Frauen mit Fahrrad
Bild: LeoPatrizi / iStock.com

Immer mehr Firmen bieten ihren Angestellten ein Dienstfahrrad an, das sie auch privat nutzen können. Dabei darf es sich durchaus um ein E-Bike für einen vierstelligen Betrag handeln. Wenn der Chef in Spendierlaune ist und die kompletten Kosten übernimmt, müssen Angestellte seit Jahresanfang für den sogenannten geldwerten Vorteil weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung bezahlen.

Doch der häufigste Fall ist, dass der Arbeitgeber Firmenräder für die geschäftliche und private Nutzung least und der Mitarbeiter sich an den Kosten beteiligt. Der Angestellte übernimmt einen Teil der monatlichen Leasingrate, indem etwas von seinem Gehalt umgewandelt wird – so spart er Lohnsteuern und Sozialabgaben. In Folge muss der Mitarbeiter bislang allerdings 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Das kommt teuer.

Ein gleichlautender Erlass aller obersten Finanzbehörden von vergangener Woche sorgt nun für Besserung: Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Dienstrad erstmals in diesem Jahr oder bis Ende 2021, dann wird als geldwerter Vorteil nur der halbe Listenpreis angesetzt. Das reduziert Lohnsteuer und Sozialabgaben, wodurch das Firmenradmodell sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktiver wird. Berechnungsbeispiele finden Sie im Ratgeber Dienstfahrrad.

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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