Gerüst einer Bausanierung
Bild: Anna Brothankova / GettyImages

Falls Du eine Eigentumswohnung besitzt, wird sich künftig sehr viel für Dich ändern. Heute winkte der Bundesrat die im September vom Bundestag beschlossene Reform des Wohneigentumsgesetzes durch. Das Gesetz tritt wohl im Dezember in Kraft. Damit wird es deutlich einfacher, Häuser zu sanieren, die in Eigentumswohnungen unterteilt sind.

Bislang ist für viele Baumaßnahmen die Zustimmung aller Wohnungseigentümer nötig – oder zumindest eine Dreiviertelmehrheit. Manchmal gibt es den einen Sturkopf, der einfach nicht mitspielt und wünschenswerte Verbesserungen blockiert. Oder ein Nachbarschaftsstreit überlagert die Entscheidung.

Künftig genügt für eine Baumaßnahme grundsätzlich die Mehrheit der Eigentümer. Wer zustimmt, muss bezahlen, wer ablehnt nicht. Sobald jedoch zwei Drittel der Eigentümer zustimmen (und diese mehr als die Hälfte des Hauses besitzen), müssen alle zahlen. Es müssen ebenfalls alle zahlen, wenn es sich um eine Investition handelt – etwa in Wärmedämmung –, die sich nach einer gewissen Zeit amortisiert. Als Faustregel gelten zehn Jahre.

Der Nachteil: Kleine Eigentümer könnten schnell finanziell überfordert sein, wenn die Mehrheit etwa neue Balkone will. „Unverhältnismäßige Kosten“ sind deshalb von der Bezahlpflicht ausgenommen, aber leider nicht näher definiert.

Umgekehrt kannst Du künftig Deine Wohnung in bestimmten Fällen auf eigene Faust verbessern, solange Du selbst zahlst: Das gilt für Einbruchsschutz, Glasfaseranschluss, Ladestationen fürs E-Auto in der Tiefgarage und für barrierefreien Zugang.

Ausführlich beschrieben findest Du die Reform in der Gesetzes-Drucksache ab Seite 26 (hier als PDF).

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

4 Kommentare

  1. Eigentumswohnungen bieten individuelles Wohnen und Wertsteigerungspotenzial. Gemeinschaftseinrichtungen und -dienstleistungen erhöhen den Wohnkomfort. Attraktive Option für langfristigen Immobilienerwerb.

  2. Diese Entscheidung wird viele Eigentümergemeinschaften das Sanieren des Hauses um einiges einfacher machen. Für Flure und Eingangsbereiche eignen sich unter anderem Feinsteinzeugplatten sehr gut, sie sind sehr langlebig und robust.

  3. Die Gesetzesdrucksache ist noch als Entwurf hinterlegt. Gibt es da auch einen aktuellen Gesetzestext, den Sie mir schicken können?

    1. Hallo, hier der direkte Downloadlink für das im Bundesarchiv veröffentlichte Gesetz:
      https://dejure.org/ext/255e2d7d32546117a151dcbdd5e0f6e1

      Und hier als Ergänzung zum besseren Verständnis der Bericht vom Beschluss aus dem Bundestag mit den Änderungsanträgen (Drucksache 19/22634):
      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz-791760

      Und hier ein Überblick zum veröffentlichten Gesetz und weiteren juristischen Quellen:
      https://dejure.org/BGBl/2020/BGBl._I_S._2187

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