Tipps & Tricks

Weniger Steuern auf ETFs ab 2023: Wie viel bringt’s wirklich?

2023 soll der Sparerpauschbetrag von 801€ auf 1.000€ ansteigen. Wir rechnen mal vor, wie viel Dir das eigentlich bringt.

Der Sparerpauschbetrag gilt für die Erträge aus den meisten Deiner Geldanlagen: Die Zinsen auf Deinem Tages- oder Festgeldkonto, Dividenden und Ausschüttungen aus Fonds und ETFs, Gewinne aus Verkauf Deiner Aktien oder Fondsanteile. Bei Aktienfonds und -ETFs sind weiterhin 30% aller Erträge sowieso steuerfrei. Alle Erträge musstest Du bisher ab 801€ (1.602€ bei Ehepaaren) im Jahr versteuern.  

Das ändert sich jetzt 
Ab 2023 ist geplant, dass dieser Sparerpauschbetrag auf 1.000€ (2.000€ für Paare) steigt. Unterm Strich bleibt Dir mit dem höheren Freibetrag also mehr von Deinen Erträgen übrig.    

Wie viel Dir das aber wirklich spart? Hier mal ein Beispiel: 


Auch wenn der Unterschied nicht riesig ist, bringt er Dir immerhin einen kleinen Vorteil. 

Wie kann ich den Freistellungsauftrag einrichten? 
Normalerweise bietet jede Bank ein Formular an, mit dem Du den Freistellungsauftrag einrichten kannst. Wir haben aber auch eine Mustervorlage für Dich. Hast Du mehrere Bankverbindungen? Dann solltest Du bei jedem Finanzinstitut, das Dir Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge auszahlt, einen Freistellungsauftrag in der für Dich passenden Höhe einrichten – insgesamt dürfen die Aufträge aber die 801€ (bzw. Bald 1.000€) für Dich nicht übersteigen.  

Falls Du den Freistellungsauftrag für dieses Jahr vergessen hast, keine Sorge: Deine zu viel bezahlten Steuern kannst Du Dir auf jeden Fall mit der Steu­er­er­klä­rung im nächsten Jahr zurückholen.  

Übrigens: Es gibt einen Trick, wie Du beim Depot Deines Kindes einen Steuerfreibetrag von über 11.000€ geltend machen kannst. Hier liest Du, wie’s geht

(aju/vhi)

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