Eine Frau sitzt in einem Auto mit offener Tür und lächelt in die Kamera
Bild: Lisa-Blue / iStock.com

Von Britta Beate Schön

Wer heiratet, will ein Leben lang zusammenbleiben, gemeinsam alt werden – das wünschen sich Frauen wie Männer. Manchmal kommt dann alles anders, als wir denken. Der Alltag hat einen fest im Griff, die Nerven liegen blank, von den gemeinsamen Träumen ist nicht mehr viel übrig, nur noch Beziehungskrise. Das ist immer ein Drama. Es muss aber nicht im Rosenkrieg enden!

Unsere Erfahrung ist: Wenn Sie noch in guten Zeiten die wichtigsten Punkte klären, kommen Sie besser durch eine Trennung.

„Dann soll er doch ausziehen. Ich bleibe mit den Kindern im Haus!“

Ganz so einfach ist das nicht. Auch wenn Sie beide dringend räumlichen Abstand brauchen, wird um die Frage, wer ausziehen soll, meist hart gekämpft – vor allem, wenn kleine Kinder zur Familie gehören. Denn wer auszieht, trennt sich auch räumlich von seinen Kindern. Zwei Dinge sind entscheidend: Was wollen die Kinder? Und wer steht im Mietvertrag oder im Grundbuch?

Ist die Wohnung gemeinsam gemietet, haben Sie zunächst mal beide das gleiche Recht, darin zu bleiben. Sie müssen sich dann einigen. Wichtig ist dabei, dass derjenige, der auszieht, die Wohnung nicht allein kündigen kann. Sie sollten gemeinsam mit dem Vermieter klären, ob Sie den Vertrag ändern – und an die neue Situation anpassen. Sind die Partner sich einig, aber der Vermieter lässt den Ausziehenden nicht aus dem Mietvertrag heraus, dann können Sie gemeinsam die „Überlassung der Ehewohnung“ (§ 1568a Abs. 3 BGB) erklären. In dem Fall kann der ausziehende Partner auch gegen den Willen des Vermieters aus dem Mietvertrag heraus.

Es rächt sich, was vielleicht in guten Zeiten niemanden beunruhigte: Steht nämlich nur einer im Grundbuch oder im Mietvertrag, sind die Karten des anderen eher schlecht. Eigentlich kann er oder sie dann schon mal die Koffer packen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner überhaupt nicht einigen können, dann hilft auf Antrag auch das Familiengericht. Das kann die Wohnung einem Partner zuweisen. In extremen Fällen auch dem, der nicht im Mietvertrag steht.

„Für den Fall einer Scheidung bin ich abgesichert – ich bekomme ja Unterhalt.“

Das stimmt in sehr vielen Fällen nicht mehr. Zwar ist derjenige, der weniger verdient, in der ersten Zeit nach der Trennung meist durch den Trennungsunterhalt abgesichert. Nach der Scheidung gelten aber andere, sehr viel strengere Voraussetzungen. Dann ist jeder grundsätzlich wieder für sich selbst verantwortlich – auch nach sehr vielen Ehejahren.

Wenn Sie nach der Scheidung nicht arbeiten können, weil Sie sich zum Beispiel um die Kinder kümmern, haben Sie nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Anspruch auf Unterhalt. Danach müssen Sie sich wieder um einen Job kümmern, es gilt der Grundsatz der „Selbstverantwortung“. Das heißt aber nicht, dass Sie gleich wieder Vollzeit arbeiten müssen. Was Sie sonst noch darüber wissen müssen, haben wir in unserem Ratgeber Ehegattenunterhalt zusammengefasst.

„Wie soll ich damit auskommen? Er zahlt keinen Cent für die Kinder.“

In Deutschland kümmern sich rund 2,6 Millionen Menschen allein um minderjährige oder volljährige Kinder. Fünf von sechs der Alleinerziehenden sind Frauen. Viele der Kinder haben Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem anderen Elternteil nach der Düsseldorfer Tabelle. Doch nicht jeder kann zahlen. Und nicht jeder, der könnte, zahlt auch wirklich. Das ist finanziell oft eine absolute Katastrophe. Um die Situation zu entschärfen, gibt es den sogenannten Unterhaltsvorschuss.

Ansprechpartner für den Vorschuss ist in der Regel das Jugendamt. Das holt sich das Geld bei dem säumigen Elternteil wieder zurück, wenn der wieder zahlen kann.

Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss für Kinder erhalten, bis sie volljährig sind. Seit dem 1. Juli 2019 können Sie monatlich 150 Euro für Kinder bis 5 Jahren bekommen, 202 Euro für Kinder von 6 bis 11 und 272 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren.

„Darum hat sich immer mein Mann gekümmert.“

Das Praktische an einer Beziehung ist, dass man die Zuständigkeiten aufteilen kann. Nicht jeder macht alles gleich gerne. Vielleicht hat sich Ihr Partner bisher um vieles Finanzielle gekümmert, aber nun ziehen Sie beide nicht mehr an einem Strang. Sie müssen also auch Dinge in Angriff nehmen, die Ihnen vielleicht eher unangenehm waren. So eine Trennung ist auch eine Chance, das Leben neu zu ordnen. Und wenn Sie für die Finanzen verantwortlich waren, dann klären Sie Ihren Partner fair über alles auf, was es an Verträgen gibt.

Der Versorgungsausgleich teilt die Rentenansprüche fair unter den Ex-Partnern auf. Sie sollten dafür alle Unterlagen zusammensuchen, die mit der klassischen Altersvorsorge zu tun haben: die jährlichen Mitteilungen der gesetzlichen Rentenversicherung, Unterlagen zur Betriebsrente, zur Riester- und Rürup-Rente sowie zur privaten Rentenversicherung.

Verschaffen Sie sich auch einen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation und die Ihres Partners. Für den Zugewinnausgleich ist wichtig zu wissen, wie viel Vermögen Sie beide zu Beginn der Ehe hatten und wie viel am Ende. Das, was Sie und Ihr Mann während der Ehe erwirtschaftet haben, wird halbe-halbe zwischen Ihnen aufgeteilt. Das Vermögen, das schon vor der Ehe Ihnen und Ihrem Mann gehört hat, bleibt Ihres beziehungsweise das Ihres Mannes.

Erstellen Sie sich auch eine Übersicht, was Sie nach der Trennung monatlich für Einnahmen und Ausgaben haben. Wer braucht welche Versicherung, wer behält das Auto und wer den Hund? Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Sie bei einer Trennung denken sollten.

Wir wünschen Ihnen, dass es nie zu einer Trennung kommt! Aber wenn es doch passiert, finden Sie bei Finanztip alle wichtigen Infos.

Serie Frauen und Finanzen

Haben Sie Ihr Gehalt hart verhandelt? Mit Aktien schon mal Rendite gemacht? Steckt Ihr Partner beruflich für Sie zurück?

Wenn Sie diese Fragen eher mit nein beantworten, sind Sie hier richtig: in unserer Serie über Finanzen – aus weiblichem Blickwinkel. Geschrieben von den Frauen aus der Finanztip-Redaktion. Falls wir mal im Klischee landen, nehmen Sie uns das bitte nicht krumm. Wir wissen, dass nicht alle Frauen gleich sind. Aber am Ende kann wohl jede was aus dieser Serie ziehen. Und vielleicht auch der eine oder andere Mann.

1. Gehalt, Versicherungen und Konto
2. Rendite und Risiko mit Aktien
3. Warum es sich ohne Trauschein riskanter lebt
4. Hauskauf ohne falsche Kompromisse
5. Kind oder Karriere – oder was?
6. Trennung ohne Rosenkrieg
7. Wir brauchen kein Testament, oder?
8. Wissen, was Ihnen im Alter zusteht!

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

3 Kommentare

  1. Trennungsunterhalt beschreibt wohl eine Sache, die bei Scheidungen eintritt. Ich wusste aber tatsächlich nicht, dass es den Begriff gibt. Natürlich ist es gut, wenn Frauen das Kind selbst versorgen können oder auch allein erziehende Väter.

  2. Interessanter Beitrag. Leider lernt man auch oft erst mit dem Scheidungsanwalt den Partner „noch besser“ kennen. Die Kinder sind immer die leidtragenden, leider.

  3. Die Frauenserie bringt alles wichtige auf den Punkt und findet leider viel zu wenig Beachtung im Alltag. Ich befinde mich gerade in Scheidung und diese Infos erhält man oft erst durch den Anwalt, weil man sich mit diesem Thema normalerweise vorher nicht auseinandersetzt.

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