von einem Versicherungsmakler oder einem Versicherungsberater helfen.

Wer beim Abschluss seines WWK-Vertrages kerngesund war und mittlerweile mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, für den kann es sinnvoll sein, die bestehende BU- oder Risikolebensversicherung zu behalten.

In jedem Fall sollten Sie Ihren alten Vertrag erst kündigen, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Annahme beim neuen Versicherer in den Händen halten. Falls Sie die Versicherung monatlich zahlen, ist das meist zum Monatsende möglich. Bei jährlicher Zahlung können Sie normalerweise erst mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Zahlungstermin kündigen. Ob die WWK ihren Kunden hier ein Sonderkündigungsrecht einräumt, ist bisher nicht bekannt.

Falls Sie aus den oben genannten Gründen weiter bei der WWK bleiben, kann es sinnvoll sein, etwas Geld zusätzlich zur Seite zu legen, falls Sie noch nicht den vollen Bruttopreis zahlen.

 

Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

16 Kommentare

  1. Ich möchte auch darauf hinweisen das der Zeitpunkt der Beitragserhöhung zum Teil unrechtmäßig ist. In diversen WWK Versicherungsscheinen steht ausdrücklich geschrieben das eine Beitragserhöhung zu Beginn eines Versicherungsjahres erfolgt. Sollte der Versicherungsbeginn also nicht am 1.1. eines Jahres gewesen sein, darf die Beitragsanpassung also nicht zum Anfang des Kalenderjahres erfolgen, sondern muss zum Beginn des Versicherungsjahres erfolgen.

    1. Hallo Peter,

      auch wenn dein Tipp schon 11 Monate alt ist:
      Wo genau finde ich den Passus im Versicherungsschein? Hab jetzt §3 Überschussbeteiligung durch, konnte aber keine Stelle diesbzgl. finden.

      Oder ist die Frist, die Erhöhung zurückzufordern, ohnehin nach gut einem Jahr bereits um?

      Viele Grüße

  2. Hallo Zusammen,
    kann mir jemand helfen? ich bin Kunde und habe einen WWK BU-Komfort Vertrag und habe jetzt 3mal alle Unterlagen durchgelesen finde aber die im Artikel explizit genannten Begrifflichkeiten nicht. In meinen Unterlagen zum Vertragsabschluß steht bei Pramienzahlung:
    – garantierter Beitrag: 877,95€
    – jährlicher Beitrag nach Sofoertverrechnung: 395,08€
    Bisher habe ich die 395,08€ bezahlt und soll bald 544,33€ bezahlen (+149,25€/+38%).
    Damit ich die Fakten klar habe: sind die 877,95€ der im Artikel genannte Bruttobeitrag, d.h. soweit darf der Beitrag auch noch in Zukunft steigen?
    Vielen Dank im voraus, D. Zier

    1. Hallo Herr Zier, das haben Sie richtig beschrieben. Der Versicherer darf bis auf 877,95€ anpassen. Die WWK kann sogar auch darüber hinaus anpassen. Es gibt keine Decklung auf die 877,95€. Ich hoffe die ANtwort hilft Ihnen. Ansonsten gerne wieder Fragen. LG Samy Soyah

  3. Sind ja ganz neue Töne von Ihnen, Herr Tenhagen. In der Vergangenheit haben Sie Ihren Lesern bei Finanztest und Co stets „empfohlen“ den Versicherer mit dem günstigsten Zahlbeitrag zu nehmen. Und plötzlich legen Sie auch wert auf den Bruttobeitrag? Ich als Versicherungsmakler habe meine Kunden schon immer darauf sensibilisiert, auf beide Beiträge zu achten. Finde Ihren plötzlichen Sinneswandel daher etwas heuchlerisch. Mit freundlichen Grüßen Stefan Niedermeier

    1. Sehr geehrter Herr Niedermeier,

      wir haben hier bei Finanztip eine gemeinsame Position zu dem Thema und unser Ratgeber zum Theme BU weist schon seit langem auf dieses Problem hin – eben auf den Bruttopreis zu achten und im Zweifel etwas mehr Netto in Kauf zu nehmen, wenn das Brutto zu hoch ist. Das ist auch der Rat von Herrn Tenhagen.

      Die aktuelle Erhöhung bei der WWK ist besonders drastisch, weshalb wir das zum Anlass nahmen, unsere Empfehlung durch ein paar Vergleichswerte noch leichter anwendbar zu machen. So ein Verhalten ist ja bislang eben nicht die Regel unter Versicherern.

      Mit besten Grüßen
      Matthias Urbach

  4. @gargamel,
    zum eine Frage ich mich gerade was das mit dem eigentlichen Thema zu tun hat? Soll das jetzt ein Lösung für die WWK Kunden darstellen, oder machen auch Sie hier Werbung für irgendein Unternehmen?
    Und wie will man sich zu einem Unternehmen äußern bzw. bewerten, wenn ich noch nicht einmal weiß um welches es geht??
    Stellen Sie doch bitte Ihre Frage zu dem Laden in einen anderen Bereich und lassen dieses kritisch von anderen Teilnehmern beleuchten…

  5. Es gibt (mindestens einen) Anbieter von BU-Versicherungen in Deutschland, der keinen Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbetrag macht und für die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibende Beiträge verspricht. Die Beitragshöhe ist dabei auch noch eher günstig, und in einschlägigen Publikationen (Focus Money, Finanztest) hat das Angebot gute Noten und in Konkurrenzvergleichen hohe Platzierungen erreicht (alle „Tests“ enthielten freilich seriöserweise den Hinweis, dass ein „Testsieger“ nicht automatisch das beste Angebot für jeden ist).

    Der Anbieter ist die noch recht junge Tochter eines außereuropäischen Konzerns. Den Namen nenne ich hier nicht, weil Um auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, zahlt der hierzulande noch junge Anbieter angeblich besonders hohe Makler-Provisionen.

    Seit ich das Angebot gesehen habe, frage ich mich: Wie geht das? Kann das seriös sein? Oder muss man bei so einem Angebot befürchten, dass die Versicherung im Leistungsfall plötzlich sehr widerspenstig wird? Wie federt der Anbieter steigende Risiken und Inflation ab?
    Denn mehr Provision für die Makler und über die Vertragslaufzeit real sinkende Einnahmen müssen ja irgendwie finanziert werden.

    Über eine Einschätzung oder Erfahrungswerte hierzu würde ich mich freuen. Vielen Dank schon jetzt!

  6. @Rector,
    auch wenn es keine 100% Lösung gibt und jeder Fall auch etwas anders gelagert ist. Eventuell überlegen Sie, ob Sie den vollen Versicherungsschutz in der Höhe benötigen. Wenn es eine BU ist, können Sie die mtl. Rente reduzieren. Dieses geht auch bei einer Risikoleben. Natürlich hat man dann etwas weniger Schutz. In manchen Fällen benötigt man jedoch auch nicht mehr den vollen Schutz wie vor 10 Jahren. So kann man zumindest den Beitrag reduzieren. Aber bitte auch diesen Schritt gut überlegen.

  7. Ich bin selber betroffen und sehr enttäuscht von der wwk. Die Versicherung hat auf meine Beschwerdenachricht nicht einmal reagiert, auch der unabhängige Vermittler hat bisher nicht geantwortet.
    Was soll denn die Lösung sein? Nach 10 Jahren zu einer anderen Versicherung wechseln und sämtliche Arztbesuche seit damals analyisieren? Oder gar Arzttermine machen und mir Bescheinigungen geben lassen? Und wer versichert mir denn, dass die nächste Versicherung nicht genauso handelt? Ich werde mich auch beim Ombudsmann beschweren, auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt.

  8. Darf jetzt eigentlich jeder hier seine Werbung post?
    Die Lösungen hat stehen doch oben in dem Artikel. Dort wird empfohlen, sich an die entsprechende Person zu wenden.
    Wenn Sie ein guter Berater sind, werden Betroffene sich schon an Sie wenden.
    Sie würden der Community mehr Gefallen leisten, wenn Sie darüber hinausgehende Ideen hier für alle posten würden, statt Eigenwerbung zu leisten….

    1. Sechertehr geehrter Herr Puke,

      ich finde es ausgesprochen erfreulich, wenn jemand in einer solchen Situation Eigenwerbung macht, aus der sich ergibt, dass der Betreffende bei sich nach Lösungen sucht, so dass dieser mir als potentieller neuer Vertragspartner zur Verfügung steht, wenn ich potentielle Probleme mit einem alten Vertragspartner habe. Ein Lösungsansatz könnte nämlich potentiell sein, dass sich hier ein Konkurrent potentiell bereit erklärt, vielleicht sogar noch neue Versicherte mit der oben genannten Problematik mit seiner bisherigen Versicherung trotz inzwischen vielleicht eingetretener gesundheitlicher Verschlechterungen bei sich zu versichern nach einer etwaigen Abwägung der Risiken nach erfolgter aktueller Gesundheitsprüfung. Zudem ist hier gerade die Tatsache, dass es Konkurrenten gibt, die ein besseres Verhalten gegenüber ihre Kunden bewerben und an den Tag legen, ein potentieller Anreiz den Versicherer mit dem potentiell schlechterem Verhalten und den potentiell schlechteren Bedingungen zu einem positiveren Verhalten und auch einer positiveren Versicherungsleistung zu bewegen. Gerade in einem Fall, wie dem vorliegenden, ist Werbung mehr als zu begrüßen. Zumal diese hier unaufdringlich ist, da sie dem potentiellen Kunden nicht ins Haus geschickt wird. Dies gebe ich Ihnen zu bedenken.

      1. Sehr geehrte Frau Dubberstein,
        vielen Dank für Ihre Antwort. Freut mich, eine Reaktion auf meine kritische Anmerkung zu erhalten.
        Dennoch teile ich überhaupt nicht Ihren Ansatz.
        Zum einen war in dem genannten Beitrag nicht ein hilfreicher Satz und wo würde es in einem solchen Forum, wenn jeder sofort antwortet, nach dem Motto „…melden Sie sich bei mir, ich bin Makler und bin der Beste“

        Dann wird ein solches Forum leider irgendwann total zugespamt mit Werbung und der eigentliche Sinn geht verloren.

        Aber wie es immer im Leben ist, nicht alle müssen die gleichen Ansichten haben!

        1. Sehr geehrter Herr Puke,

          vielen Dank für Ihre kritische Anmerkung. Bitte bedenken Sie: Auch ich bin aktiver Teilnehmer dieser Community. Es wird sich – auf Grund der Komplexität des Themas (Biometrie-Produkt) und der jeweiligen persönlichen Situation – immer um eine Einzelfalllösung handeln. Daher wäre das pauschale Posten von Vorschlägen sicher kaum zielführend. Die von FT im Artikel beschriebenen Schritte sind die wesentlichen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

          Ihr Samy Soyah

  9. Liebe FT-Community,

    auch wir haben als Versicherungsmakler einige Verträge im Bestand und erarbeiten derzeit Lösungen für Betroffene. Dazu kommunizieren wir aktuell intensiv mit Versicherern und Kunden. Gerne stehe ich den Lesern dieses Beitrages als Anpsrechpartner zu diesem Thema zur Verfügung.

    Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr und freue mich auf Ihren Kontakt.
    Samy Soyah
    Head of Sales

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