Seit gut zwei Monaten schützen Dich die Strom- und Gaspreisbremsen vor besonders hohen Energiekosten: Für 80% Deines bisherigen Jahresverbrauchs (bzw. beim Strom der aktuellen Prognose dafür) zahlst Du mindestens bis Ende 2023 max. 40 ct für Strom, 12 ct für Gas und 9,5 ct für Wärme. Ausgezahlt bekommst Du das als Rabatt auf Deinen monatlichen Abschlag. 

Entscheidend dafür, dass dieser Rabatt hoch genug ausfällt, ist also, mit welchem Jahresverbrauch Dein Anbieter rechnet. Wenn dieser Wert zu niedrig ist, fällt auch Dein Rabatt zu klein aus. Das kann Dich viel Geld kosten. 

Rabatt richtig berechnet? Prüf unbedingt nach!

Deshalb haben wir Dir schon zum Start der Preisbremsen im März eine Lese- und Rechenhilfe geschrieben, mit der Du das Info-Schreiben Deines Versorgers zur Preisbremse kontrollieren kannst. Wenn Du damit herausfindest, dass Dein Anbieter mit einem falschen Jahresverbrauch gerechnet hat und Du deshalb einen zu kleinen Rabatt bekommst, kannst Du ihn mit unserem Musterschreiben dazu auffordern, das zu korrigieren. 

Dein Anbieter weigert sich? Lass Dich nicht abspeisen

Mittlerweile haben wir aber gehört, dass es genau dabei in einigen Fällen Probleme gibt. Denn manche Anbieter weigern sich, nochmal was zu ändern. Das begründen sie in der Regel damit, dass die Prognose für Deinen Jahresverbrauch angeblich gar nicht angepasst werden könne. Eine Korrektur soll vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sein. 

Doch das stimmt nicht: In §13 StromNZV bzw. §24 GasNZV steht ganz klar, dass die Prognose durch Deinen Anbieter und Netzbetreiber gemeinsam angepasst werden kann. Du könntest Dich theoretisch also auch an den Netzbetreiber wenden. Zuständig für die Preisbremse ist aber Dein Anbieter, deshalb halten wir es für angebracht, dass er sich darum kümmert. Lass Dich also nicht so leicht von Deinem Anbieter abspeisen und beruf Dich auf diese Paragrafen. 

Nur dieser Jahresverbrauch gilt

Bei der Gaspreisbremse haben manche Versorger außerdem einfach eine eigene Prognose auf Basis dessen erstellt, was Du im September 2022 verbraucht hast. Auch das ist gesetzlich nicht gewollt. Stattdessen geht aus dem Gesetz zur Gaspreisbremse (§10) und der Begründung dazu klar hervor, dass jener Jahresverbrauch zählt, der Deinem Abschlag im September zugrunde lag. Und das ist Dein zuletzt erfasster Jahresverbrauch, den Du in Deiner letzten Jahresabrechnung findest, die vor September 2022 ausgestellt wurde. 

Beim Strom ist der Monat egal, hier zählt einfach der Wert, der in der letzten Abrechnung steht, die Dir vorliegt (§6 StromPBG). Bleib also auch bei solchen Fehlern hartnäckig und beruf Dich auf die genannten Gesetze. Nach denen basiert die Prognose auf Deinem bisherigen Jahresverbrauch, damit gilt auch die Preisbremse genau für diese Menge. 

Hol Dir Hilfe

Wenn sich Dein Anbieter trotzdem weiter weigert, lass Dich von der Verbraucherzentrale (VZ) beraten. Der VZ sind genau solche Fälle längst bekannt. Alternativ kannst Du als letztes Mittel auch ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eröffnen. 

Du willst Dir solchen Ärger lieber sparen und kannst sowieso kurzfristig Deinen Anbieter wechseln? Dann schau doch mal in unseren Stromrechner und Gasrechner. Denn in vielen Regionen gibt’s längst schon wieder Tarife, die viel günstiger sind als die Preisbremsen.

Jonas Fehling
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2 Kommentare

  1. Hallo Herr Fehling,

    1. Warum verliere ich Geld, wenn der Rabatt auf meinen monatlichen Abschlag nicht hoch genug ausfällt? Werden mit der Jahresrechnung nicht Abschlag und tatsächlich angefallene Kosten verrechnet?

    2. Ich beziehe Fernwärme. Mein Anbieter berechnet die Kosten je hälftig nach Verbrauchseinheiten der Heizungszähler und Quadratmeter Wohnfläche. Die Energie zur Erwärmung des Heißwassers erfolgt in entnommenen Kubikmetern. Ich finde keine Angabe des persönlichen Verbrauchs in kWh. Wie kann ich damit überprüfen ob ich den richtigen Abschlag belastet bekomme?

    Mit freundlichen Grüßen

    Denis

    1. Hallo Denis,
      zu 1): Ja genau, so funktioniert das Prinzip. Auch die Preisbremse wird in der Jahresabrechnung nochmal endabgerechnet – aber wenn der Monatsrabatt (z. b. durch die falsche Verbrauchsprognose) zu niedrig ausfällt, kannst Du nicht davon ausgehen, dass der Anbieter in der Jahresabrechnung plötzlich mit anderen/höheren Rabatten rechnet.
      Zu 2): Eigentlich sollte Dein Anbieter das auch in kWh angeben, ich würde bei ihm mal nachfragen. Die Umrechnung m³ in kWh geht sonst natürlich auch, ist aber abhängig vom Brennwert, also quasi dem Energiegehalt des Kubikmeters. Für Fernwärme kann der aber individuell anders ausfallen. Hier mehr Infos zur Umrechnung: https://www.heizung.de/ratgeber/diverses/umrechnung-m3-in-kwh-kubikmeter-in-kilowattstunden.html
      Viele Grüße
      Jonas

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