Verliebtes Paar
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Ab dem 1. Oktober dürfen schwule und lesbische Paare heiraten: Die Ehe für alle tritt in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits offiziell verpartnert sind, können ihre eingetragene Lebenspartnerschaft beim Standesamt einfach in eine Ehe umschreiben lassen. Dazu müssen sie lediglich vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Mit der Ehe für alle können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Das war bisher nur einem der Partner allein möglich, was eine Adoption oft viel schwerer macht. Auch der Vorrang der Familie im Erbrecht steht künftig allen Ehepaaren offen. Im Steuerrecht haben eingetragene Partnerschaften dagegen schon vorher weitgehend dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare genossen.

Verheiratete sollten sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Vor allem dann, wenn die Partner ein sehr unterschiedliches Vermögen besitzen, kann der Vertrag sinnvoll sein.

Damit der Ehevertrag gültig ist, muss er unbedingt von einem Notar beglaubigt werden. Worauf sonst noch zu achten ist, erfahren Sie im Ratgeber.

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Finanztip-Redaktion
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1 Kommentar

  1. Auch wenn ein Ehevertrag so aussieht, als ob man dem Partner nicht traut, ist er meiner Meinung nach eine gute Möglichkeit beide Parteien auch im Falle einer Trennung abzusichern. Gerade weil man sich ja zu Beginn liebt, sollte darin schon ein Interesse bestehen.

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