Rentner
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Bist Du Rentner und befürchtest eine Doppelbesteuerung Deiner Rente, musst Du jetzt keinen Einspruch mehr gegen kommende Steuerbescheide einlegen. Vorausgesetzt, der Bescheid enthält einen Vorläufigkeitsvermerk. Mit einem Schreiben an alle Finanzämter wies das Bundesfinanzministerium am 30. August die Behörden an, ab sofort die Rentenbesteuerung in Steuerbescheiden ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen.

Damit reagiert das Ministerium auf zwei wegweisende Urteile des Bundesfinanzhofs zu einer möglichen Doppelbesteuerung von Renten (wir berichteten). Die Vorläufigkeit betrifft alle Rentenzahlungen, die der sogenannten nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Dazu zählen unter anderem Leibrenten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungswerken sowie Rürup-Renten.

Du musst zwar nicht mehr selbst rechnen, aber wenn Du davon überzeugt bist, dass Du doppelt besteuert wirst, musst Du dies immer noch nachweisen. Dafür musst Du dem Finanzamt die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide schicken, aus denen sich Deine eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben. Nur so kann es eine mögliche Doppelbesteuerung berechnen.

Wie eine Doppelbesteuerung ermittelt wird und wer davon mit höherer Wahrscheinlichkeit betroffen sein kann, erklären wir ausführlich im Ratgeber Rentenbesteuerung.

 

Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

3 Kommentare

  1. Meiner Ansicht ist dass alle die nach 2007 in Rente gegangenen Rentner doppelt besteuert werden da die Einstiegstabelle nicht verhältnismäßig ist. Die 2% Steigerung übersteigt meist den wert der Verhältnismäßigkeit. der Richtige wert währe meiner Ansicht wenn die noch zu versteuernte 50% durch die in dem Rentenbescheid Bestätigten Rentenjahre dividiert werden. Diesen Wert mit den aus der errechneten nicht versteuernte Jahre multipliziere und 50% dazurechnen das ergibt die Prozentzahl die von der Rente noch besteuert werden müsste. Also im Rentenbescheid 44 Jahre bestätigte Renteneinzahlung 2018 Renteneintritt 50% : 44 Jahre =1,1364 Von 2005 – 2018 = 13 Jahre 1,1364 x 13 = 14,77% + 50% = 64,77 % das währe nach Verfassung und Grundgesetz der zu versteuernte Anteil meiner Meinung die aber von der Finanzbehörde aber nicht berechnet wird.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag über die doppelt besteuerte Rente. Interessant, dass man die jährlichen Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide einreichen muss, damit die Doppelbesteuerung errechnet werden kann. Ich habe dies schon länger getan und noch keine Antwort erhalten, ich werde mich nun mal an eine Kanzlei für Steuerrecht wenden.

  3. Moin,
    Sehr geehrter Finanztip,
    Ich bin seit 2020 in Rente, und werde definitiv Doppeltbesteuert (Laut Rechnungen.).
    Als spätere nachweise, braucht das Finanzamt nach ihren Beitrag Rentenbezugsmitteilungen sowie alle Steuerbescheide aus denen sich eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung ergeben, sicherlich ist der Bescheid vom Deutsche Rentenversicherung mit der summe alle eingezahlten Beiträge als Nachweis zu bewerten? Sämtlichen Steuerbescheide liegen mir nicht mehr vor.
    Mit Freundlichen Grüßen

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