Arztbesuch
Bild: stockfour/GettyImages

Derzeit lohnt sich ein genauer Blick auf Deine monatliche Lohnabrechnung besonders: Höchstwahrscheinlich überweist Dir Deine Arbeitgeberin ab jetzt etwas mehr Gehalt als bisher. Denn mit dem Jahreswechsel ist für viele der Solidaritätszuschlag weggefallen. Bislang zahlten ihn alle mit 5,5 Prozent zusätzlich zur Lohn- und Einkommensteuer.

Als kinderloser Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro beispielsweise hättest Du durch den Wegfall ab jetzt rund 74 Euro mehr im Monat (weitere Beispiele hier).

Aber vielleicht ist zum Jahreswechsel Dein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen? Das geht dieses Jahr vielen so. Dann ist ein Teil vom Lohnplus schon wieder aufgefressen – und Du könntest über einen Kassenwechsel nachdenken.

Auch dazu ein Beispiel: Ist Dein Zusatzbeitrag um 0,5 Prozent gestiegen, dann zahlen Du – und Deine Arbeitgeberin – bei den oben genannten 60.000 Euro Jahreseinkommen nun jeweils rund 12 Euro im Monat mehr.

Für eine Sonderkündigung wegen der Beitragserhöhung ist es inzwischen schon etwas spät. Das ist aber nicht dramatisch: Wenn Du bereits zwölf Monate bei der alten Kasse versichert bist, kannst Du regulär kündigen. Ist das bis Ende Februar erledigt, bist Du im Mai in der neuen Kasse.

Und das geht jetzt einfacher als bisher: Denn Deine neue Kasse kümmert sich um alle Formalitäten – auch die Kündigung. Wie Du die passende Kasse findest, erfährst Du im Ratgeber.

 

Zum Ratgeber

Nina C. Zimmermann
Autor

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