VW
Bild: Sina Schuldt, dpa, dpa-Bildfunk

Im Musterprozess um die Betrugsdiesel von VW wird es keine schnelle Lösung geben. Die Verhandlungen zwischen Volkswagen und dem Verbraucherverband VZBV um einen außergerichtlichen Vergleich sind gescheitert. Ein solcher Vergleich hätte schnelles Geld für die Betroffenen bedeutet. Volkswagen schiebt die Schuld auf den VZBV: Grund für das Scheitern sollen die geforderten Abwicklungsgebühren von 50 Millionen Euro sein, die der Konzern nicht zahlen will.

Volkswagen kündigte aber überraschend auf einer eigenen Website einen Direktvergleich mit den Kunden über 830 Millionen Euro an. Jeder Kunde soll rund 1.350 bis 6.250 Euro erhalten – je nach Fahrzeugtyp und -alter. VW will das Geld denjenigen anbieten, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben. Einschränkungen: Sie müssen Ihr Fahrzeug mit dem Betrugsmotor EA 189 vor dem 1. Januar 2016 gekauft und zu der Zeit in Deutschland gewohnt haben – und Sie dürfen den Wagen noch nicht verkauft haben.

Sie müssen sich dann entscheiden: Entweder die von VW angebotene Summe jetzt – oder später möglicherweise eine größere Summe mit mehr Aufwand.

Ende März will der Konzern ein Formular für die Abwicklung online stellen. Bis dahin sollten Sie abwarten, die Musterklage läuft normal weiter. Laut VZBV hat das Oberlandesgericht Braunschweig beide Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Britta Beate Schön
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Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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