Doppelte Rechnung
Bild: Tom Merton / Getty Images (Montage Finanztip)

Wer eine Riester-Rentenversicherung hat, muss damit rechnen, dass sein Versicherer mehrfach Provisionen kassiert hat. Zehntausende Versicherte sind vermutlich betroffen, wie wir vergangene Woche ausführlich beschrieben haben. Wir wollten für unsere Leser klären, wer genau betroffen ist. Das Ergebnis unserer Umfrage bei den Anbietern ist ernüchternd.

Die meisten wollten nicht klar sagen, ob sie doppelte Gebühren berechnet haben. Viele zogen sich auf den Standpunkt zurück, sie hätten sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten. Das Problem dabei: Bevor das Finanzministerium diese doppelten Gebühren im Frühjahr für unwirksam erklärte, waren sie nicht verboten.

Nicht alle Versicherer wollen antworten

Viele Versicherer wollen sich nun offensichtlich vor ihrer Verantwortung drücken. So bekamen wir gar keine Antwort von der WWK. Die Talanx Gruppe erklärte schlicht, sich nicht äußern zu wollen. Sie vertreibt Verträge unter den Markennamen HDI, Targo, Neue Leben und PB-Versicherungen (über die Postbank).

Andere Versicherer antworteten nicht eindeutig auf unsere Fragen. Dazu gehören die Allianz, AachenMünchener, Volkswohl-Bund, Bayern Versicherung, Signal-Iduna, Cosmosdirekt und Alte Leipziger.

Sechs räumten immerhin ein, doppelte Provisionen berechnet zu haben, und sprachen dabei von wenigen Fällen: Dazu gehören die R+V, Nürnberger Leben, Württembergische, Provinzial Nordwest, Provinzial Rheinland und Axa.

Fünf Versicherer erklärten klar, keine doppelte Provision berechnet zu haben, nämlich Debeka, Zurich, LVM, Ergo und unsere Empfehlung Hannoversche.

Es bleibt dabei: Bei allen Versicherern außer vielleicht den fünf letztgenannten, sollten Sie in jedem Fall nachhaken. Wann Sie betroffen sein könnten und wie Sie vorgehen, lesen Sie auf unserer Website. Wir bleiben dran.

Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

3 Kommentare

    1. Die Erhebung von Doppelprovisionen kam insbesondere bei Riester-Rentenversicherungen vor. Wer einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, einen Wohn-Riester oder einen Fondssparplan abgeschlossen hat, ist in der Regel nicht betroffen. Das gilt auch für Fairriester.

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