Betriebsrente
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Es lohnt sich, Finanztip zu lesen – einmal mehr beweist das der Fall von Frau Frank: 400 Euro Sozialabgaben pro Jahr spart unsere Leserin künftig auf ihre Betriebsrente. Und mehr als 1.000 Euro Erstattung sollte sie schon bald von ihrer Krankenkasse bekommen!

So kam es dazu: Nach einem Jobwechsel zahlte Frau Frank die Beiträge in ihre betriebliche Altersvorsorge, eine Pensionskasse, aus ihrem Nettogehalt – ohne Förderung. Als sie dann vor einigen Jahren Betriebsrente bekam, staunte sie nicht schlecht: Rund 18 Prozent ihrer Rente sackten Krankenkasse und Pflegeversicherung ein.

Sozialabgaben auf privat finanzierte Betriebsrenten sind nicht in Ordnung, befand im Juni das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Wir berichteten darüber, und die Finanztip-Leserin schrieb umgehend an Pensionskasse und gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Mit vollem Erfolg! Statt zuvor knapp 180 Euro, zählen künftig nur noch gut 26 Euro als geförderte Betriebsrente. Darauf muss Frau Frank keine Sozialabgaben mehr zahlen, denn Betriebsrenten bis gut 152 Euro sind davon befreit. Die Pensionskasse muss darüber hinaus zu viel gezahlte Beiträge errechnen und erstatten – rückwirkend zum Rentenbeginn 2014.

Sind auch Sie betroffen? Dann füllen Sie unser Musterschreiben aus und schicken dieses an Ihre Pensionskasse.

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Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

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