Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht. Bild: Uli Deck / dpa

Der Bundesfinanzhof äußerte kürzlich große Zweifel daran, dass der Zinssatz auf Steuer-Nachzahlungen verfassungsgemäß ist (wir berichteten). Seit 57 Jahren beträgt der Zinssatz 6 Prozent – ungeachtet der aktuell historisch niedrigen Zinsen. Möglicherweise noch in diesem Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht (oben im Bild) über den Zinssatz. Bis dahin sollten Sie Einspruch gegen jeden neuen Zinsbescheid einlegen! Sie haben dafür einen Monat nach Erhalt des Bescheides Zeit. Wichtig: Sie sollten gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Das Finanzamt muss die Vollziehung aussetzen für alle Verzinsungszeiträume ab April 2015. Dies regelt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von vergangener Woche. Ein Beispiel: Nach einer Betriebsprüfung sollen Sie für das Steuerjahr 2013 Steuern nachzahlen. Dann müssen Sie ab 15 Monaten nach Jahresende auf den Nachzahlbetrag zusätzlich Zinsen zahlen: Der sogenannte Zinslauf beginnt also am 1. April 2015. Die ab diesem Datum festgesetzten 6 Prozent Zinsen müssten Sie nach Einspruch und Aussetzung der Vollziehung vorerst nicht zahlen.

 

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Udo Reuß
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Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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