Bundesgerichtshof
Bild: Nicolaj-Zownir / IMAGO

Am 27. April 2021 verkündete der Bundesgerichtshof für Banken ein einschneidendes Urteil: Sie dürfen ihre Bedingungen nicht einseitig ändern und das Schweigen des Kunden als Zustimmung werten – etwa wenn es um Gebührenerhöhungen geht. Dank dieses Urteils haben viele von Euch Gebühren zurückgefordert. Viele Banken versuchen aber weiterhin, um Erstattungen herumzukommen.

Dabei stützen sie sich auf die sogenannte Drei-Jahres-Lösung. Diesem Ansatz liegt aber eine spezielle Rechtsprechung zu Verträgen von Energieanbietern zugrunde. Die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen die Banken nun auf sich. Und sind daher der Ansicht, dass sie nur Geld erstatten müssen, wenn sie innerhalb der vorherigen drei Jahre ihre Gebühren geändert haben.

Wir halten die Argumentation der Banken für falsch. Denn Energieversorger haben wegen fester Umlagen viel weniger Einfluss auf die Preise als Banken. Doch das Thema ist rechtlich noch nicht geklärt. Das zu erreichen, versuchen die Verbraucherzentralen jetzt mit zwei Musterfeststellungsklagen – gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln-Bonn.

Du kannst Dich als betroffene Kundin weiterhin einer dieser Klagen anschließen, da es bisher keinen Termin für die Verhandlung gibt. Knapp 450 Kunden haben sich schon der Klage gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen, rund 650 der gegen die Berliner Sparkasse.

Wenn Du bei einer anderen Bank bist und sie sich weigert zu zahlen, kannst Du Dich an den Ombudsmann wenden. Eine Alternative sind Rechtsdienstleister. Wir empfehlen Gansel/Spreefels* und Justify*. In unserer Datenbank siehst Du, wie Deine Bank auf Rückforderungen reagiert.

Zum Ratgeber

Josefine Lietzau
Autor

Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.